Kann ich mich als Student bereits privat krankenversichern?
Als Student sind Sie meist gesetzlich krankenversichert. Sie können jedoch mit einer Anwartschaftsversicherung schon während des Studiums Ihre spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung (PKV) der DBV sichern – ohne Wartezeit. Ihr Gesundheitszustand wird beim Abschluss geprüft und sichert Ihnen günstige Beiträge, da später auftretende Krankheiten nicht mehr berücksichtigt werden.
Termin vereinbarenWelche Vorteile bietet mir die PKV als Referendar?
Als Referendar können Sie frei wählen, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sein möchten. Entscheiden Sie sich für die PKV, haben Sie Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherrn – bei gesetzlicher Versicherung wird kein Beitrag übernommen.
💡 Beihilfe-Sätze im Überblick:
- Ohne Kinder: 50 % Kostenerstattung durch Beihilfe
- Mit Kindern, als Pensionär oder beihilfeberechtigter Ehegatte: 70 % Kostenerstattung
- Kinder: 80 % Kostenerstattung
Für die verbleibenden Kosten benötigen Sie eine Restkostenversicherung bei der DBV, die speziell auf Beamte und Referendare zugeschnitten ist.
Termin vereinbarenWas ändert sich als Beamter auf Probe?
Als Beamter auf Probe erhalten Sie Beihilfe oder Heilfürsorge im Krankheitsfall. Ihre private Absicherung sollte nun überprüft und optimal an Ihre neue Lebenssituation angepasst werden, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.
Termin vereinbarenWas gilt für angestellte Lehrer vor der Verbeamtung?
Als angestellter Lehrer sind Sie bis zur Verbeamtung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. In dieser Zeit ruht Ihre private Krankenversicherung (PKV).
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