DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Beamte auf Probe

Beamte auf Probe

Mit bestandener Laufbahnprüfung nach dem Vorbereitungsdienst werden Beamte auf Widerruf zum Beamten auf Probe ernannt. Im einfachen Dienst muss keine Laufbahnprüfung abgelegt werden.

Bei der Ernennung zum Beamten auf Probe wird eine Ernennungsurkunde überreicht, in welcher die Begründung des Beamtenverhältnisses angegeben werden muss. Auch ohne den Vorbereitungsdienst zu absolvieren, kann eine Person Beamter auf Probe der Polizei werden. Das sind Personen, die noch nicht Beamte sind und später ein Amt in leitender Position übernehmen sollen oder Personen, die für den späteren Einsatz in besonderen Fachbereichen vorgesehen sind.

Beamte auf Probe der Polizei haben ihre Ausbildung beendet und sollen während der Probezeit unter Beweis stellen, dass Sie das fachliche Wissen besitzen und persönlich geeignet sind, um den Anforderungen an einen Beamten auf Lebenszeit gerecht zu werden.

Dem Beamten auf Probe wird ein Amt verliehen, für das er die entsprechende Amtsbezeichnung trägt. In der Regel dauert die Probezeit drei Jahre, kann aber unter bestimmten Umständen sowohl verkürzt als auch auf bis zu fünf Jahre verlängert werden. Erfüllen Sie alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen, können Sie nach dem Bestehen der Probezeit zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden.

Beamte auf Probe der Polizei haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Beamte auf Lebenszeit. Im wechselseitigen Verhältnis hat der Beamte auf Probe der Polizei Pflichten seinem Dienstherrn gegenüber zu erfüllen, während der Dienstherr an die Fürsorgepflicht gebunden ist.

Zu den Pflichten gehören:

  • unparteiisch und gerecht zum Wohl des Volkes zu handeln
  • Treue
  • Gehorsam
  • übergeordnete Dienststellen zu beraten und zu unterstützen
  • Verschwiegenheitspflicht - auch nach aktiver Dienstzeit

Individuelle Rechte sind:

  • Einsichtnahme in Personalakten
  • Erholungs- und Sonderurlaub
  • Führen einer Amtsbezeichnung
  • Schutz der Stellung als Beamter
  • Schutz bei amtlicher Tätigkeit
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Vereinigungsfreiheit

Sie haben das Recht auf:

  • Bezüge, welche sich nach Bundesbesoldungsgesetz oder nach dem Landesbesoldungsgesetzen richten
  • Reisekosten
  • Trennungsgeld
  • Umzugskosten
  • Unterstützung
  • Versorgung
  • Krankenfürsorge

Der Dienstherr ist verpflichtet, sich an den Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfallkosten, Kosten der Gesundheitsfürsorge, Zahnarzt- und Krankenhaus- und Rehabilitationskosten zu beteiligen. Ob Sie Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, ist abhängig von Ihrem jeweiligen Dienstherrn (Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht) und der Art Ihrer Tätigkeit.

Versicherungen für Beamte auf Probe im Detail

Beihilfe

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstanfänger-Police

Diensthaftpflichtversicherung

Altersvorsorge

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Vereinbaren Sie einen Termin mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, um sich optimal als Beamter auf Probe abzusichern.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
Termin vereinbaren 030 208492410 030 208492411 Filialen & Team
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