Was genau ist ein Unfall?
Die Definition lautet: „Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zur Gesundheitsschädigung führt“. Das heißt, einem Unfall können Sie nicht vorbeugen oder rechtzeitig ausweichen und er kann Sie jederzeit treffen.
Mögliche Folgen eines Unfalls in der Freizeit, beim Sport oder im Haushalt sind unter anderem:
- langer Krankenhausaufenthalt
- Soldausfall, Krankentagegeld ersetzt nicht das Einkommen
- Umbaumaßnahmen, beispielsweise zur barrierefreien, behindertengerechten Wohnung
- Selbstbeteiligung für Krankenhauskosten, Medikamente, Hilfsmittel, beispielsweise Rollstuhl, Reha und Krankengymnastik
- Möglicherweise Kosten einer Haushaltshilfe oder ähnliches
Sport und körperliche Fitness sind für Beamte der Feuerwehr äußerst wichtig für die Bewältigung ihres Dienstes. Für Sie gehört der hohe körperliche Einsatz zum Arbeitsalltag. Deshalb trainieren Sie meist auch in der Freizeit - der Zeit, wo Sie nicht abgesichert sind.
Es gibt einige Personengruppen, bei denen die gesetzliche Unfallversicherung zu keiner Zeit greift und die sich unbedingt privat absichern sollten. Dazu zählen etwa Selbstständige und Freiberufler sowie Rentner und nicht erwerbstätige Menschen, wie zum Beispiel Hausfrauen.
Die private Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet Ihnen einen vollständigen Versicherungsschutz gegen die Folgen einer Invalidität nach einem Unfall. Bei einem Unfall mit bleibenden Behinderungen zahlt Ihnen die DBV den vertraglich vereinbarten Betrag. Damit können Sie beispielsweise teure Therapieverfahren, eine Haushaltshilfe, den behindertengerechten Umbau des Hauses oder die Betreuung Ihrer Kinder finanzieren.
Grundsätzlich ist eine private Unfallversicherung für jeden sinnvoll. Sie schließt optimal die Lücke zur gesetzlichen Unfallversicherung und schützt vor den unerwarteten und hohen finanziellen Aufwendungen, die nach einem Unglück schnell aufgebracht werden müssen.
Die gesetzliche Unfallversicherung
Der gesetzliche Versicherungsschutz, der auch für Feuerwehrbeamte gilt, greift nur bei Unfällen, die sich während des Dienstes ereignen und bei allen Tätigkeiten und Ereignissen, die mit dem Dienst im Zusammenhang stehen.
Das bedeutet, bei Unfällen auf Ihrem direkten Weg von zuhause zur Wache und zurück haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch für Tätigkeiten im Außendienst, für Dienstreisen und weiteren Begebenheiten, die in Verbindung mit dem Dienst stehen, beispielsweise Gemeinschaftsveranstaltungen wie Betriebsausflüge oder Weihnachtsfeiern. Versichert sind Sie außerdem bei Unfällen, die im Rahmen des Betriebssports oder beim Sportunterricht passieren. Ausgenommen sind Wettkämpfe oder ähnliches.
Die private Unfallversicherung
Die Beamtenversorgung in Deutschland ist sehr gut und umfassend. Aber die Kosten, die Ihnen für Unfälle außerhalb des Dienstes entstehen können, müssen Sie ohne Absicherung mit Ihren eigenen finanziellen Mitteln abdecken. Nur die private Absicherung bietet ausreichend Schutz und gewährleistet Ihnen, trotz der Unfallfolgen, ein angenehmes Leben in einem bestmöglich eingerichteten häuslichen Umfeld.
Die Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin steht Ihnen finanziell zur Seite, wenn hohe Kosten durch einen Unfall auf Sie zukommen.
Resultiert aus dem Dienstunfall des Beamten der Feuerwehr eine Dienstunfähigkeit, so dass der Beamte seinen Dienst nicht mehr ausüben kann, erhält er ein Ruhegehalt und kann in den Ruhestand versetzt werden. Mit diesem Unfallruhegehalt können Sie Ihre laufenden Kosten nicht abdecken und auch die Kosten für den Lebensunterhalt nicht bestreiten. Die Versetzung in den Ruhestand ist für Beamte, auch für Pensionäre, immer mit finanziellen Einbußen verbunden.
Mit den Geldleistungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH können Sie die Kosten für teure Rehamaßnahmen, für Krankenhaus, Arzt sowie für notwendige Umbaumaßnahmen, beispielsweise um Ihre Wohnung behindertenrecht zu gestalten, abdecken. Mit den monatlichen Zuschüssen können Sie Ihren Lebensunterhalt absichern.
All diese Maßnahmen und weitere mit einer Invalidität notwendig werdenden finanziellen Aufwendungen wären ohne die private Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, nur mit Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, kaum möglich.
Mit den Leistungen der privaten Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin können Sie sich für den Ernstfall finanziell absichern. Die Unfallrente erhalten Sie auch, wenn es nicht zur Dienstunfähigkeit kommt. Anspruch auf Leistungen hat der Beamte der Feuerwehr, wenn er aufgrund des Unfalls invalide wird.