Wer berät mich als Lehrer über Versicherungen?
Lehrer können sich auf verschiedene Weisen darüber erkundigen, wie sie Ihren erhöhten Versicherungsbedarf abdecken können. Berater in Versicherungsagenturen und Banken geben Ihnen nützliche Informationen. Jedoch sollte bedacht werden, dass solche Berater zumeist nur die hausinternen Produkte anpreisen und die Auswahl demzufolge begrenzt ausfällt. Durch eine Auskunft über unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler können Sie von einem weit größeren Angebotsspektrum profitieren. Sie haben in der Regel mehr Produkte zu attraktiven Tarifen im Angebotsrepertoire.
Eine weitere Möglichkeit stellen Vergleichsportale im Internet dar. Dort können Sie, als Lehrer, die erforderlichen Informationen finden und die Versicherungen miteinander vergleichen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin möchte Sie bei der Suche nach dem optimalen Versicherungsschutz für Lehrer unterstützen und Ihnen mit dieser Seite einen ersten, detaillierten Einblick ermöglichen.
Was muss bei Versicherungen für Lehrer beachtet werden?
Grundsätzliche sollte ein Versicherungstarif gewählt werden, der ideal auf Ihren Beruf ausgerichtet ist. Beispielsweise ist bei einer Haftpflichtversicherung der Einschluss einer Diensthaftpflichtversicherung sowie das Verlustrisiko des Schulschlüssels wichtig. Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss die erweiterte Variante in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung inkludiert sein, um Ihr Einkommen abzusichern.
Bei der Wahl der Krankenversicherung müssen, neben dem Versicherungsumfang, auch die Beihilfezahlungen seitens des Dienstherrn berücksichtigt werden. Nur so können Sie als Lehrer von allen Ihren Vorteilen profitieren. Sie sollten sich regelmäßig die verschiedenen Tarife ansehen, um schlussendlich einen soliden und preiswerten Tarif abzuschließen.
Wie können Lehrer eine Versicherung wechseln?
Es kann vorkommen, dass Sie als Versicherungsnehmer zu der Meinung kommen, Ihre Versicherung nicht mehr zu brauchen oder sie zu teuer finden. Manchmal kommt das auch daher, dass sie erst kürzlich ein lukratives Alternativangebot erhalten haben. Nun möchten Sie Ihre alte Versicherung kündigen und einen Wechsel vornehmen? Auch Sie als Lehrer müssen sich an die üblichen Kündigungsfristen halten.
Eine Haftpflichtversicherung hat feste Laufzeiten und kann erst drei Monate vor dem Vertragsende gekündigt werden. So ist es auch bei privaten Krankenversicherungen. Sie können drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres beendet werden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verhält sich das etwas anders. Nach einer bestimmten Vertragslaufzeit kann sie bis zum Ende des übernächsten Monats aufgelöst werden.
Sollten Sie als Lehrer beabsichtigen, von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu wechseln, müssen Sie zunächst die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreichen oder überschreiten. Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie jederzeit beenden. Bedenken Sie jedoch, dass Sie ohne adäquaten Ersatz im Ernstfall ohne Versicherungsschutz auskommen müssen. Eine rechtzeitig abgeschlossene Alternativversicherung ist daher anzuraten.
Wie teuer ist die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer?
Die gesetzliche Krankenversicherung weist einen gesetzlich reglementierten, allgemeinen Beitragssatz von 15,5 % des monatlichen Einkommens auf. Auch Lehrer müssen diese Summe aufbringen, wenn sie sich über die gesetzlichen Krankenversicherungen absichern möchten. Die Berechnungsgrundlage stellt Ihr monatliches Einkommen dar. Hierdurch ergibt sich, dass Besserverdiener einen höheren Beitrag zahlen als Geringverdiener und das bei ähnlichem Leistungsumfang.
Die Familienversicherung der GKV ermöglicht, gering oder nicht verdienende Ehepartner und die gemeinsamen Kinder mitzuversichern. Ihre Monatsbeiträge bleiben hierbei konstant. Bei einigen Versicherungsgesellschaften können Selbstbeteiligungen vereinbart werden, die zur Beitragssenkung führen. Der aktuellen Finanzlage ist es geschuldet, dass manche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag verlangen. Bei der Wahl einer gesetzlichen Krankenversicherung ist dieser Sachverhalt sehr entscheidend, da sich hierdurch die Versicherungsbeiträge erhöhen. Für angestellte Lehrer kann das interessant sein, jedoch zahlen Ihre verbeamteten Kollegen stets den Höchstbeitrag.
Sind Lehrer automatisch krankenversichert?
Ja und Nein. Als Lehrer verfügen Sie bereits seit Ihrem Berufsstart über einen Versicherungsschutz. Sofern Sie diesen nie änderten, läuft der Vertrag weiter. Unter bestimmten Voraussetzungen obliegt Ihnen die Entscheidung über Ihre Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung. Sie müssen jedoch die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreichen oder überschreiten und dürfen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterstehen. Als verbeamteter Lehrer steht Ihnen die Entscheidung über eine Mitgliedschaft in einer der GKV oder einer PKV völlig frei.
Wie kann ich die kostengünstigste Krankenversicherung für Lehrer finden?
Diese Frage kann lediglich obligatorisch beantwortet werden. Auf dem Markt gibt es etliche Versicherungsanbieter, die zahlreiche Angebote und Tarife anpreisen. Eine festgeschriebene Beitragshöhe kann hier nicht angegeben werden, da der Versicherungstarif durch Ihr persönliches Leistungsspektrum mitbestimmt wird. Der Beitragsbemessung wird außerdem Ihr Lebensalter und der momentane Gesundheitszustand zugrunde gelegt.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin empfehlen Ihnen, die für Sie relevanten Anbieter umfänglich miteinander zu vergleichen. Im ersten Moment scheint der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 % unumstößlich zu sein. Aber auch hier gibt es einen Spielraum. Selbstbeteiligungsvarianten und fehlende Zusatzbeiträge machen es möglich, auch in der gesetzlichen Krankenversicherung Geld zu sparen. Um die beste Lösung für sich selbst zu finden, sollten Sie die PKV und die GKV eingehend miteinander vergleichen.
Was muss ich als Lehrer im Krankheitsfall tun?
Wie jeder andere auch, müssen Sie als Lehrer, zunächst zu einem Arzt gehen. Dieser untersucht Sie und stellt eine Diagnose. Möglicherweise müssen Sie medikamentös behandelt werden. Dieses Vorgehen ist bei der GKV und PKV dasselbe. Als Mitglied in der privaten Krankenversicherung werden Sie höchstwahrscheinlich schneller einen Termin erhalten. Sofern Sie als Lehrer gesetzlich versichert sind, werden Sie in die Abrechnung zwischen Arzt und Krankenkasse nicht involviert.
Als Privatpatient hingegen erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung, welche Sie zunächst selbst begleichen müssen. Sobald Sie diese Rechnung Ihrer privaten Krankenversicherung oder ggf. der Beihilfestelle zugeschickt haben, werden Ihre Auslagen zurückerstattet. Sie müssen natürlich beihilfeberechtigt sein und ein entsprechendes Antragsformular für die Kostenerstattung ausgefüllt haben. Gerne informieren wir Sie näher zu diesem Procedere.