Bundespolizist

Etwa 32.000 Polizeivollzugsbeamte im mittleren, gehobenen und höheren Dienst sowie über 8.000 Anwärter leisten in deutschlandweit mehr als 200 Dienststellen bei der Bundespolizei ihren Dienst. Die oberste Bundesbehörde, das Bundespolizeipräsidium, hat seinen Sitz in Potsdam. Bundespolizisten leistet einen wichtigen Beitrag für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit Deutschlands. Standorte der Bundespolizei befinden sich in ganz Deutschland verteilt, so dass eine schnelle und flexible Reaktion auf alle Großlagen gewährleistet werden kann. Die Bundespolizei unterstützt die 16 Landespolizeien, das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und andere Sicherheitsbehörden Deutschlands. Die Bundespolizei übernimmt polizeiliche Aufgaben im Auftrag der Vereinten Nationen, der Europäischen Union sowie anderer internationaler Organisationen und arbeitet eng mit vielen ausländischen Grenzbehörden zusammen. Bundespolizisten schützen deutsche Botschaften und beteiligen sich an internationalen Polizeimissionen. 

Aufgrund ihrer hohen Qualifikation und Flexibilität können Bundespolizisten in vielen Bereichen eingesetzt werden, wie zum Beispiel beim Grenz- und Luftschutz, der Bahnpolizei, der Bereitschaftspolizei sowie zur Kriminalitätsbekämpfung oder bei speziellen Einheiten, wie der GSG9. Die Bundespolizeidirektion in Berlin ist mit etwa 3.700 Mitarbeitern für die Bundesländer Berlin und Brandenburg zuständig. Bundespolizisten sorgen für Sicherheit an den Flughäfen, bei der Bundes- und S-Bahn sowie an der Grenze zu Polen. Eine weitere Aufgabe ist der Schutz verschiedene Bundesorgane und Ministerien. Drei Inspektionen schützen ausgewählte Verfassungsorgane des Bundes sowie Bundesministerien, wie das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt.


Kontroll- und Streifenbeamte zu Lande zu Wasser und in der Luft

Bundespolizei Bahn

Bei der Bahn sorgen Bundespolizisten im mittleren Dienst für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Ablauf des Bahnverkehrs direkt vor Ort. Sie verfolgen Eigentums- und Gewaltkriminalität sowie Vandalismus (Graffiti, Diebstahl und Körperverletzung).

Bundespolizei See

Bundespolizisten schützen Deutschlands Grenzen zu Wasser. Das heißt, Sie kontrollieren den grenzüberschreitenden Verkehr an der maritimen Schengen-Außengrenze und unterstützen polizeiliche Ermittlungen von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auf Nord- und Ostsee. Außerdem leisten Sie Hilfe auf See und bei Seeunfallermittlungen.

Grenzschutz

Im Grenzschutz überwachen Bundespolizisten die Grenzen und den grenzüberschreitenden Verkehr zu Land, mit dem Ziel Gefahren abzuwehren, die von Passanten der Grenzen ausgehen können. Sie prüfen unter anderem Papiere und führen Grenzfahndungen durch. 

Luftschutz

An allen deutschen Flughäfen sind Bundespolizisten zum Schutz vor Anschlägen stationiert. Sie kontrollieren unter anderem Fluggäste sowie deren Gepäck auf gefährliche Gegenstände, wie Waffen, Chemikalien oder ähnliches. Sie haben stets einen genauen Überblick über alle Vorgänge auf dem Flughafen und können bei Gefahr sofort geeignete Schutzmaßnahmen einleiten.

Schutz für Objekte des Bundes

Die Bundespolizei schützt gefährdete Verfassungsorgane des Bundes sowie der Bundesministerien gegen Störungen und Gefahren, welche diese bei der Ausführung ihrer Aufgaben beeinträchtigen könnten. Sie führen unter anderem Zugangskontrollen durch und überwachen Grundstücke und Gebäude. Bei drohenden Gefahren für den Bestand oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes sowie Gefahren für die Allgemeinheit, im Notstands- und Verteidigungsfall kann die Bundesregierung die Bundespolizei zur Abwehr einsetzen. Aktiv wird die Bundespolizei im Kampf gegen einfache, organisierte oder banden- und gewerbsmäßige Kriminalität durch Ermittlungs-, Fahndungs-, Observations- und Aufklärungsmaßnahmen.

Einstellungsvoraussetzungen für Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte

Bundespolizisten müssen außerordentlich hohen physischen und psychischen Belastungen standhalten. Bewerber sollten bereit sein, überdurchschnittliche Leistungen über einen längeren Zeitraum zu erbringen. Wichtig ist auch eine ausgeprägte Zivilcourage, soziale Kompetenz und Toleranz. Ihr Erscheinungsbild sollte gepflegte und positiv, Ihr Auftreten sicher sein. Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen benötigen Sie im Umgang mit Zeugen, Opfern und Verdächtigen. Als Teamplayer in ständiger Zusammenarbeit und engem Austausch mit den Kollegen können Sie die gestellten Aufgaben optimal erfüllen. 

Grundsätzliche formale Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaates 
  • Gewährleistung, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • Polizeidiensttauglichkeit
  • Führerschein der Klasse B, kann bis zum Abschluss des Grundstudiums nachgereicht werden
  • Schwimmabzeichen Bronze 
  • einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Schulden)

Ausbildung zum Bundespolizisten im mittleren Dienst

Schulische Voraussetzungen für eine Ausbildung zum Bundespolizisten im mittleren Dienst sind: 

  • mittlerer Bildungsabschluss beziehungsweise Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit anerkannter abgeschlossener Berufsausbildung
  • in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 (ausreichend)
  • im Fach Sport mindestens die Note 3 (befriedigend)
  • Kommunikation in Englisch ist möglich 
  • Alter 16 bis 27 Jahre

Die Ausbildung zum Bundespolizisten im mittleren Dienst dauert zweieinhalb Jahre. Zur theoretischen Ausbildung gehören neben den rechtlichen Grundlagen die Fächer:

  • Poltische Bildung
  • Einsatzlehre
  • Polizeidienstkunde
  • Verkehrslehre
  • Kriminalistik

Im ersten Ausbildungsjahr lernen Sie zunächst die theoretischen Grundlagen der Polizeiarbeit. Ab dem 2. Jahr der Ausbildung sammeln Sie reale praktische Erfahrungen, zum Beispiel beim Grenzschutz oder der Bahnpolizei, bei der Bundesbereitschaftspolizei und im Bereich der Luftsicherheit an einem deutschen Flughafen. Ein Einsatzbereich von Bundespolizisten im mittleren Polizeivollzugsdienst ist der Kontroll- und Streifendienst. Spezialisierungen für bestimmte Aufgabenbereiche der Bundespolizei sind möglich.

Ausbildung zum Bundespolizisten im gehobenen Dienst – Polizeikommissar

Für eine Ausbildung zum Bundespolizist im gehobenen Polizeivollzugsdienst wird vorausgesetzt:

  • Hochschul- oder Fachhochschulreife
  • in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 (ausreichend)
  • im Fach Sport mindestens die Note 3 (befriedigend)
  • gute Englischkenntnisse
  • Höchstalter 33 Jahre

Das dreijährige Diplomstudium absolvieren Sie an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und Lübeck, in Aus- und Weiterbildungseinrichtungen der Bundespolizeiakademie sowie an einer Dienststelle der Bundespolizei. Theoretische Schwerpunkte des Studiums:

  • Aufgaben der Polizei: Kontrolltätigkeiten, Fahndungsmaßnahmen, Überwachung und Ermittlung
  • Polizeiarbeit auf internationaler Ebene
  • Polizeiarbeit in besonderen Einsatzsituationen
  • Grundlagen der Polizeiarbeit, Polizeiführung
  • Rechtswissenschaften
  • Psychologie
  • Politik

In der Praxis lernen Sie beispielsweise die Arbeitsvorgänge von Kontroll-, Streifen- und Ermittlungsdiensten kennen. Trainiert werden rhetorische Fähigkeiten und das Verhalten bei Übergriffen. Bundespolizisten im gehobenen Polizeivollzugsdienst sind als Sachbearbeiter tätig oder übernehmen Ausbildungs- und Führungsfunktionen in den Einsatzgebieten Grenzschutz, Bahnpolizei und Luftsicherheit. Bei Eignung und nach zusätzlichen Fortbildungen können Sie auch verschiedene Spezialeinheiten, wie den Flugdienst oder die Bundespolizei See leiten.

Bundespolizist im höheren Dienst

Voraussetzung für die Laufbahn im höheren Dienst ist einen Hochschulabschluss und der erfolgreiche Abschluss des zweijährigen Masterstudiums „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“. Sie dürfen bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 33 Jahre sein. Die Ausbildung zum Bundespolizist im höheren Dienst teilt sich in Theorie- und Praxisphasen. Schwerpunktthemen im theoretischen Abschnitt sind:

  • Einsatzlehre, Führungslehre, Verkehrslehre
  • Betriebswirtschaftslehre, Organisations- und Personalentwicklung
  • Psychologie
  • Kriminalisitk und Kriminologie
  • Rechtswissenschaften

Nach Abschluss des Studiums sind die Bundespolizisten im höheren Dienst in der Lage, praktische und strategische Führungsverantwortung für Sachgebiete, Stabsbereiche, Inspektionen, Direktionen sowie für spezielle Bereiche, wie das Bundespolizeipräsidium, das Bundesinnenministerium und anderer Sondereinheiten zu übernehmen. Als Polizeirätin oder Polizeirat leiten Sie Bundespolizeidienststellen, planen und führen Einsätze der Bundespolizei oder sind für die Ausbildung von Anwärtern zuständig. Bundespolizisten stehen zahlreiche Fortbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten offen. Die stetige Fortbildung der Beamten ist eine Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit der Bundespolizei.

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