Gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer

Vorgeschriebene Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung(PKV) bilden die beiden Säulen, die das deutsche Gesundheitssystem tragen. Der Unterschied besteht darin, dass Sie als Versicherungsnehmer in der PKV Ihren Versicherungsumfang zu einem optimalen Versicherungsschutz aus verschiedenen Bausteinen selbst zusammenstellen können. Die gesetzlichen Krankenversicherung hingegen bekommen die Leistungen vom Gesetzgeber vorgeschrieben und fallen zu 90 % bei allen Krankenkassen gleich aus. Für sie gilt das Solidaritätsprinzip und jedes Mitglied muss 15,5% seines monatlichen Einkommens als Beitrag zahlen. So zahlt der Besserverdienende mehr als der Geringverdiener.

Benötige ich unbedingt eine Krankenversicherung?

Es ist nahezu unmöglich alle Kosten, die der Erhaltung Ihrer Gesundheit dienen, selbst zu zahlen. Arztrechnungen, Vor- und Nachbehandlungen, Medikamente und vieles mehr addieren sich zu einer erheblichen Summe. Bei steigendem Lebensalter müssen Sie zum Erhalt Ihrer Gesundheit noch mehr ausgeben. Leider ist auch der Trend zu verzeichnen, dass das Preisniveau weiter steigt, weil sich unter anderem nach kostenintensiven Forschungen Behandlungsmethoden weiterentwickelt haben. Beispielsweise verschlingt ein Klinikaufenthalt mit Operation mehrere tausend Euro, die ohne entsprechende Versicherung nicht durchgeführt werden könnte oder durch einen Kredit finanziert werden müsste. Nicht umsonst hat die Bundesregierung die  Krankenversicherung als Pflichtversicherung für alle eingeführt, die überwiegend durch die GKV umgesetzt wird. 

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Informationen für Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die GKV muss sich an viele Regelungen des Gesetzgebers halten. So ist sie halbwegs attraktiv und garantiert finanzierbare Leistungen für alle. Für Familien ist es ein Rundum-Sorglos-Paket. Sowohl der Ehepartner bei geringem oder gar keinem Einkommen, sowie alle Kinder bis zu einem bestimmten Alter können ohne Beiträge in der Familienversicherung mitversichert werden. Da die Beitragssätze und Bemessungsgrenzen immer gleich ausfallen, sind Ihre monatlichen Ausgaben kalkulierbar.

Der zu entrichtende Beitrag beträgt stets 15,5 % Ihres monatlichen Einkommens. Leider zeigt der Trend der letzten Jahre, dass die Beiträge stetig steigen und immer mehr Kosten für medizinische Leistungen selbst getragen werden müssen. Gleichzeitig schränkt die GKV ihre Leistungen immer mehr ein, um das Beitragsniveau zu halten. Es bleibt festzustellen, dass die GKV nur noch die Kosten für absolut notwendige, nicht zu vermeidende Behandlungsmethoden übernimmt. Für intensivere, umfassendere und längerfristige Eingriffe oder Behandlungen müssen Sie teilweise tief in die eigene Tasche greifen. Diese Umstände schaffen Unzufriedenheit und das Gefühl, dass eine umfassende Gesundheit kaum noch finanziert werden kann. Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung stellt eine Möglichkeit dar, den sehr mäßigen Versicherungsumfang der GKV entsprechend zu ergänzen, einige Behandlungen abzusichern oder sich von Zuzahlungen zu befreien.

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Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin unterstützt Sie kompetent bei der Suche nach einer günstigen, gesetzlichen Krankenversicherung, die darüber hinaus noch gute Leistungen bietet. Dazu benötigen wir einige Daten zu Ihrer Person. Im Anschluss antworten wir Ihnen kostenlos und unverbindlich mit einer Übersicht zu den passenden Anbietern und Tarifen.

Die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer

Es gilt ein allgemeiner Beitragssatz, der sich nach Ihrem monatlichen Einkommen richtet. Es liegt in der Natur der Sache, dass Besserverdienende demnach höhere Beiträge für die gesetzlichen Leistungen entrichten müssen. Durch dieses Solidaritätsprinzip genießt der gering Verdienende den gleichen Versicherungsschutz mit den gleichen Leistungen für einen verminderten Beitrag. Das mag für den Besserverdienenden sehr unfair klingen, aber darin liegt seit Urzeiten die große Stärke des deutschen Sozialversicherungssystems: Der Stärkere hilft dem Schwächeren.

Um zu vermeiden, dass alle mit höherem Einkommen aufgrund der besseren Leistungen in die private Krankenversicherung wechseln, müssen Angestellte bis zu einer gewissen Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Beispielsweise belief sich im Jahr 2014 dieser Betrag auf 53.550 Euro, für 2017 auf 57.600 Euro. Erst wenn Sie diese Grenze erreicht oder überschritten haben, können Sie als Angestellter in die PKV wechseln. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze wurde eingeführt, um große Ungerechtigkeiten zwischen den niedrigsten und höchsten Beiträgen in der GKV zu vermeiden. Sie wird als Grundlage zur Berechnung der Höchstbeiträge herangezogen, auch wenn das monatliche Gehalt höher liegt. Die Beitragsbemessungsgrenze betrug im Jahr 2014 48.600 Euro, im Jahr 2017 52.200 Euro. Der feste Beitragssatz von 15,5 % wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen von den Mitgliedern verlangt und darf nicht unter- oder überboten werden. Orientiert an der Beitragsbemessungsgrenze belief sich demnach im Jahr 2017 der maximale jährliche Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung auf 8091 €, was exakt 15,5 % von 52.200 Euro, beziehungsweise 674,25 Euro monatlich entspricht. 

Als verbeamteter Lehrer kann dieser maximale Beitrag von großer Bedeutung für Sie sein, denn genau dieser Höchstbetrag ist in der GKV zu entrichten. Allerdings steht Ihnen als Beamter eine Beihilfe zu auf die Sie verzichten würden, beziehungsweise würden Sie dadurch keinen Beitragszuschuss erhalten. Sie müssten den monatlichen Beitrag komplett aus eigener Tasche entrichten. Wenn Sie als angestellter Lehrer tätig sind, fallen immer die 15,5 % Ihres jeweiligen sozialversicherungspflichtigem Einkommen an. Rechnerisch ergibt sich somit bei einem  monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro ein Versicherungsbeitrag von exakt 465 Euro.

Je nach aktueller Finanzlage können Krankenkassen Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern verlangen und für geringe Zusatzleistungen weitere Zahlungen verlangen. Sie können einen Tarif wählen, bei dem Selbstbeteiligungen zu einer Reduzierung der monatlichen Belastung vereinbart werden können.

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Zusammenfassung

Die gesetzliche Krankenversicherung hat sowohl Vor-, als auch Nachteile. Viele Menschen haben keine Wahlmöglichkeit, denn Sie müssen sich aufgrund gesetzlicher Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung anschließen, um ausreichenden Versicherungsschutz zu genießen. Als angestellter Lehrer, dessen Einkommen nicht die entsprechende Versicherungspflichtgrenze übersteigt, bleiben Sie in der GKV versichert. Falls Sie trotzdem nicht auf attraktive Zusatzleistungen verzichten möchten, sollten Sie für diese Zeit eine private Zusatzversicherung abschließen. Ihrer Gesundheit wird das guttun und Sie haben etwas Spielraum. Sie können frei entscheiden, ob Sie eine angemessene medizinische Versorgung beanspruchen möchten, die über die von der GKV übernommenen Leistung hinausgeht. Die GKV punktet enorm im Bereich der Familienversicherung, denn es ist sehr vorteilhaft, dass Ihre gesamte Familie inklusive Ehepartner günstig abgesichert werden kann.

FAQ zur GKV

Wer berät mich als Lehrer über Versicherungen?

Lehrer haben einen großen Versicherungsbedarf und können sich auf vielen Wegen über viele verschiedene Möglichkeiten der Absicherung informieren. Unter anderem bieten Berater in Versicherungsagenturen oder Banken Ihre Dienste an. Allerdings sollten Sie dabei bedenken, dass meist nur die eigenen Produkte an den Mann gebracht werden sollen und das Angebot deshalb manchmal entsprechend schmal ausfällt. Vielleicht nehmen Sie zu unabhängigen Finanz- oder Versicherungsmakler Kontakt auf, denn Sie bieten Ihnen in der Regel mehr Produkte zu attraktiven Tarifen an. Möglich wären auch die Vergleichsportale im Internet, bei denen Sie schnell Ihre benötigten Informationen zusammentragen und die Versicherungen miteinander vergleichen können. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin möchten Ihnen bei der Suche nach einem optimalen Versicherungsschutz für Lehrer behilflich sein und Ihnen mit dieser Seite einen Überblick mit zahlreichen Informationen verschaffen.

Was muss bei Versicherungen für Lehrer beachtet werden?

Grundsätzlich sollte bei der Auswahl ein ideal auf den Beruf ausgerichteter Versicherungsumfang der wichtigste Aspekt sein. Denken Sie daran, bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung auf den Einschluss einer Diensthaftpflicht sowie dem Verlustrisiko des Schulschlüssels zu achten. 

Um Ihr Einkommen abzusichern, muss der Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt die erweiterte Variante in Form der Dienstunfähigkeitsversicherung beinhalten.

Bei der Auswahl einer Krankenversicherung, müssen neben dem gewünschten Versicherungsumfang auch die Beihilfezahlungen des Dienstherrn berücksichtigt werden, um alle Vorteile optimal zu nutzen. Behalten Sie stets die unterschiedlichen, passenden Tarife im Auge, denn Sie möchten bestimmt den günstigsten Tarif abstauben.

Wie läuft das als Lehrer mit dem Wechsel einer Versicherung?

Die Erfahrung zeigt, dass es immer wieder vorkommt, dass Versicherungsnehmer der Ansicht sind, ihre Versicherung sei unnötig oder auch einfach zu teuer. Möglicherweise haben Sie ein attraktives Angebot entdeckt und möchten Ihre alte Versicherung kündigen. Auch Sie als Lehrer müssen die üblichen Kündigungsfristen einhalten. Beispielsweise hat eine Haftpflichtversicherung feste Laufzeiten, die erst drei Monate vor dem Ablauf gekündigt werden kann.

Das Gleiche gilt für private Krankenversicherungen, die ebenfalls drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden können. Gesetzliche Krankenversicherungen lassen sich nach einer bestimmten Laufzeit immer zum Ende des übernächsten Monats auflösen.

Wenn Sie einen Wechsel von der GKV in die PKV als angestellter Lehrer beabsichtigen, müssen Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht oder überschritten haben. Selbstverständlich können Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit kündigen, aber um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Sie sich rechtzeitig um adäquaten Ersatz gekümmert haben.

Wie teuer ist eine gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer?

Bei dieser Frage entstehen keine Diskussionen, denn bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist der momentan  gültige, allgemeine Beitragssatz von 15,5 % des Einkommens festgelegt. Auch Sie als Lehrer unterliegen diesem Beitragssatz, wenn Sie sich über die gesetzliche Krankenversicherung absichern möchten. Als Hauptberechnungsgrundlage dient Ihr monatliches Einkommen. Dadurch entsteht die Situation, dass bei gleichem Versicherungsumfang der Besserverdienende höhere Beiträge zahlt als der Geringverdiener.

Im Rahmen der Familienversicherung sind gering oder nicht verdienende Ehepartner und die Kinder in der GKV mitversichert, bei für Sie immer gleichbleibenden Beiträgen. Sie haben die Möglichkeit die Modelle einiger Krankenversicherungen zu nutzen, die Selbstbeteiligungen zur Beitragssenkung anbieten. Abhängig von der aktuellen Finanzlage erheben manche Kassen einen Zusatzbeitrag. Das ist bei der Wahl einer gesetzlichen Krankenversicherung sehr wichtig, weil dadurch der Beitrag für den Versicherungsschutz steigt.

Für Sie als angestellter Lehrer sind diese Berechnungen möglicherweise wichtig, aber Ihre verbeamteten Kollegen müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowieso immer den Höchstbeitrag zahlen.

Sind Lehrer automatisch krankenversichert?

Wenn Sie schon vor Berufsbeginn als Lehrer über einen Versicherungsschutz verfügten, der nicht verändert werden soll, läuft Ihr Vertrag einfach weiter. In der Regel verhält es sich anders, denn Sie können stets selbst über Ihre Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung entscheiden. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie als Lehrer aufgrund der Jahresarbeitsentgeltgrenze, beziehungsweise Versicherungspflichtgrenze, nicht einer Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.

Als verbeamteter Lehrer entscheiden Sie selbst, ob Sie in die GKV oder PKV aufgenommen werden möchten. Wie schon erwähnt, gilt für Sie als Lehrer im Angestelltenverhältnis die Versicherungspflichtgrenze zur freien Entscheidung.

Wie finde ich die billigste Krankenversicherung für Lehrer?

Eine Antwort auf diese Frage kann nur sehr spekulativ ausfallen, denn sie kann nicht pauschal beantwortet werden. Auf dem Markt tummeln sich zahlreiche Anbieter mit ebenso zahlreichen Angeboten und Tarifen. Da Sie bei der privaten Krankenversicherung den Tarif durch Ihren persönlichen Leistungskatalog selbst bestimmen, kann unmöglich eine Aussage zu dem Beitrag getroffen werden. Beeinflusst wird der Beitrag darüber hinaus auch vom Lebensalter und dem momentanen Gesundheitszustand. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin empfehlen Ihnen, die für Sie interessanten Anbieter sorgfältig miteinander zu vergleichen.

Der einheitliche Beitragssatz von 15,5 % bei der gesetzlichen Krankenversicherung scheint wie in Stein gemeißelt und lässt auf den ersten Blick keinen Spielraum zu einer preiswerteren Variante zu.      Allerdings können in der GKV Beiträge aufgrund möglicher Selbstbeteiligungen und fehlender Zusatzbeiträge eingespart werden. Finden Sie für sich die beste Lösung heraus, in dem Sie die PKV und GKV auf den Prüfstand stellen und die verschiedenen Möglichkeiten vergleichen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen. Gern können Sie uns auch in unserer Geschäftsstelle in Berlin besuchen, damit wir Sie kompetent und ausführlich bei der Auswahl einer passenden Versicherung unterstützen können.

Was muss ich als Lehrer im Krankheitsfall tun?

Als Lehrer müssen Sie sich, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, bei Krankheit von einem Arzt behandeln lassen. Es besteht dahingehend zwischen GKV und PKV kein Unterschied, außer dass Sie schneller einen Termin bekommen. Wenn Sie als Lehrer gesetzlich versichert sind, haben Sie mit den gesamten Abrechnungen zwischen Arzt und Krankenkasse nichts zu tun. Als Privatpatient erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung, die Sie zunächst selbst zahlen müssen. Im Rahmen der Kostenrückerstattung erhalten Sie Ihre Auslagen zurück, wenn Sie die Rechnung an Ihre private Krankenversicherung und gegebenenfalls an die Beihilfestelle senden. Selbstverständlich müssen Sie beihilfeberechtigt sein und ein entsprechendes Antragsformular für die Kostenerstattung ausfüllen. 

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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