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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland

Feuerwehrbeamte leisten ihren Dienst bei der Feuerwehr der Bundeswehr oder den Landesfeuerwehren.

Alle Feuerwehrbeamte haben ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Krankenfürsorge, die in Form der Beihilfe oder der freien Heilführsorge gewährt wird. Beihilfeberechtigten Feuerwehrbeamten werden die Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt und Vorsorgemaßnahmen zu einem bestimmten Prozentsatz von der zuständigen Beihilfestelle erstattet. In der Regel sind das 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige Behandlungen sowie Heil- und Hilfsmittel. Feuerwehrbeamten mit zwei oder mehr Kindern, für berücksichtigungsfähige Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Beamten im Ruhestand werden 70 % der Kosten erstattet. Für Kinder und beihilfeberechtigte Waisen haben Sie Anspruch auf die Übernahme von 80 % der Kosten.

Berücksichtigungsfähig sind Ehe- oder Lebenspartner, die im vorletzten Kalenderjahr ein Einkommen unter der Einkommensgrenze des jeweiligen Bundeslandes erzielt haben.

Die Grenzen liegen zwischen weniger als 10.000 € in Hessen und Rheinland-Pfalz und bis zu 18.000 € in Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen. Beihilfeberechtigt sind Partner, die nicht selbst sozialversicherungspflichtig tätig, also kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Gesetzliche Grundlage der Beihilferegelung ist die Bundesbeihilfeverordnung.

Detaillierte Infos

Voraussetzungen zur Kostenerstattung

Für eine Erstattung muss immer ein schriftlicher Antrag mit eigenhändiger Unterschrift der beihilfeberechtigten Person bei der Beihilfestelle eingereicht werden. Quittungen und Rechnungen sollten nur in Kopie beigefügt werden, da alle eingesandten Belege nach der elektronischen Erfassung vernichtet werden. Auf Rechnungen und Rezepten müssen unter anderem alle Leistungen detailliert sowie die Pharmazentralnummer des verordneten Arzneimittels angegeben werden.

Aktuelle Formblätter für die Antragstellung erhalten Sie in Ihrer Beihilfestelle und stehen im Internet als Download zur Verfügung.

Bei der ersten Antragstellung sind zahlreiche Angaben, beispielsweise zum Umfang der Tätigkeit und zur Krankenversicherung, erforderlich sowie der ausgefüllte Vordruck „Bescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfe“, damit die Beihilfestelle weiß, wie hoch der Anteil Ihrer Versicherungsleistung ist und ob Sie überhaupt eine Versicherung besitzen. Fehlende oder unvollständige Angaben machen Rückfragen erforderlich, welche die Bearbeitungszeit der Anträge verzögern. Alle Änderungen in den persönlichen Verhältnissen müssen der Beihilfestelle umgehend mitgeteilt werden.

Eigenbehalt

Feuerwehrbeamte müssen bei jedem Arztbesuch für medizinisch notwendige Behandlung oder Verordnung einen Eigenbehalt zahlen. Bei einem Klinikaufenthalt oder dem Aufenthalt zur Rehabilitation ist eine Zuzahlung für maximal 28 Tage in Höhe von 10 € zu leisten. Ausnahmen bilden Kinder und Schwangere sowie Beamte auf Widerruf, die zuzahlungsbefreit sind.

Die Höhe der Gesamtzuzahlungen pro Jahr sind beschränkt. Eigenbehalt ist nur bis zur Höhe von 2 % des Jahreseinkommens zu entrichten. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1 % der Jahresbezüge.

In vielen Bundesländern wird der Eigenbehalt in Form einer Kostendämpfungspauschale mit der Beihilfeerstattung verrechnet.

Bagatellgrenze

Anspruch auf Kostenerstattung im Rahmen der Beihilfe besteht erst, wenn der Gesamtbetrag der erstattungsfähigen Kosten 200 € übersteigt. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach dem Rechnungsdatum oder Apothekenabgabestempel bei der zuständigen Beihilfestelle eingegangen sein. Bei einem geringeren Erstattungsanspruch kann ein Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle vorher gestellt werden, wenn innerhalb von zehn Monaten keine weiteren beihilfefähigen Aufwendungen entstanden sind.

Im Gegensatz zu früher, als es viele verschiedene Beihilfestellen gab, gibt es heute nur noch zwei Beihilfestellen in Deutschland, bei denen Feuerwehrbeamte Beihilfeanträge einreichen können und Kosten erstattet bekommen.

Vom BADV werden die meisten der Bundesbeamten und deren Angehörige mit Beihilfeberechtigung betreut. Neben ihrem „Dienstleistungszentrum Beihilfe“ in Bad Homburg vor der Höhe unterhält die Behörde zehn weitere Bearbeitungsstandorte. Das BVA betreut die übrigen Bundesbehörden, Stiftungen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es hat seinen Sitz in Köln.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Jedes Bundesland kann seine eigenen Feuerwehrbeamten ernennen. Es gelten die jeweiligen Beamtengesetze der Bundesländer. Jedes Bundesland hat für seine Beamten eigene Beihilfestellen, in der die Erstattungsanträge der Feuerwehrbeamten des Landes bearbeitet und Auskünfte zur Beihilfe gegeben werden.

Bei Fragen, lassen Sie sich gern von unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin beraten.
 

Einige Adressen

Das Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Zentraler Kontakt
 +49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem bietet die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite der BVA. Ebenfalls dort finden Sie eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für Ihre Dienststelle.

Berlin – Referat A I 1
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum - Beihilfe
Referat A I 1
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4000

Berlin – Referat A I 2
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 2
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-1000

Bonn – Ausland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
+49(0)30 187030-9900

Bonn – Inland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-2000

Chemnitz
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Datenbearbeitungszentrum – Beihilfe
Referat A I 7
Brückenstr. 10
09111 Chemnitz

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4444

Düsseldorf
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 3
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf

Hotline:
Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
+49(0)211 959-2596 (für Versorgungsempfänger der Bundeswehr mit Erstantragstellung)

Frankfurt (Oder)
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 5
Spitzkrugring 10
15234 Frankfurt (Oder)

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-9901

Neubrandenburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 6
Ihlenfelder Str. 112-114
17034 Neubrandenburg

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-5555

Rostock
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 4
Wallstr. 2
18055 Rostock

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)3018 7030-3333

Stuttgart
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 2
Löwentorzentrum – Heilbronner Str. 186
70191 Stuttgart

Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)711 2540-2888

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
Termin vereinbaren 030 688123845 030 688123840 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
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Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
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