Welche Räume sichert die Hausratversicherung ab?
In der Hausratversicherung der DBV sind grundsätzlich das gesamte, im Vertrag bezeichnete Gebäude oder die Wohnung. Dazu gehören sowohl die Räumlichkeiten in der Wohnung oder dem Haus, die Nebengebäude und gegebenenfalls die Garage. Wichtig ist, dass die Räume privat genutzt werden.
Was ersetzen wir im Schadenfall?
Die Hausratversicherung ersetzt generell den gesamten „Inhalt“ Ihrer Wohnräume, sollte der Schadenfall eintreten. Dabei richten wir uns immer nach dem Wiederbeschaffungspreis. So werden zwischenzeitlich gestiegene Kosten aufgefangen und Sie tragen nicht das Risiko, für die Differenz selbst aufkommen zu müssen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Dynamik zu vereinbaren – durch sie wächst die Versicherungssumme in etwa mit den steigenden Preisen.
Sollte Ihre Wohnung nach einem Schadenfall vorübergehend nicht mehr bewohnbar sein, tragen wir die Kosten für eine Ausweichunterkunft. Das kann unter anderem ein Hotel oder eine Pension, aber auch eine Ersatzwohnung sein. Haushaltsgegenstände, die Sie mit in den Urlaub nehmen, sind weltweit bis zu bestimmten Höchstgrenzen versichert.
Bin ich verpflichtet, Fenster und Rollläden bei einer Abwesenheit zu schließen?
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Fenster immer schließen, wenn Sie das Haus verlassen. Die Rollläden hingegen sollten nur bei längeren Abwesenheiten, etwa im Urlaub, geschlossen werden – sonst ist das nicht notwendig.
Wie sollte ich vorgehen, wenn bei mir eingebrochen wurde?
Zunächst sollten Soldaten, bei denen eingebrochen wurde, die Polizei und die Hausratversicherung der DBV unter 0800 3280330 verständen. Bei uns müssen Sie nach dem Einbruch ein Verzeichnis einreichen, welche Gegenstände abhandengekommen sind. Zudem empfehlen wir Ihnen, alle gestohlenen Karten und Sparbücher sofort sperren zu lassen. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Bank.
Kann ich die Waschmaschine beim Verlassen des Hauses laufen lassen?
Davon raten wir Ihnen grundsätzlich ab, da elektrische Geräte grundsätzlich nie unbeaufsichtigt laufen sollten. Lassen Sie die Spül- oder Waschmaschine dennoch an, tragen Sie das Risiko, dass die Versicherung nicht leistet.