Beiträge
Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem sogenannten Solidaritätsprinzip. Jeder Versicherungsnehmer zahlt monatlich 15,5% seines Einkommens in einen gemeinsamen „Pott“ ein. Von diesen gesammelten Beiträgen werden die Krankenkosten aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Somit setzt die gesetzliche Krankenversicherung auf ein Konzept, bei dem die Starken die Schwachen unterstützen. Wer mehr verdient, muss auch mehr in die Kassen einzahlen. Was im Kern positiv ist, stellt sich für Beamte als ein großer Nachtteil heraus. Anders als Angestellte müssen diese nämlich komplett allein für die Beiträge aufkommen. Ihr Arbeitgeber bzw. Dienstherr unterstützt sie bei der Beitragszahlung nicht.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung fußt die private Krankenversicherung auf dem Individualitätsprinzip. Hier sorgt jeder für sich selbst vor. Dies wird durch die Bildung von bestimmten Altersrückstellungen gewährleistet. Berechnungsgrundlage der privaten Krankenversicherung ist aus diesem Grund auch nicht das Einkommen. Es werden vielmehr persönliche Faktoren und Eigenschaften des Versicherungsnehmers herangezogen. Hierzu zählen beispielsweise Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin berechnet Verwaltungsbeamten gerne individuell und unverbindlich, wieviel die beihilfekonforme Krankenversicherung kosten würde.
Leistungen
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet jedem Versicherungsnehmer die gleichen Leistungen. Hierbei handelt es sich um eine Mammutaufgabe für den Gesetzgeber. Schließlich muss er den kleinsten gemeinsamen Nenner unserer vielfältigen Gesellschaft finden. Dementsprechend müssen hier zwangsläufig Abstriche gemacht werden. Wer den schwachen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung erweitern möchte, kommt um kostspielige private Zusatzversicherungen nicht umhin.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, hat der Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung Mitspracherecht. Er kann unmittelbar auf seinen persönlichen Leistungskatalog Einfluss nehmen. So können benötigte Leistungen gewählt und nicht benötigte ganz einfach abgewählt werden. Vor allem junge gesunde Versicherungsnehmer können sich dadurch eine günstige private Krankenversicherung sichern.
Beihilfe
Einer der großen Nachtteile der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Tatsache, dass es sich hierbei streng genommen überhaupt nicht um eine Restkostenversicherung handelt. Ihr Dienstherr versagt Ihnen den Anspruch auf Beihilfe und unterstützt Sie damit nicht bei der Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge. Diese müssen Sie ganz alleine tragen. Da Sie keinen Anspruch auf Beihilfe mehr haben, schließen Sie mit der gesetzlichen Krankenversicherung eine „Vollkostenversicherung“ ab.
Die private Krankenversicherung hat keinen Einfluss auf Ihren Beihilfeanspruch. Dieser bleibt völlig unberührt. Sollten Ihnen Gesundheitskosten anfallen, reichen Sie die entsprechenden Rechnungen sowohl bei Ihrer Beihilfestelle als auch bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin erhalten Verwaltungsbeamte eine leistungsstarke und zuverlässige Restkostenversicherung.