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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland

Beamte der Polizei leisten ihren Dienst bei Bundes- oder Landesbehörden.

Als Bundesbeamte bezeichnete Beamte der Polizei werden vom Bund oder bundesunmittelbaren Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts berufen. 

Dienststellen der Bundesbeamten befinden sich in der Bundeshauptstadt Berlin, aber auch noch in der früheren Hauptstadt Köln. Viele Bundesbehörden sowie bundesunmittelbare Körperschaften haben ihren Sitz bundesweit verteilt in mehreren größeren Städten.

Alle Beamte der Polizei haben ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Krankenfürsorge, die meist in Form der Beihilfe gewährt wird. Beihilfeberechtigten Beamten der Polizei werden die Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt und Vorsorgemaßnahmen teilweise von der zuständigen Beihilfestelle erstattet. In der Regel sind das 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige Behandlungen sowie Heil- und Hilfsmittel. Der Beihilfesatz bei zwei oder mehr Kindern, für berücksichtigungsfähige Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Beamte im Ruhestand beträgt 70 % Prozent. Für Kinder und beihilfeberechtigte Waisen werden 80 % der Kosten übernommen.

Berücksichtigungsfähig sind Ehe- oder Lebenspartner, die im vorherigen Kalenderjahr weniger als 18.000 € Einkommen erzielt haben.

Gesetzliche Grundlage der Beihilferegelung ist die Bundesbeihilfeverordnung.

Detaillierte Infos

Voraussetzungen zur Kostenerstattung

Für Erstattungen muss ein schriftlicher Antrag mit eigenhändiger Unterschrift der beihilfeberechtigten Person bei der Beihilfestelle eingereicht werden. Belege und Rechnungen können in der Regel in Kopie beigefügt werden. Auf Rezepten muss die Pharmazentralnummer des verordneten Arzneimittels angegeben sein.

Für die Antragstellung sind Formblätter vorgeschrieben. Diese stehen im Internet als Download zur Verfügung.

Bei der ersten Antragstellung sind zahlreiche Angaben und Nachweise erforderlich. Fehlende oder unvollständige Angaben machen Rückfragen erforderlich, welche die Bearbeitungszeit der Anträge verzögern. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen müssen der Beihilfestelle umgehend mitgeteilt werden.

Eigenbehalt

Bundesbeamte der Polizei müssen bei jedem Arztbesuch medizinisch notwendiger Behandlung oder Verordnung einen Eigenbehalt von 5 bis 10 € zahlen. Bei einem Klinikaufenthalt oder dem Aufenthalt zur Rehabilitation ist eine Zuzahlung für maximal 28 Tage in Höhe von 10 € zu leisten. Ausnahme bilden Kinder und Schwangere, die zuzahlungsbefreit sind.

Die Höhe der Gesamtzuzahlungen pro Jahr ist beschränkt. Eigenbehalt ist nur bis zur Höhe von 2 % des Jahreseinkommens zu entrichten. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1 % der Jahresbezüge.

In vielen Bundesländern wird der Eigenbehalt in Form einer Kostendämpfungspauschale mit der Beihilfeerstattung verrechnet.

Bagatellgrenze

Anspruch auf Kostenerstattung im Rahmen der Beihilfe besteht erst, wenn der Gesamtbetrag der erstattungsfähigen Kosten 200 € übersteigt. Allerdings sollte beachtet werden, dass das Ausstellungsdatum der Rechnung maximal 12 Monate zurückliegen darf. Bei einem geringeren Erstattungsanspruch kann der Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle vorher gestellt werden, wenn innerhalb von zehn Monaten keine weiteren beihilfefähigen Aufwendungen entstanden sind.

Im Gegensatz zu früher, als es viele verschiedene Beihilfestellen gab, gibt es heute nur noch zwei Beihilfestellen in Deutschland, bei denen Bundesbeamte der Polizei Beihilfeanträge einreichen können und Kosten erstattet bekommen.

Zuständig für die Ministerien, Behörden und Ämter des Bundes sowie bundesunmittelbare Körperschaften sind entweder das Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) oder das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV). Beide Behörden informieren bei Fragen der Beihilfe auch telefonisch.

Vom BADV werden die meisten der Bundesbeamten der Polizei und deren Angehörige mit Beihilfeberechtigung betreut. Neben dem Dienstleistungszentrum Beihilfe in Bad Homburg vor der Höhe unterhält die Behörde zehn weitere Bearbeitungsstandorte. Das BVA betreut die übrigen Bundesbehörden, Stiftungen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es hat seinen Sitz in Köln.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Jedes Bundesland kann seine eigenen Beamten der Polizei ernennen. Beamte können von den Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts berufen werden. Es gelten die jeweiligen Beamtengesetze der Bundesländer. Jedes Bundesland hat für seine Beamten eigene Beihilfestellen, welche Erstattungsanträge der Beamten von Polizei des Landes bearbeiten und Fragen beantworten.

Lassen Sie sich bei Fragen gern von unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin beraten.

Einige Adressen

Das Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Zentraler Kontakt
 +49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem bietet die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite der BVA. Ebenfalls dort finden Sie eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für Ihre Dienststelle.

Berlin – Referat A I 1
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum - Beihilfe
Referat A I 1
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4000

Berlin – Referat A I 2
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 2
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-1000

Bonn – Ausland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
+49(0)30 187030-9900

Bonn – Inland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-2000

Chemnitz
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Datenbearbeitungszentrum – Beihilfe
Referat A I 7
Brückenstr. 10
09111 Chemnitz

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4444

Düsseldorf
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 3
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf

Hotline:
Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
+49(0)211 959-2596 (für Versorgungsempfänger der Bundeswehr mit Erstantragstellung)

Frankfurt (Oder)
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 5
Spitzkrugring 10
15234 Frankfurt (Oder)

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-9901

Neubrandenburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 6
Ihlenfelder Str. 112-114
17034 Neubrandenburg

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-5555

Rostock
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 4
Wallstr. 2
18055 Rostock

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)3018 7030-3333

Stuttgart
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 2
Löwentorzentrum – Heilbronner Str. 186
70191 Stuttgart

Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)711 2540-2888

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10785 Berlin
Termin vereinbaren 030 688123845 030 688123840 Filialen & Team
Heute:
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09:00 bis 18:00
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09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
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