Die Leistungen während des aktiven Dienstes
Neben den laufenden Bezügen haben Soldaten auf Zeit während ihrer Dienstzeit Anspruch auf freie Heilfürsorge, die auch als truppenärztliche Versorgung bezeichnet wird. Dadurch benötigen Sie keine zusätzliche Krankenversicherung, da der Dienstherr alle Leistungen und Behandlungen beim Truppenarzt oder in den Krankenhäusern der Bundeswehr durchführen lässt. Die freie Heilfürsorge steht Ihnen bis zum Ende Ihres aktiven Dienstes zu und wird im Anschluss durch die Beihilfe ersetzt.
Zur Versorgung von Soldaten auf Zeit gehört während der aktiven Dienstzeit auch die Zahlung verschiedener Zuschläge und Ausgleichszahlungen. Darunter fallen unter anderem die im Folgenden genannten Leistungen.
- Sie erhalten eine sogenannte Reisebeihilfe oder eine Erstattung der Fahrkosten, wenn Sie mehr als 30 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt wohnen und regelmäßig (einmal pro Woche) zu Ihrer Familie fahren.
- Als Soldat in Uniform haben Sie die Möglichkeit, alle Züge im Nah- und Fernverkehr kostenfrei zu nutzen. Fahrtkosten werden allerdings nur erstattet, wenn sie auch tatsächlich angefallen sind.
- Bei einem Einsatz oder einer dienstlichen Verwendung im Ausland erhalten Sie tägliche Zuschläge, die sich nach dem individuellen Risiko im jeweiligen Land richten. Der höchste Zuschlag beträgt 110 Euro pro Diensttag.
- Wenn Sie auf Überweisung des Truppenarztes zu einem zivilen Arzt gehen, werden die Kosten in voller Höhe vom Dienstherrn erstattet. Einen Eigenanteil oder eine Selbstbeteiligung gibt es nicht.
Die Leistungen nach dem aktiven Dienst
Die Versorgung für Soldaten auf Zeit geht nach dem aktiven Dienst weiter. Die Bundeswehr hat verschiedenste Leistungen und Möglichkeiten im Angebot, die je nach Bedarf ausgezahlt oder in die Tat umgesetzt werden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin stellen Ihnen in den nächsten Abschnitten die konkreten Leistungen vor. Grundsätzlich erlischt der Anspruch auf die vollen Bezüge mit Ausscheiden aus dem aktiven Dienst bei der Bundeswehr.
An die Stelle der wegfallenden Bezüge rücken unterschiedliche Versorgungsleistungen, die sich vor allem nach der Zeit richten, die Sie aktiv bei der Bundeswehr verbracht haben. Grundsätzlich gilt an dieser Stelle: Je kürzer Sie Dienst geleistet haben, desto geringer fallen auch die Ihnen zustehenden Leistungen aus. Konkret haben ehemalige Zeitsoldaten diese Möglichkeiten:
- Ihnen stehen nach dem Ausscheiden sogenannte Übergangsgebührnisse zu. Sie werden maximal für 60 Monate gewährt und betragen 75 Prozent der letzten Dienstbezüge. Die Dauer der Leistungen ist gestaffelt, die Maximaldauer von 60 Monaten wird bei einer Dienstzeit von 12 oder mehr Jahren erreicht.
- Ebenfalls zur Versorgung von Soldaten auf Zeit gehören die Ausgleichsbezüge. Sie kommen zum Tragen, wenn Sie ein anderes Arbeitsverhältnis oder eine Ausbildung im öffentlichen Dienst beginnen, bei der Sie weniger als die Höhe der Übergangsgebührnisse verdienen. Durch die Ausgleichsbezüge wird Ihr neues Gehalt bis zur 75-Prozent-Grenze „aufgefüllt“.
- Sie haben als Zeitsoldat die Möglichkeit, einen sogenannten Eingliederungsschein zu beantragen. Er ermöglicht Ihnen, einen garantierten Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst zu erhalten.
- Ehemalige Soldaten auf Zeit erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst Beihilfe in Höhe von 70 Prozent, die die freie Heilfürsorge für die Zeit der Übergangsgebührnisse ersetzt. Erhalten Sie zum Beispiel für vier Jahre Übergangsgebührnisse, besteht auch der Anspruch auf Beihilfe für vier Jahre. Zudem erhalten Sie eine einmalig ausgezahlte Übergangsbeihilfe, für die ein Steuerfreibetrag von 10.800 Euro gilt.