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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Zollbeamter/in

Zollbeamter/in

Einstellungsvoraussetzungen

Zollbeamte stehen oft im direkten Kontakt mit den unterschiedlichsten Menschen. Ein freundliches und selbstbewusstes Auftreten ist Grundvoraussetzung für eine berufliche Laufbahn als Zollbeamter.

Weitere Anforderungen, die sowohl im mittleren als auch im gehobenen Zolldienst erfüllt werden müssen:

  • deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft, Islands, Liechtensteins oder Norwegens
  • Bekenntnis, sich stets für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des deutschen Grundgesetzes einzusetzen
  • Flexibilität und Mobilität
  • Teamfähigkeit
  • Leistungsbereitschaft
  • Verantwortungsbewusstsein
  • keine Vorstrafen
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • körperliche Fitness und gesundheitliche Eignung
  • Bereitschaft, Dienstkleidung und eine Waffe zu tragen
  • Bereitschaft zum Schichtdienst
  • Sportabzeichen in Bronze
  • Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen
  • Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
  • Durchsetzungsfähigkeit
  • Emotionale Stabilität

Vorgaben wie eine Mindestgröße, Einschränkungen für Brillenträger und Höchstalter bei der Bewerbung gibt es nicht.

Bewerber müssen nachweisen, in „geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen“ zu leben. Das heißt, schuldenfrei zu sein. Die Gefahr bei verschuldeten oder insolventen Menschen besteht darin, dass sie sich möglicherweise leichter bestechen lassen. Der Umgang mit viel Bargeld gehört zum Alltag von Zollbeamten, dieser Umstand bringt mit sich, dass hier auf maximale Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit Verlass sein muss.

Aufgaben Zollbeamter

Kernaufgabe ist, zu überwachen, welche Personen nach Deutschland einreisen und welche Waren eingeführt werden. Die Beamten kontrollieren Pässe, Genehmigungen, durchsuchen Fahrzeuge und Gepäck, bearbeiten Zollanträge und erheben Steuern auf importierte Waren. Einsatzorte sind Flughäfen, Seehäfen oder Autobahnen sowie bei der Zollabfertigung in Zollämtern oder an Grenzübergängen.

Eine weitere wichtige Aufgabe übernehmen Zollbeamte, indem sie Schwarzarbeiter in Unternehmen, Betrieben, Gaststätten oder Baustellen aufspüren. Steuerhinterziehung ist eine Straftat, bei der dem Staat jährlich etwa 30 Milliarden Euro entgehen.

Beamte im Zollfahndungsdienst ermitteln bei grenzüberschreitender Kriminalität, dazu gehören beispielsweise Drogenschmuggel, Geldwäsche oder die Einfuhr von Fälschungen.

Bewerber für eine Ausbildung zum Zollbeamten reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Finanzdirektion ein. Benötigte Unterlagen sind ein Lebenslauf, sämtliche Zeugnisse und Belege über Qualifikationen, ein polizeiliches Führungszeugnis sowie Geburtsurkunden und Nachweise über den Familienstand. Für bestimmte Bereiche des Zolls, beispielsweise den Wasserzolldienst müssen die nautischen Kenntnisse nachgewiesen werden.

Ohne die entsprechende Ausbildung besteht keine Aussicht, beim Zoll zum Beamten ernannt zu werden. Einen Quereinstieg gibt es so nicht.

Zollbeamter im mittleren Dienst

Die Laufbahn Beamter im mittleren Zolldienst setzt einen Realschulabschluss voraus. Bewerber mit Hauptschulabschluss müssen bereits eine kaufmännische oder rechtliche Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Ausbildung

Die praktische Ausbildung ist in Hauptzollämtern, Zoll(fahndungs)ämtern, beim Zollkriminalamt oder dem Wasserzoll möglich.

Der fachtheoretische Teil der Ausbildung findet in einem der Bildungs- und Wissenschaftszentren der Bundesfinanzverwaltung an den Standorten Plessow, Sigmaringen oder Rostock statt.

Alle Anwärter durchlaufen eine Einführungswoche, der sich die erste schulische Phase anschließt. In diesem sechsmonatigen Abschnitt stehen die berufsspezifischen rechtlichen Grundlagen und Gesetze im Vordergrund. Unterrichtsinhalte sind:

  • Berufliche Grundbildung einschließlich Informationstechnik
  • Vollzugsrecht
  • Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
  • Zolltarifrecht
  • Verbrauchsteuerrecht
  • Allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht
  • Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten
  • Sozialversicherungsrecht und
  • Ausländerrecht

Abgeschlossen wird die theoretische Ausbildung mit einer Zwischenprüfung. Besteht der Anwärter die Prüfung, beginnt die zwölfmonatige praktische Ausbildung, in der die erworbenen Kenntnisse angewendet werden können, indem schon erste zolltypische Aufgaben, wie Ermittlungen, Kontrollen und Sachbearbeitung, von den Anwärtern übernommen werden.

In praxisbezogenen Lehrveranstaltungen sollen die in den Dienststellen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit theoretischem Wissen verknüpft und gefestigt werden. Die praxisbezogenen Kurse werden mit Klausuren abgeschlossen.

In den letzten sechs Monaten steht wieder theoretischer Unterricht auf dem Plan. Themen sind:

  • Vollzugsrecht
  • Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
  • Verbrauchsteuerrecht
  • Allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht
  • Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten
  • Sozialversicherungsrecht
  • Ausländerrecht

Zollbeamte werden im Dienst oft körperlich gefordert, intensiver Sportunterricht gehört selbstverständlich zum Unterricht dazu.

Mit der Laufbahnprüfung endet die Ausbildung. Bei erfolgreichem Leistungsnachweis wird der Anwärter zum Zollbeamten auf Probe ernannt. Nach dem Bestehen der Probezeit erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.

Zollbeamte im gehobenen Dienst

Für die Ausbildung zum Beamten im gehobenen Dienst wird Abitur oder ein vergleichbarer Abschluss vorausgesetzt. Der duale Diplomstudiengang "Gehobener nichttechnischer Zolldienst des Bundes" wird nach drei Jahren mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen.

Ausbildung

Theoretische Kenntnisse werden an der Hochschule des Bundes am Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) Münster vermittelt.

An ein kurzes Einführungspraktikum schließt sich das sechsmonatige Grundstudium an. Schwerpunkte sind:

  • Staatsrecht und Staatspolitik
  • Recht, Volks- und Finanzwirtschaft
  • Betriebs- und Sozialwissenschaft
  • Fremdsprachen

Das Hauptstudium unterteilt sich in die Studienabschnitte I, II und III. Zwischen den theoretischen Abschnitten wird jeweils ein Praktikum absolviert. Die Hauptstudienabschnitte I und II werden mit mehreren Klausuren abgeschlossen.

Im Hauptstudium werden spezielle Themen behandelt. Diese sind: allgemeines Steuerrecht oder Verbrauchssteuerrecht sowie die wichtigsten Grundlagen in den Bereichen Zollrecht, Verkehrssteuerrecht und Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung.

Darüber hinaus besteht für angehende Zollbeamte die Möglichkeit, zwei zusätzliche Wahlpflichtfächer zu belegen, zum Beispiel:

  • Abfertigung, dazu gehören unter anderem die Kontrollen am Zollamt
  • Dienstleistung, beispielsweise Erstattung und Erlass von Steuern und Zoll
  • E-Government, die elektronische Abwicklung in der öffentlichen Verwaltung
  • Kontrolle, beispielsweise Finanzkontrolle, Schwarzarbeit oder Zollfahndung

In den Dienststellen des zuständigen Ausbildungshauptzollamtes wird das theoretische Wissen von den zukünftigen Zollbeamten im gehobenen Dienst praktisch angewendet. Hier werden die Studenten in verschiedenen Zolldienststellen in die Abläufe eingebunden und mit allen anfallenden Arbeiten vertraut gemacht.

Mit der Laufbahnprüfung kann das Studium zum Diplom-Finanzwirt (FH) abgeschlossen werden. Die Absolventen sind jetzt in der Lage leitende, überwachende und kontrollierende Aufgaben zu übernehmen. Mögliche Einsatzbereiche:

  • Erhebung von Zöllen und Steuern
  • Zollabfertigung
  • Überwachen von Betrieben, die mit zoll- und verbrauchssteuerpflichtigen Waren handeln
  • Bekämpfen der Schwarzarbeit: Kontrolle, Anmeldung und Beschäftigung von Mitarbeitern in Betrieben und auf Baustellen
  • Einhaltung des Mindestlohns prüfen
  • Bekämpfung von Produktpiraterie
  • Bei Verstößen Ermittlungen einleiten, das heißt veranlassen von Durchsuchungen, Vernehmungen und Auswertungen der Geschäftsunterlagen

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Fortbildungen und Weiterbildungen werden regelmäßig angeboten. In Lehrgängen können Zollbeamte ihr Fachwissen vertiefen. Für Zollbeamte ist es äußerst wichtig, dass ihr Wissen stets dem aktuellen Stand entspricht.

Mit einer gewissen Berufserfahrung kommt für Zollbeamte im gehobenen Dienst auch die Übernahme von Aufgaben im Ausland in Betracht, z. B. bei der Europäischen Kommission in Brüssel oder als Zollverbindungsbeamter weltweit.

Der Dienst kann unter anderem in verschiedenen Botschaften geleistet werden, zum Beispiel bei EU-Beitrittskandidaten, um beim Aufbau einer funktionstüchtigen Zollverwaltung zu helfen oder im Rahmen von EU-Partnerschaften.

Sie suchen neue Herausforderungen? Beim Zoll stehen Ihnen viele Türen offen, beispielsweise bei:

Die Spezialisten

  • Das Team der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ)
    Die nach einem anspruchsvollen Auswahlverfahren ausgewählten Beamten sorgen bei gefährlichen Einsätzen für den Schutz von Kolleginnen und Kollegen.
  • Observationseinheiten Zoll (OEZ)
    Das Team dieser Einheit sammelt vor Einsätzen wichtige, verdeckte Informationen.

Die Seefahrer
Etwa 400 Zollbeamte überwachen die deutschen Küsten an Nord- und Ostsee sowie am Bodensee. Zu den Aufgaben gehören die Kontrolle des Warenverkehrs und das Verhindern von Schmuggel. Mit nautischer oder schiffstechnischer Affinität und entsprechenden Kenntnissen kommt auch der Einsatz beim Wasserzoll in Frage.

Die Spürnasen
Zollhundeführer ist ein sehr beliebtes Amt. Derzeit unterstützen etwa 340 Hunde den deutschen Zoll indem sie Drogen aufspüren und über die Sicherheit der Teams wachen. Beamte im mittleren Dienst müssen für die Zusatzausbildung erst zugelassen werden.

Höherer Dienst
Besonders fähige Zollbeamte können aus dem gehobenen Dienst in den höheren Dienst aufsteigen. Voraussetzung ist ein Master- oder gleichwertigen Abschluss (Magister, Diplom und erstes Staatsexamen) von einer Universität oder einer vergleichbaren Hochschule.

Die Ausbildung erfolgt in der Regel in Form eines zweijährigen Referendariats.

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