Anwartschaftsversicherung
Während des Anspruchs auf Heilfürsorge ist eine zusätzliche Krankenversicherung nicht notwendig. Beamte auf Widerruf sollten aber rechtzeitig für die Zeit vorsorgen, in der ihr Anspruch auf Heilfürsorge erlischt und die Beihilfe greift. Mit der Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr nur noch anteilmäßig an den Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt und Vorsorgemaßnahmen.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet Ihnen eine kleine und eine große Anwartschaft auf die spätere Aufnahme in die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin an.
Zu Beginn der Ausbildung ist es empfehlenswert, eine kleine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Mit der kleinen Anwartschaft wird der Gesundheitszustand, der beim Abschluss der Versicherung festgestellt wird, „konserviert“.
Besteht nach der Ausbildung das Recht auf Beihilfe, ermöglicht die Anwartschaft den problemlosen Eintritt in die private Krankenversicherung. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung basieren auf Gesundheitszustand und Alter bei Eintritt in die Krankenversicherung sowie dem vereinbarten Leistungsumfang. Mit der kleinen Anwartschaft wird bei der Beitragsermittlung nicht der aktuelle, sondern der „konservierte“ Gesundheitszustand zu Grunde gelegt, das heißt, Krankheiten oder Behinderungen, die nach dem Abschluss auftreten, werden nicht mehr berücksichtigt.
Besteht nach der Ausbildung weiterhin Anspruch auf Heilfürsorge sollte die kleine Anwartschaft in eine große Anwartschaft umgewandelt werden. Außer dem Gesundheitszustand wird zusätzlich das Alter festgehalten, so dass bei der Aktivierung der privaten Krankenversicherung, Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss die Basis der Beiträge bilden. Während der großen Anwartschaft werden bereits Altersrückstellungen gebildet, die später dafür sorgen, dass die Beiträge stabil und niedrig bleiben.
Gesetzliche Krankenversicherung
Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können, unabhängig von ihrem Einkommen, entscheiden, ob sie Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung werden.
Der Nachteil, wenn Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden ist, dass der Dienstherr sich nicht mit einem Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Krankenversicherung beteiligt. Für die monatlichen Prämien muss der Feuerwehrbeamte in voller Höhe selbst aufkommen.
Pflegeversicherung
Seit 1995 besteht für gesetzlich und privat Versicherte sowie für Heilfürsorgeberechtigte die Pflicht, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Gesetzlich Krankenversicherte werden automatisch von der gesetzlichen Pflegeversicherung erfasst. Privat Krankenversicherte Feuerwehrbeamte sind verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung sind nahezu identisch und stellen lediglich einen Zuschuss zu den Kosten im Pflegefall dar.
Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung richten sich, wie bei der privaten Krankenversicherung, nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss sowie dem Leistungsumfang. Auch Feuerwehrbeamte erhalten von ihrem Dienstherrn einen Beitragszuschuss.
Mit einer Pflegezusatzversicherung können die Leistungen der Pflegeversicherung ergänzt werden.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet Ihnen die Pflegevorsorge Vario an. Mit Vario können Sie optimal und flexibel vorsorgen, damit Sie in jedem Alter und für jede Pflegestufe perfekt abgesichert sind.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Tritt während Ihrer Ausbildung eine Dienstunfähigkeit ein, werden Feuerwehrbeamte auf Widerruf ohne jegliche Versorgungsansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Nur bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung, ist es möglich, dass ein Unterhaltsbeitrag gezahlt wird.
Gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit können sich Feuerwehrbeamte auf Widerruf mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin finanziell absichern.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt sich auch später aus, sollte der Feuerwehrbeamte auf Lebenszeit im Laufe seiner Berufslaufbahn dienstunfähig werden. Der Beamte erhält vom Dienstherrn zwar ein Ruhegehalt, mit dem sind dennoch finanzielle Abstriche verbunden.
Ein Ruhegehalt steht Feuerwehrbeamten auf Lebenszeit erst zu, wenn sie mindestens fünf Jahre Ihren Dienst geleistet haben. Anfangs werden mit den Leistungen des Dienstherrn bei Dienstunfähigkeit etwa 35 % der letzten Bezüge abgedeckt. Die Ansprüche steigen jährlich. Maximal können mit dem Ruhegehalt 71,75 % der letzten Bezüge erreicht werden, was aber erst nach 40 Dienstjahren der Fall ist.
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin können sich Beamte auf Widerruf gegen dieses finanzielle Risiko optimal absichern.
Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie innerhalb der letzten sechs Monate mehr als drei Monate Ihren Dienst nicht ausüben konnten und Sie in den nächsten sechs Monaten nicht wieder vollkommen dienstfähig werden.
Beamte auf Widerruf, die durch einen Dienstunfall vorübergehend nicht arbeitsfähig sind, können für die Dauer der durch den Dienstunfall verursachten Erwerbsbeschränkung einen Unterhaltsbeitrag erhalten.
Dienstanfänger-Police
Mit der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sichern Sie sich von Beginn an eine hohe Dienstunfähigkeitsrente, gleichzeitig sind die Beiträge insbesondere in den ersten Jahren niedrig.
Die Dienstanfängerpolice der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin kombiniert die Absicherung der Dienstunfähigkeit mit einer privaten Altersvorsorge, beispielsweise der Relax Rente.
Mit der Dienstanfängerpolice können Sie schon frühzeitig eine Grundlage für Ihre Altersvorsorge schaffen.
Diensthaftpflichtversicherung
Feuerwehrbeamte tragen eine große Verantwortung, nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Kollegen sowie für die zu rettenden Personen. Ein kleiner Fehler kann immense Schäden verursachen. Führt Ihr Handeln zu einem Schaden, müssen Sie diesen ersetzen. Für Schäden, die Sie während des Dienstes verursachen, haftet Ihr Dienstherr. Allerdings kann er Sie im Rahmen der sogenannten Amtshaftung in Regress nehmen.
Bereits für Beamte auf Widerruf besteht dieses Risiko. Werden Sie für einen Schaden haftbar gemacht, müssen Sie für die daraus resultierenden Kosten mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen aufkommen.
Mit der kombinierten BOXflex Privat- und Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin können sich Beamte auf Widerruf perfekt absichern. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet Ihnen eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme für den dienstlich und den privaten Bereich von jeweils bis zu zehn Millionen Euro.
Altersvorsorge
Das Thema Altersvorsorge gewinnt immer mehr an Bedeutung. Auch wenn Beamte im Alter bessergestellt sind als Arbeitnehmer der freien Wirtschaft, erreichen die Pensionsansprüche maximal 71,75 % der letzten Bezüge. Genau wie die gesetzlichen Renten werden auch die Ruhegehaltansprüche zunehmend gekürzt. Um den Lebensstandard halten zu können, sind mindestens 75 % der letzten Bezüge notwendig. Ob Rürup-, Riester- oder Relax-Rente - mit der privaten Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin können Sie vorsorgen, damit Sie Ihren Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen können.
Wenn Sie früh mit dem Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge beginnen, zahlt es sich später für Sie aus. Ihre Rente kann nach Ihrer Verbeamtung Ihrem veränderten Bedarf angepasst werden.