Justizverwaltungsbeamte: Mittlerer Dienst
Wer in den mittleren Dienst eines Justizverwaltungsbeamten eintreten möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört unter anderem ein passender Schulabschluss in Form eines Realschulabschlusses oder eines Hauptschulabschlusses mit förderlicher Berufsausbildung. Darüber hinaus muss der Bewerber frei von Vorstrafen und Schulden sein. Besonders wichtig ist das Bekenntnis zum deutschen Grundgesetz sowie der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Sollte der Bewerber diese Voraussetzungen mitbringen, wird er mit etwas Glück zum Auswahlverfahren eingeladen. Hier muss im Rahmen eines Einstellungstests unter Beweis gestellt werden, dass der Bewerber den Anforderungen des Dienstes gewachsen ist. Wer die Tests besteht, kann schon bald seine öffentlich-rechtliche Dienstkarriere starten.
Bevor der Vorbereitungsdienst jedoch beginnt, findet die Ernennung zum Beamten auf Widerruf statt. Nun beginnt offiziell das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Justizverwaltungsbeamten. Der Vorbereitungsdienst der Justizverwaltungsbeamten setzt auf eine Kombination aus Theorie und Praxis. So lernen Sie nach dem Motto „learning by doing“ schnellstmöglich die Kernkompetenzen von Justizverwaltungsbeamten kennen. Wer den Vorbereitungsdienst erfolgreich bestanden hat, wird zum Beamten auf Probe ernannt. Nun sind Sie ein „richtiger“ Justizverwaltungsbeamter im mittleren Dienst.
Die Aufgaben
Die Aufgabenfelder sind breit gefächert. Typische Beispiele sind das Erstellen von Abschriften und Protokollen. Darüber hinaus bearbeiten Sie Gerichtsbescheide und erstellen bzw. verschicken Vorladungen. Sie bearbeiten Erklärungen, Beweismittel und Grundbuchsachen. Terminabsprachen mit Zeugen und Sachverständigen liegen ebenfalls in Ihrem Aufgabenbereich.
Justizverwaltungsbeamte: Gehobener Dienst
Wer sich für den gehobenen Dienst als Justizverwaltungsbeamter interessiert, muss entsprechend höhere Anforderungen erfüllen. So benötigen Sie einen adäquaten Schulabschluss in Form einer Fachhochschulreife, der allgemeinen Hochschulreife oder eines vergleichbaren Schulabschlusses. Darüber hinaus müssen Sie die geltenden Altersgrenzen einhalten. Außerdem müssen Sie nachweisen können, dass Sie vorstrafenfrei und schuldenfrei sind. Besonders wichtig ist auch das Bekenntnis zum deutschen Grundgesetz und der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bewerben. Mit etwas Glück werden Sie zu einem Auswahlverfahren eingeladen. Hier wird die Eignung der Bewerber überprüft. Im Rahmen von verschiedenen Tests wird nicht nur Ihr Wissen, sondern unter Umständen auch Ihre Psyche auf die Probe gestellt. Wer das Auswahlverfahren erfolgreich besteht, wird für den Vorbereitungsdienst zugelassen.
Bevor Ihr Vorbereitungsdienst beginnt, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Ab jetzt befinden Sie sich in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, welches im Normalfall bis zu Ihrem Ruhestand besteht. Der Vorbereitungsdienst setzt auch bei Justizverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst auf eine Kombination aus Theorie und Praxis. Hier erlernen Sie die wichtigsten Instrumente für Ihr späteres Dienstleben.
Ihre Aufgaben
Wer den Vorbereitungsdienst erfolgreich mit der Abschlussprüfung absolviert hat, übernimmt als Rechtspfleger die volle Verantwortung. Nun beginnt Ihr richtiges Dienstleben und Sie werden zum Beamten auf Probe ernannt. In der nun maximal fünf Jahre andauernden Probezeit müssen Sie Ihrem Dienstherrn unter Beweis stellen, dass Sie den Herausforderungen des Dienstes als Justizverwaltungsbeamter gewachsen sind.
Im gehobenen Dienst sehen Sie sich mit breit gefächerten und spannenden Aufgaben konfrontiert. so tragen Sie die Verantwortung für die Eintragungen in öffentlichen Registern. Hierzu gehören auch Eintragungen bzw. Löschungen im Grundbuch oder in Hypotheken. Darüber hinaus überwachen Sie richterliche Entscheidungen und kümmern sich um Klageanträge sowie Erwiderungen. Sie erstellen Vorladungen zum Haftantritt und organisieren den geschäftlichen Ablauf am Gericht. Außerdem ziehen Sie Geldstrafen ein und kümmern sich um die Durchführung von Zwangsvollstreckungen.