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DBV Heidemann & Oeser oHG in Berlin Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland

Als Beamter der Polizei leisten Sie Ihren Dienst entweder in einer Bundes- oder in einer Landesbehörde. Sollten Sie ein Bundesbeamter sein, werden Sie von einer bundesunmittelbaren Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts berufen. Die entsprechenden Dienststellen können Sie in Berlin finden. Bundesbehörden sind in der Regel bundesweit in mehreren großen Städten zu finden.

Der Anspruch auf Beihilfe

Sie befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, welches von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. So sind Sie als Beamter der Polizei Ihrem Dienstherrn gegenüber zu Ableisten Ihres Dienstes und umfassender Treue verpflichtet. Ihr Dienstherr wiederum hat umfangreiche Fürsorgepflichten, denen er nachkommen muss. Hierzu gehört die finanzielle Fürsorgepflicht, der er in Form der monatlichen Bezüge nachkommt.
 
Neben der finanziellen Fürsorgepflicht hat Ihr Dienstherr auch Krankenfürsorgepflichten. So muss er dafür sorgen, dass Sie gesund bleiben. Dies liegt nicht nur in Ihrem, sondern auch in seinem Interesse. Schließlich möchte Ihr Dienstherr einen gesunden Beamten haben, der effektiv seinen Dienst ausüben kann. Wie Ihr Dienstherr der Krankenfürsorgepflicht nachkommt, obliegt ihm. Hierbei hat er die Wahl zwischen der Heilfürsorge und Beihilfe. Bei der Heilfürsorge übernimmt Ihr Dienstherr die Gesundheitskosten vollumfänglich. Im Rahmen der Beihilfe wiederum wird nur ein Teil der erstattungsfähigen Kosten ersetzt. Aus diesem Grund bleiben bei der Beihilfe Restkosten. Damit diese zu keiner finanziellen Belastung für den Beamten der Polizei werden, gilt seit dem 1. Januar 2019 eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hier empfehlen Ihnen die Versicherungsexperten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin die beihilfekonforme Krankenversicherung.
 
Wie hoch die Beihilfe im Einzelnen ausfällt, kann nicht pauschal gesagt werden. Dies hängt vielmehr von individuellen Faktoren des Beamten ab. Als beihilfeberechtigter Beamter der Polizei erhalten Sie mindestens 50% der erstattungsfähigen Kosten durch die Beihilfestelle ersetzt. Sollten Sie mehr als ein Kind haben, steigt Ihr Beihilfesatz auf 70%. Ihr Nachwuchs wiederum wird durch die Beihilfe mit einem Beihilfesatz von 80% unterstützt. Sobald Sie in den Ruhestand eintreten, besteht für Sie auch ein Anspruch auf 70% Beihilfe.
 
Auch Ihr Ehepartner hat unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Beihilfe. Hierfür darf er keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Darüber hinaus darf sein Jahreseinkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigen. Wie hoch diese Grenze ausfällt, kann den entsprechenden Beihilfevorschriften des Bundeslandes entnommen werden. Die Grenzen variieren zwischen 10.000€ und 18.000€. Sollte der Ehepartner die Voraussetzungen erfüllen, stehen ihm 70% Beihilfe zu. Auch hier muss eine Restkostenversicherung wie die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin abgeschlossen werden.

Voraussetzungen zur Kostenerstattung

Damit Sie Ihre Gesundheitskosten ersetzt bekommen, müssen Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle einen schriftlichen Antrag einreichen. Dieser Antrag umfasst auch die entsprechenden Rechnungen bzw. Belege. Hier genügt in der Regel eine Kopie. In Bezug auf Medikamente ist es wichtig, dass Sie die Pharmazentralnummer angeben. Für die Anträge stehen Ihnen Formblätter zur Verfügung, die Sie bei Ihrer Beihilfestelle downloaden können. Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf Kostenerstattung stellen, ist es wichtig, dass Sie einige persönliche Angaben machen und Nachweise erbringen. Sollten wichtige Angaben fehlen oder unvollständig sein, müssen Sie sich auf Nachfragen einstellen. In Folge dessen verzögert sich die Bearbeitungszeit Ihres Antrags.

Eigenbehalt

Bundesbeamte sind dazu verpflichtet, bei Arztbesuchen einen gewissen Eigenbehalt zu übernehmen. Dieser beträgt zwischen fünf und zehn Euro. Sollte ein Aufenthalt in einer Klinik von Nöten sein, muss der Bundesbeamte für maximal 28 Tage einen Eigenbehalt von zehn Euro pro Tag tragen. Hiervon sind jedoch Schwangere und Kinder befreit. Der Eigenbehalt ist jedoch jährlich beschränkt. Dieser darf maximal 2% des Jahreseinkommens betragen. Bei chronisch Kranken sinkt die Belastungsgrenze sogar auf 1%. Denkbar ist auch eine Abrechnung durch die Kostendämpfungspauschale. Hier wird die Beihilfeleistung um den entsprechenden Eigenbehalt gekürzt.

Bagatellgrenze

Im Rahmen der Kostenerstattung müssen Sie die geltende Bagatellgrenze beachten. Sollten die erstattungsfähigen Kosten die Grenze von 200 € nicht übersteigen, können diese nicht ohne weiteres geltend gemacht werden. Sollte der Betrag unter 200 € liegen, können Sie die Kosten erst nach zehn Monaten bei Ihrer zuständigen Beihilfestellen einreichen. Diese Regelung gilt, um einer Verjährung der Kosten nach zwölf Monaten zu vermeiden. Während es früher viele unterschiedliche Beihilfestellen gab, die quer über das Bundesgebiet verteilt waren, gibt es für Bundesbeamte heutzutage nur noch zwei bedeutende. Hier können Bundesbeamte die Beihilfeanträge einreichen.
 
Zuständig sind entweder das Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) oder das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV). Dort erhalten Sie auch rund um die Uhr wertvolle Informationen rund um die Beihilfe. Die meisten Beamten der Polizei, die in einer Bundesbehörde tätig sind, werden von der BADV betreut. Um die übrigen Bundesbeamten kümmert sich das BVA in Köln.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Jedes Bundesland kann seine eigenen Beamten der Polizei ernennen. Beamte können von den Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts berufen werden. Es gelten die jeweiligen Beamtengesetze der Bundesländer. Jedes Bundesland hat für seine Beamten eigene Beihilfestellen, welche Erstattungsanträge der Beamten von Polizei des Landes bearbeiten und Fragen beantworten.

Lassen Sie sich bei Fragen gern von unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin beraten.

Wichtige Adressen

Im Folgenden haben die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin einige Beihilfestellen samt Adressen aufgelistet. Vor Ort beraten Sie die erfahrenen Mitarbeiter gern rund um das Thema Beihilfe.

Das Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Zentraler Kontakt
 +49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem bietet die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite der BVA. Ebenfalls dort finden Sie eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für Ihre Dienststelle.

Berlin – Referat A I 1
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum - Beihilfe
Referat A I 1
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4000

Berlin – Referat A I 2
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 2
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-1000

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DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG

Reichsstr. 92 a
14052 Berlin 
030/68818490
0172/3238882
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