Die Beihilfe: Grundlagen und Funktion
Die Beihilfe ersetzt den Anspruch auf freie Heilfürsorge und knüpft damit direkt an den Wegfall der truppenärztlichen Versorgung an. Im Gegensatz zu der vollständigen Kostenübernahme durch den Dienstherrn werden über die Beihilfe allerdings nur 70 Prozent der Krankheitskosten erstattet. Soldaten, die zum Arzt gehen, erhalten über die erbrachten Leistungen zunächst eine Rechnung der Praxis.
Die Rechnung des Arztes reichen Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle ein. Für Soldaten auf Zeit ist das Bundesverwaltungsamt, für Berufssoldaten Im Ruhestand das Bundesamt für zentrale Dienste zuständig. Die Behörde erstattet Ihnen dann den Teil der Aufwendungen, der Ihrem Beihilfesatz entspricht. Bei einem Rechnungsbetrag von 100 Euro würden Sie von der Beihilfestelle 70 Euro überwiesen bekommen.
Die beihilfekonforme Krankenversicherung
Bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin handelt es sich um eine private Krankenversicherung. Sie übernimmt den Teil der Aufwendungen, der nicht bereits von der Beihilfe getragen wird. Bei den meisten Soldaten entspricht dieser Teil 30 Prozent. Im oben genannten Beispiel würden Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung also 30 Euro erhalten.
Die beihilfekonforme Krankenversicherung – das verrät bereits der Name – ist an Ihre Ansprüche als Beihilfeberechtigter angepasst. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Sie sich nur zu 100 Prozent absichern können, sparen Sie damit große Teile des monatlichen Beitrages. Die private Krankenversicherung ist für beihilfeberechtigte Soldaten nach dem Dienst oder im Ruhestand daher meist die bessere Lösung.
Für Berufssoldaten ist darüber hinaus der Abschluss einer sogenannten Anwartschaft zu empfehlen. Diese schließen Sie bereits ab, während oder sogar bevor Sie die truppenärztliche Versorgung durch den Dienstherrn erhalten. Beim Abschluss der Anwartschaft wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Der hier festgestellte Gesundheitszustand sowie Ihr Alter werden sozusagen „konserviert“ und später der Berechnung Ihrer Beiträge in der privaten Krankenversicherung zu Grunde gelegt. So profitieren Sie mit 60 Jahren (Versetzung in den Ruhestand) zum Beispiel vom den Beiträgen, die Sie normalerweise nur mit 20 Jahren erhalten würden.