stage-background.jpg

DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Freie Heilfürsorge

Freie Heilfürsorge

Beamte der Polizei im Vollzugsdienst setzen sich für den Erhalt der Grundrechte der Bürger ein. Sie wehren Gefahren ab, verhindern und verfolgen Straftaten, sorgen für Verkehrssicherheit, friedliche Versammlungen (zum Beispiel Demonstrationen, die schnell ausarten können) und stehen dabei nicht selten direkt zwischen den Fronten oder werden gar selbst zur Zielscheibe.
Beamte der Justiz im Vollzugsdienst sorgen für Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten, beaufsichtigen und kontrollieren die Gefangenen. Dass sie dabei selbst angegriffen werden, ist nicht selten.

Diese Berufsrisiken lassen erkennen, dass eine zur Beihilfe abzuschließende private Krankenversicherung für Beamte deutlich teurer und damit unzumutbar wäre, als das bei Beamten im Innendienst der Fall ist. Um diese Unzumutbarkeit zu umgehen, übernimmt der Dienstherr in Form der freien Heilfürsorge die Krankheitskosten seiner Beamten.

Wie funktioniert die freie Heilfürsorge?

Das System der freien Heilfürsorge ist weder mit der gesetzlichen, noch mit der Beihilfe oder der privaten Krankenversicherung zu vergleichen. Lediglich die Leistungen sind mit Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen.

Der Beamte mit freier Heilfürsorge muss keine monatlichen Beiträge aus seinem Einkommen für seine Absicherung im Krankheitsfall abführen. In der Regel wird bei der freien Heilfürsorge 1,5 % der Besoldung einbehalten.

Ausnahme sind Vollzugsbeamten der Bundespolizei. Sie müssen sich gar nicht an den Kosten beteiligen.

Heilfürsorgeberechtigte haben einen direkten Anspruch auf Sachleistungen, beispielsweise ärztliche oder zahnärztliche Behandlung. Im Rahmen der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die Kosten der erstattungsfähigen Aufwendungen zu 100 %. In einigen Bundesländern können darüberhinausgehende Kosten im Rahmen der Beihilfevorschriften geltend gemacht werden.

Freie Heilfürsorge trägt deutlich zur Kostenreduzierung der Beamten der Polizei bei.

Besteht ein Anrecht auf freie Heilfürsorge, hat dieses nach dem Subsidiaritätsprinzip Vorrang vor dem Anspruch auf Beihilfe.

Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?

Die Regelungen der freien Heilfürsorge und Beihilfe variieren von Bundesland zu Bundesland.

Heilfürsorgeberechtigt sein können:

  • Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder
  • Beamte im Justizvollzug
  • Beamte auf Widerruf und auf Probe

Polizisten sind in einigen Ländern beihilfeberechtigt, in anderen greift die freie Heilfürsorge. Dies gilt ebenso für Beamte bei den Feuerwehren und im Justizvollzug. Anspruch auf freie Heilfürsorge haben Beamte der Bundespolizei und Polizeivollzugsbeamte in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg.

In einigen Bundesländern ist die freie Heilfürsorge auf die Zeit der Ausbildung begrenzt. Danach greifen die Vorschriften zur Beihilfe für Beamte.

Leistungen der freien Heilfürsorge

  • Vorbeugende Gesundheitsfürsorge
  • ärztliche Behandlung im Krankheitsfall (einschließlich Psychotherapie)
  • bei Schwangerschaft und Entbindung Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger
  • zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
  • Behandlung im Krankenhaus
  • Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
  • Behandlung im Ausland

Nachteile der freien Heilfürsorge

Heilfürsorgeberechtigte besitzen nicht den Status eines Privatversicherten, wie das bei Beamten mit Beihilfe und ergänzender privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin der Fall ist, sondern sind den gesetzlich versicherten Arbeitnehmern gleichgestellt.

Die Heilfürsorgestelle erkennt nur Rechnungen an, die den Höchstsatz der Gebührenordnung nicht überschreiten. Über die freie Heilfürsorge hinausgehende Aufwendungen sind teilweise im Rahmen der Beihilfevorschriften beihilfefähig. Auch die zahnärztliche Versorgung entspricht der Regelversorgung, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung seinen Versicherten zukommen lässt. Die Qualität und der Umfang der Leistungen sind insgesamt beschränkt. Wer höhere Ansprüche an seine medizinische Versorgung stellt, kann zum Teil mit ergänzenden privaten Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen seinen Komfort erhöhen. Allerdings ist das mit erheblichen Kosten verbunden. Leistungslücken sind vor allem die zahnärztliche Versorgung und Zuschüsse für Brillen.

Die Leistungen der freien Heilfürsorge werden nur den berechtigten Beamten gewährt. Familienangehörige haben gegebenenfalls Anspruch auf Beihilfe.

Zusatzversicherungen der DBV

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet ein breites Spektrum an Zusatzversicherungen an. Dies reicht von der Auslandsreiseversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung bis hin zur stationären und ambulanten Zusatzversicherung. Im Bereich der Zahnzusatzversicherung und der Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin kann sich der Beamte für einen, der drei verschiedenen Tarife entscheiden.

Möchten Sie in Zukunft Heilpraktiker- oder Sehhilfeleistungen in Anspruch nehmen, profitieren Sie von der in zwei Tarife gestaffelten, ambulanten Zusatzversicherung.

Zahnzusatzversicherung

Bei freier Heilfürsorge besonders empfehlenswert

Bei Beamten, die über die freie Heilfürsorge versichert sind, können beim Zahnarzt enorme Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe entstehen, die von der Heilfürsorge nicht übernommen werden. Die private Zahnzusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist die optimale Lösung, um hohen Eigenbeteiligungen vorzubeugen.

Die Übernahme bestimmter Leistungen wird bei freier Heilfürsorge von vornherein ausgeschlossen, beispielsweise die Zahnreinigung. Die Leistungen der freien Heilfürsorge für Zahnersatz, Zahnarztrechnungen und moderne Zahnbehandlungen orientieren sich an den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auch bei doppeltem Festzuschuss verbleiben hohe Eigenanteile. Insbesondere bei sehr hochwertigem und teurem Zahnersatz. In der Regel müssen dennoch etwa 50 – 80 % der Kosten als Eigenanteil privat aufgebracht werden.

Krankenversicherung

Beamte der Polizei haben bei Krankheit oder Unfall Anspruch auf freie Heilfürsorge oder auf Beihilfe ihres Dienstherrn. Während Beihilfeberechtigte ihre Restkosten bei der privaten Krankenversicherung absichern, benötigen Beamte mit Heilfürsorge noch keine zusätzliche Krankenversicherung.

Erlischt der Anspruch auf freie Heilfürsorge, übernimmt im Anschluss die Beihilfe einen Teil der Aufwendungen für Krankheit, Pflege und Geburt sowie für Vorsorgemaßnahmen. Der Bezug von Beihilfe macht erforderlich, dass Beamte der Polizei die verbleibenden Restkosten mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung absichern.

Aufnahme in die private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen ermitteln den Beitragssatz anhand von Gesundheitszustand sowie dem Alter. Im Laufe der Jahre kommen meist Krankheiten oder Beschwerden hinzu. Es ist offensichtlich, dass ein Antragsteller aufgrund seines Gesundheitszustands mit 60 Jahren entweder hohe Zuschläge in Kauf nehmen muss bzw. der Antrag abgelehnt wird und nur noch die Aufnahme im Basistarif ist möglich.

Den Beiträgen des Basis-Tarifs werden nur Eintrittsalter und Geschlecht des Versicherungsnehmers zugrunde gelegt, ohne Rücksicht auf den Gesundheitsstatus. Dieser Beitrag darf die Höchstquote der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Das Leistungsniveau liegt etwa auf Höhe der gesetzlichen Versorgung. Das heißt, hohe Beiträge ohne Anspruch auf Komfort.

Beamte der Polizei können als Versicherte der beihilfefähigen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin zwischen einem Basis-, einem Komfort- und einem Premiumtarif wählen. Die drei Tarife umfassen ambulante, stationäre und Zahnleistungen.

Anwartschaftsversicherung

Wer eine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin möglichst schon während der Ausbildung abschließt, hat clever vorgesorgt. Eine kleine Anwartschaftsversicherung garantiert, dass der Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung zur späteren Beitragsermittlung herangezogen wird, eine erneute Gesundheitsprüfung ist unnötig. Noch günstiger wird es für jene, die mit einer großen Anwartschaftsversicherung zusätzlich das damalige Alter „konserviert“ haben.

In jungen Jahren ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie schwere Erkrankungen hinter sich oder körperliche Beschwerden haben, geringer als zu einem späteren Zeitpunkt. Umso jünger Sie sind, desto günstiger ist später Ihre monatliche Prämie zur Krankenversicherung.

Pflegeversicherung

Pflicht für Beamte der Polizei ist eine Pflegeversicherung, unabhängig, ob beihilfe- oder heilfürsorgeberechtigt. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet Ihnen dazu ein Produkt, mit dem Sie flexibel vorsorgen können und das sich ganz auf Ihre Wünsche einstellt. Eine Pflegeversicherung, die Sie in jedem Alter und für jede Pflegestufe unkompliziert absichert: die Pflegevorsorge Vario.

Facebook
YouTube

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch offene Fragen zur freien Heilfürsorge? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin bei unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
Termin vereinbaren 030 688123845 030 688123840 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen