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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte

Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte

Als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter können Sie entweder im gehobenen technischen Dienst oder im höheren technischen Dienst tätig werden. Wer sich für diese Beamtenlaufbahn interessiert, sollte sich zunächst einmal umfassend über diesen Beruf informieren. Wir unterstützen Sie gern mit diversen Informationen rund um das Berufsfeld der Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten. Die Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin geben Ihnen gern nähere Details.

Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte: gehobener technischer Dienst

Wer sich für die Tätigkeit als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter entscheidet, stehen interessante Aufgaben in einem sehr modernen Arbeitsumfeld bevor.

Ausbildung

Um Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter im gehobenen technischen Dienst zu werden zu werden, muss man einen ausführlichen Vorbereitungsdienst durchlaufen. Dabei werde verschiedene Fächer unterrichtet. Der Unterricht findet in erster Linie in Form von Vorlesungen, Seminaren und Praktika statt. Die üblichen Fachrichtungen bilden dabei Bautechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und Informationstechnik. Darüber hinaus finden ausführliche Schulung in den Fächern der Vermessungstechnik und Geoinformatik statt.

Vorbereitungsdienst

Die Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsbeamten wird auch Vorbereitungsdienst genannt. Dieser ist mehr oder weniger mit einer Traineeausbildung zu vergleichen. Der Ablauf der Ausbildung hat eine rechtliche Grundlage. Wie der Vorbereitungsdienst abläuft, wird in der „Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“ geregelt. Hier können Sie sich detailliert über den genauen Ablauf und die Inhalte des Studiums informieren.

Ziel der Ausbildung

Die Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten soll den Nachwuchs umfassend auf die spätere Tätigkeit als Beamter im gehobenen technischen Dienst vorbereiten. Dabei werden sie mit den umfangreichen und komplexen Aufgaben des späteren Berufslebens vertraut gemacht. Dazu zählt beispielsweise das Leiten eines Außenbezirkes oder eines Bauhofes. Außerdem ist die Tätigkeit als Sachbearbeiter in einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt denkbar.

Zulassungsvoraussetzungen

Sollten Sie eine Karriere als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter anstreben, müssen Sie entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen können in persönliche und fachliche Voraussetzungen eingeteilt werden.

Persönliche Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen sind in aller erster Linie beamtenrechtlicher Natur. Sie müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese Vorgaben sind im Bundesbeamtengesetz festgeschrieben. Insbesondere in § 7 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes sind die Voraussetzungen zur Berufung zum Bundesbeamten zu finden. Vor allem das Höchstalter spielt bei Bundesbeamten eine große Rolle. Wer die Höchstaltersgrenze von 50 Jahren übersteigt, kann den Vorbereitungsdienst nicht antreten. Neben dem Alter spielt auch Ihr physischer Zustand eine große Rolle. Sie müssen einen Nachweis darüber erbringen, dass Sie körperlich geeignet sind. Hierfür müssen Sie sich durch einen Amtsarzt untersuchen lassen. Außerdem sind Sie zum Nachweis Ihrer „weißen Weste“ ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Darüber hinaus müssen Sie über einen Führerschein verfügen und auch dazu bereit sein, ein Fahrzeug zu führen.

Fachliche Voraussetzungen

Um als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter arbeiten zu dürfen, müssen Sie auch eine fachliche Eignung aufweisen. Hierzu zählt der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums. Diesen Bachelorabschluss müssen Sie an einer Hochschule, Universität oder gleichwertigen Bildungseinrichtung abgelegt haben. Selbstverständlich muss dieser Abschluss im Bereich eines technischen Fachgebiets abgelegt worden sein. Hierbei ist im Bereich der Bautechnik an ein Studium des Bauingenieurwesens zu denken. Vor allem eine Spezialisierung auf Wasserbau oder konstruktiven Ingenieurbau kann für die Tätigkeit als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter von Vorteil sein. Neben der Bautechnik ist auch ein Abschluss im Bereich der Maschinentechnik von Vorteil. Hierbei ist an die Fächer Maschinenbau, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Informationstechnik und Schiffbau zu denken. Zu guter Letzt ist auch der Abschluss in der Richtung Vermessungstechnik oder Geoinformatik von großem Vorteil.

Daten

Die Details wie Bewerbungsfristen können Sie in der Regel den Vorgaben der einzelnen Bundesländer entnehmen. Normalerweise beginnt der Vorbereitungsdienst zum 01.04. eines Jahres. Über die freien Plätze des Vorbereitungsdienstes können Sie sich bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen informieren. Entsprechende Stellenausschreibungen sind in der Regel ab dem dritten Quartal des Vorjahres öffentlich. Die Ausbildung wird durch eine spezielle Behörde geleitet. Im Fall von Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten agiert die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt als Ausbildungsbehörde.
Dabei sollten Sie stets darauf Acht geben, dass Ihre Bewerbung fristgerecht und zielgerichtet stattfindet. Insbesondere die Wahl der passenden ausgeschriebenen Stelle ist von großer Bedeutung. Hierbei bedient sich die Behörde eines praktischen elektronischen Bewerbungsverfahrens, welches Ihnen eine Bewerbung von Zuhause aus ermöglicht.

Sobald Sie für den Vorbereitungsdienst zugelassen wurden, werden Sie zum technischen Regierungsoberinspektoranwärter ernannt. Dabei sind Sie ein Beamter auf Widerruf. Insgesamt dauert der gesamte Vorbereitungsdienst zwölf Monate.
 
Die Ausbildung ist keineswegs nur theoretischer Natur. Ein Großteil findet im Rahmen von Praktika statt. Hierbei werden Sie in den unterschiedlichen Dienststellen als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter tätig. Neben der praktischen Tätigkeit erhalten Sie im Rahmen von zielgerichteten und problemorientierten Lehrgängen erweitertes Wissen vermittelt.

Verdienst

Sobald Sie sich im Vorbereitungsdienst befinden, haben Sie als Anwärter den Beamtenstatus eines Beamten auf Widerruf inne. Ihnen entsteht dabei ein Anspruch auf einen im Beamtenbesoldungsgesetz festgelegten Verdienst. In der Regel werden Sie in der Besoldungsgruppe A10 eingestellt. Innerhalb der Besoldungsgruppe erhalten Sie die Einordnung in eine bestimmte Stufe, die von Ihrer individuellen familiären Situation abhängig ist. Ihr gesamter Verdienst setzt sich aus einem Grundbetrag und bestimmten Sonderzuschlägen zusammen. Darüber hinaus erhalten Sie im Einzelfall zusätzliche Zahlungen in Form eines Familienzuschlags und vermögenswirksamen Leistungen. Sollte eine Dienstreise notwendig sein oder eine Abordnung stattfinden, können Sie die zusätzlichen Kosten, die Ihnen entstehen, geltend machen. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, erhalten Sie diese in Form einer zusätzlichen Zuwendung gemäß Bundesreisekostengesetz und Trennungsgeldverordnung.
 
Das Dasein im Beamtenstatus hat nicht nur Vorteile. Im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis werden die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge in der Regel nicht von Ihrem Dienstherrn gezahlt. Schließlich besteht für Sie als Beamter keine gesetzliche Versicherungspflicht. Mithin haben Sie die Wahl, ob Sie eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen möchten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin hat eine leistungsstarke private Krankenversicherung im Angebot, die Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite steht. Vor allem in Kombination mit der von ihrem Dienstherrn zur Verfügung gestellten Beihilfe haben Sie im Ernstfall einen starken Versicherungsschutz. Die hohen Behandlungskosten müssen Sie nicht aus Ihrer privaten Tasche zahlen. Details zur Unterstützung Ihres Dienstherrn in Form der Beihilfe können Sie dem Beamtenversorgungsgesetz entnehmen. Aktuelle Zahlen, die die Höhe der jeweiligen Besoldung wiedergeben, können Sie den Besoldungstabellen auf der Internetseite der Bundesinnenministeriums entnehmen.

Abschlussprüfung

Am Ende des Vorbereitungsdienstes wartet die Laufbahnprüfung auf Sie. Sobald Sie die Prüfung bestanden haben, endet zunächst einmal Ihr Beamtenverhältnis. Sollten Sie die Laufbahnprüfung nicht bestehen, können Sie die Prüfung im Rahmen einer Wiederholungsprüfung erneut angehen. Im Falle des endgültigen Nichtbestehens der Prüfung endet Ihr Beamtenverhältnis ebenfalls. Die Bekanntgabe über den Erfolg oder Misserfolg der Abschlussprüfung wird Ihnen schriftlich bekannt gegeben.

Der Start ins Berufsleben

Sobald Sie die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, endet auch Ihre Zeit als Beamtenanwärter. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, ist eine Ernennung zum Beamten auf Probe der nächste Schritt auf Ihrer persönlichen Karriereleiter. Ist diese Ernennung erfolgt, tragen Sie fortan die Amtsbezeichnung „technischer Regierungsinspektor“. Ihre Besoldungsgruppe verbleibt bei der Stufe A10. Allerdings können Sie sich bestehende Dienstzeiten aus einem vorherigen Dienst anrechnen lassen. In Folge dessen steigt Ihre Stufe innerhalb der Besoldungsgruppe und damit auch Ihr Verdienst. Zu den Vordienstzeiten zählen jedoch keine Ausbildungszeiten oder Studienzeiten, sondern lediglich die Perioden, in denen Sie hauptberuflich einer Tätigkeit nachgegangen sind. Wie hoch die einzelnen Beträge ausfallen, können Sie der Bundesbesoldungsordnung entnehmen. Hier können Sie errechnen, welchen Einfluss Ihre Vordienstzeiten auf Ihren schlussendlichen Verdienst haben. Bei der Besoldungsgruppe A10 ist selbstverständlich noch nicht Schluss. Ihnen ist es möglich, sich bis zur Besoldungsgruppe A13 hochzuarbeiten. Hierbei spielen vor allem Ihre persönliche Eignung, Leistung und Befähigung eine große Rolle.

Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte: höherer technischer Dienst

Deutschland ist und bleibt einer der weltweit erfolgreichsten Exporteure. Voraussetzung für diese wirtschaftliche Stärke ist eine funktionierende Infrastruktur. Nur eine Infrastruktur, die auf Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit setzt, kann ein stetiges Wachsen der Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gewährleisten. Hierbei tragen vor allem die Wasserstraßen eine immens hohe Bedeutung. Bundeswasserstraßen, die sich im Küsten- und Binnenbereich befinden, bilden ein wichtiges Teilstück der wirtschaftlichen Infrastruktur.
 
Als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter im höheren technischen Dienst erwartet Sie ein modernes Aufgabenfeld, welches tagtäglich spannende Tätigkeiten für Sie bereithält. Im Gegensatz zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten im gehobenen technischen Dienst müssen Sie im höheren technischen Dienst ein Referendariat absolvieren. Sobald Sie Ihren Traumberuf im höheren technischen Dienst angetreten haben, wirken Sie in verantwortungsvollen Positionen mit. Ihre Leitung und Führung tragen unter anderem dazu bei, dass Schifffahrtswege bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Die Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit der vorhandenen Wasserstraßen wird in aller erster Linie durch den sinnvollen Einsatz modernster Technik gewährleistet und sukzessive verbessert.
 
Dabei sind die täglichen Anforderungen an die Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten im höheren technischen Dienst keinesfalls zu unterschätzen. Sie sorgen für die elementar wichtige Vernetzung von Technik, Nautik, Recht, Ökologie und Wirtschaft. Diese spezifischen Wissensgebiete bilden die Grundlage für die tagtäglich anfallenden Aufgaben.
 
Im Rahmen des Referendariats an dessen Ende Sie die Befähigung für den höheren technischen Dienst erlangen, werden Ihnen die wichtigsten Kenntnisse im Rahmen von Seminaren, Vorlesungen und Praktika vermittelt. Hierbei setzt der Unterricht ähnlich zu einer Traineeausbildung auf den Grundsatz „learning by doing“. Klassische Themengebiete bei der Ausbildung sind Bautechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Schiffstechnik.
 
Am Ende des Referendariats steht die große Staatsprüfung. Sobald Sie diese Prüfung vor dem Oberprüfungsamt erfolgreich abgelegt haben, dürfen Sie offiziell den Titel Bauassessor führen.

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