Beamte auf Widerruf
Der Beruf des Feuerwehrmannes ist für viele Kinder und Jugendliche der Traumberuf schlechthin und besitzt von allen Berufen die meiste Anerkennung in der Bevölkerung. Jedes Jahr bewerben sich 15.000 junge Menschen für eine Ausbildung zum Feuerwehrmann beziehungsweise zur Feuerwehrfrau.
Feuerwehrbeamte leisten Ihren Dienst bei Berufsfeuerwehren oder der Feuerwehr der Bundeswehr. Sie kommen bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen, beim Katastrophenschutz oder ähnlichen Ereignissen zum Einsatz und retten unter anderem Menschen, Tiere sowie Sachwerte. Feuerwehrbeamte übernehmen große Verantwortung und werden vielseitig gefordert.
Feuerwehrbeamte müssen psychisch und physisch extrem belastbar sein. Meist sind sie es, die zuerst an einer Unfallstelle eintreffen. Das Bild, das sich ihnen bieten kann, verkraftet nicht jeder.
Kraft und Ausdauer sind für Feuerwehrmänner und –frauen unerlässlich. Beispielsweise beim Retten von Personen aus einem brennenden Haus müssen sie schnell handeln und trotz schwerer Ausrüstung alles Menschenmögliche tun, um Leben zu retten. Körperliche Fitness ist deshalb eine Grundvoraussetzung.
Vor der Einstellung muss in mehreren Tests die Eignung für den anspruchsvollen Beruf nachgewiesen werden. Getestet werden beispielsweise Rechtschreibung und Intelligenz, Ausdauer und Geschicklichkeit. Zusätzlich müssen sie im Vorstellungsgespräch überzeugen und die ärztlichen Untersuchung bestehen. Erst wenn alle Tests erfolgreich abgeschlossen wurden, kann der Bewerber zur Ausbildung zugelassen werden.
Die Ausbildung zum Feuerwehrbeamten
Für die Ausbildung zum Feuerwehrbeamten im mittleren Dienst, zum Brandmeister, wird normalerweise mindestens ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt und dauert in der Regel 18 Monate.
Die Vorbereitungszeit kann auch durch die sogenannte „Zweistufenausbildung“ absolviert werden. Dieser Weg ist für Anwärter gedacht, die den mittleren Schulabschluss besitzen aber noch keine Berufsausbildung mitbringen. Der Vorbereitungsdienst unterteilt sich in zwei jeweils 18 Monate dauernde Abschnitte. In den ersten 18 Monaten erfolgt eine handwerkliche Grundausbildung und in den darauffolgenden 18 Monaten die eigentliche Grundausbildung zum Brandmeister inklusive rettungstechnischem Lehrgang.
Die Ausbildung zum Feuerwehrbeamten im gehobenen Dienst erfordert ein Bachelorstudium oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss in einem technischen, naturwissenschaftlichen oder einem sonstigen für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Studienfach.
Bereits Feuerwehrbeamte auf Widerruf haben ihrem Dienstherrn gegenüber Rechte und Pflichten. Sie haben das Recht auf Besoldung, die sich aus dem Anwärtergrundbetrag sowie gegebenenfalls Familienzuschlag und vermögenswirksamen Leistungen zusammensetzt. Der Anwärtergrundbetrag richtet sich entweder nach den Regelungen im Bundesbesoldungsgesetz oder den Landesbesoldungsgesetzen der Bundesländer.
Außerdem beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten bei Krankheit, Pflege oder Geburt.
Freie Heilfürsorge für Beamte auf Widerruf
Freie Heilfürsorge erhalten Feuerwehrbeamte während der Ausbildung und Probezeit. Die Regelung der Krankenfürsorge für Feuerwehrbeamte auf Lebenszeit ist nicht bundeseinheitlich.
Ehepartnern ohne eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen sowie Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, kann Beihilfe gewährt werden.
Krankenfürsorge in Form der Heilfürsorge begründet sich auf der Tatsache, dass Feuerwehrbeamte in ihrem Dienst oftmals Ihr Leben oder Ihre Gesundheit gefährden und der Abschluss einer privaten Krankenversicherung zur Restkostenabsicherung der Beihilfe fast unmöglich beziehungsweise durch Risikozuschläge enorm teuer wäre.
Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung:
- Die meisten Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten werden zu 100 % abgedeckt
- Übernahme der Kosten der Gesundheitsvorsorge, Zahnarztbehandlungen, Krankenhausbehandlungen und Rehabilitation
- Auch die Leistungslücken ähneln den zahlreichen Lücken der gesetzlichen Krankenversicherungen, zum Beispiel bei Zahnersatz, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlungen oder Auslandskrankenschutz
Es kann durchaus sinnvoll sein, private Zusatzversicherungen, beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung, abzuschließen, um den Versicherungsschutz individuell zu optimieren.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet Feuerwehrbeamten mit dem Tarif BN umfangreiche Zusatzleistungen an. Der Tarif BN kann Aufwendungen für Zahnersatz, Sehhilfen, Behandlung durch Heilpraktiker sowie für Krankheit während Auslandsreisen und Rücktransport aus dem Ausland absichern.
Feuerwehrbeamte auf Widerruf und Probe profitieren von speziellen Ausbildungskonditionen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin.
Versicherungen für Beamte auf Widerruf im Detail
Vom Beamten auf Widerruf zum Beamten auf Probe
Erst mit bestandener Laufbahnprüfung oder nach dem zweiten Nichtbestehen endet der Vorbereitungsdienst. Wurde die Prüfung bestanden, werden Sie zum Feuerwehrbeamten auf Probe ernannt. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, endet hier die Berufslaufbahn.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Vereinbaren Sie einen Termin mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, um sich optimal als Beamter auf Widerruf abzusichern.
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
09:00 bis 18:00
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