Unabhängig von der Höhe des Einkommens haben Feuerwehrbeamte, die Anspruch auf Beihilfe haben, die Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht. Eine Beteiligung an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung ist aufgrund der Funktionsweise der Beihilfe, der nachträglichen Kostenerstattung, nicht möglich. Diese Kosten tragen Beamte auf Lebenszeit in voller Höhe allein.
Für Aufwendungen, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt werden, müssen Sie eine Restkostenversicherung abschließen, mit der Sie die verbleibenden Aufwendungen absichern können.
Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin genießen Feuerwehrbeamte auf Lebenszeit alle Vorteile eines Privatpatienten. Unser Komfortangebot für Beihilfeberechtigte des Bundes und der Länder ist der Tarif Vision B, die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV, mit dem Beamte deutlich umfangreichere und dennoch wesentlich günstigere Versicherungsleistungen als gesetzlich Versicherte in Anspruch nehmen können.
Die Leistungspakete der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sind genau auf den individuellen Bedarf von Feuerwehrbeamten zugeschnitten – angepasst an das Bundesland, in dem sich der Wohnort befindet.
Das Einkommen spielt bei der Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin keine Rolle. Der monatliche Beitrag richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter, gewünschte Leistungen und Gesundheitszustand. Beihilfeberechtigt sind Ehepartner, welche nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind und Kinder, für die Kindergeld bezogen wird. Diese mitversicherten Familienmitglieder genießen ebenfalls die leistungsstarke Gesundheitsvorsorge der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin.
Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin für Feuerwehrbeamte im Überblick:
- Freie Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Umwandlungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Änderungen der Lebensumstände und des Beihilfesatzes wirken sich auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages aus
- Niedrige Beiträge bei frühzeitigem Versicherungsabschluss, beziehungsweise Abschluss einer Anwartschaft
- Geringe Beiträge und umfangreiche Leistungen einer privaten Krankenversicherung
- Kostenübernahme für Heilpraktiker oder Arzt der Naturheilkunde inklusive
Feuerwehrbeamte auf Lebenszeit, die Heilfürsorge beziehen, haben spätestens ab der Pensionierung Anspruch auf Beihilfe. Sie sollten sich so früh wie möglich mit einer Anwartschaftsversicherung den späteren problemlosen Eintritt in die private beihilfekonforme Krankenversicherung zu günstigen Konditionen sichern. Der spätere Beitrag richtet sich nach dem Gesundheitszustand, Leistungsumfang und Alter bei Abschluss der Anwartschaft.
Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit sind Feuerwehrbeamte auf Lebenszeit verpflichtet, zusätzlich zur Krankenversicherung eine Pflegeversicherung abzuschließen - unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, Heilfürsorge oder Beihilfe erhalten.