Diensthaftpflichtversicherung

Beamte der Feuerwehr stehen im Dienst unter extremen Stress. Beim Einsatz, beispielsweise wenn Menschen aus einem brennenden Haus gerettet werden müssen, bleibt keine Zeit zum Nachdenken. Unter Zeitdruck und mit dem Fokus auf ihre primären Aufgaben - Löschen, Retten, Bergen, Schützen - geschieht schnell ein Fehler. Jeder noch so kleine Fehler kann einen großen Schaden anrichten. Mehr Verantwortung bedeutet meist auch, höhere Schäden und damit verbundene höhere Schadenersatzforderungen.

Das Haftungsprivileg

Die Feuerwehr genießt das sogenannte Haftungsprivileg, wenn es um die Abwehr von Gefahren geht. Beamte der Feuerwehr müssen zupacken und dürfen keine Zeit verlieren, wenn es um Menschenleben geht.

Beamte der Feuerwehr dürfen nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Grob fahrlässig bedeutet beispielsweise, wenn ein Löscheinsatz abgebrochen wird und das Feuer anschließen das Gebäude komplett vernichtet.

Für „normale“ Einsätze, bei denen keine konkrete Gefahr besteht, gilt das Haftungsprivileg nicht. Die Feuerwehr haftet dann auch wegen einfacher Fahrlässigkeit.

Das Haftungsprivileg schützt Beamte der Feuerwehr nicht bei Unfällen im Straßenverkehr. Die Feuerwehr hat zwar Sonderrechte, Feuerwehrbeamte dürfen jedoch nicht jegliche Sorgfalt außer Acht lassen. Bei der Mitschuld an einem Unfall, können Sie haftbar gemacht werden.

Die Haftungsfrage

Ein schwerer Unfall oder nur ein kleines Missgeschick im Dienst, und dem Dienstherrn oder einer dritten Person entsteht ein Schaden. Wer haftet für den Schaden?

Normalerweise haftet die Dienststelle, der Dienstherr. Er kann jedoch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Regressforderungen an Sie stellen. Solche Fälle kommen immer häufiger vor.

So sehr ein Fehlverhalten vermieden werden soll – Irrtümer und kleine Missgeschicke passieren jedem von uns. Fehler im Dienst und daraus resultierende Schäden können den Beamten psychisch belasten und zu einer Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn führen. Wir möchten, dass Ihnen wenigstens die finanziellen Folgen nicht zur Last werden. Mit der Diensthaftpflichtversicherung können Sie sich gegen dieses Risiko absichern.

Das Risiko für Feuerwehrbeamte einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen, ist groß. Sollte der Beamte dafür belangt werden, haftet er in voller Höhe mit seinem derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Schadenersatzansprüche können Ihr Dienstherr, Kollegen, Bürger und andere betroffene Personen gegen Sie geltend machen.

Aus diesem Grund ist eine Diensthaftpflichtversicherung unverzichtbar.

Die Folgen eines Schadens

Vor allem bei Schäden an Sachwerten oder Personenschäden können enorme Schadensersatzforderungen auf Feuerwehrbeamte zukommen, die durchaus in die Millionen gehen können: Langwierige oder gar lebenslange Verletzungen können hohe Forderungen nach sich ziehen, beispielsweise für die Zahlung von Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, Verdienstausfall oder lebenslangen Renten.

Schadenersatzforderungen können auch durch das Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum, beispielsweise der Dienstkleidung oder der Ausrüstungsgegenstände, entstehen.

Das Bundesbeamtengesetz (§78 Haftung) sowie §839 BGB besagen, dass Beamte sowie alle Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes für Schäden haften, die aufgrund einer sogenannten Dienstpflichtverletzung entstehen.

Im Artikel 34 – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist verankert:

„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegender Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV

Eine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist essentiell für alle, die voll im Berufsleben stehen und eine hohe Verantwortung tragen. Leistungsstarke Tarife im Bereich Diensthaftpflicht für Feuerwehrbeamte werden nur von wenigen Versicherungen in Deutschland angeboten.

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin schützt Sie, wenn Sie:

  • Schäden an Einsatzfahrzeugen des Dienstherrn verursachen, beispielsweise durch falsche Betankung oder Beschädigung im Einsatz
  • Schäden an fiskalischem Eigentum hervorrufen
  • bei Schlüsselverlust, zum Beispiel Schlüssel der Wache
  • und bei anderen Risiken

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV übernimmt die Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.

Im Grundschutz sind Absicherungen von bis zu zehn Millionen Euro für den privaten Bereich möglich. Auch hier ist eine Haftpflichtversicherung unerlässlich. Bis zu zehn Millionen Euro können auch für den dienstlichen Bereich vereinbart werden.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den Öffentlichen Dienst spezialisiert. Unsere BOXflex Diensthaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung lässt sich im Leistungsumfang durch individuelle Vereinbarungen an die persönlichen Bedürfnisse von Beamten der Feuerwehr anpassen und sichert Sie gegen Schadenersatzforderungen Dritter zuverlässig ab. Die DBV bietet Ihnen weltweiten Versicherungsschutz im dienstlichen Bereich ohne zeitliche Begrenzung.

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin

Die DBV tritt bei Ansprüchen geschädigter Dritter und bei Regressionsforderungen des Dienstherrn an Sie ein. Sie genießen passiven Rechtsschutz. Die Forderungen werden von uns grundsätzlich auf Rechtmäßigkeit geprüft. An Sie gestellte Forderungen, die berechtigt sind, werden von uns zuverlässig reguliert. Sollten die Forderungen unberechtigt sein, wehren wir diese ab - notfalls auch vor Gericht. Sämtliche Kosten, wie für Gericht, Anwälte oder Gutachten, trägt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin.

Die Versicherungsleistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin können ganz flexibel an Ihre Wünsche und Ihren individuellen Bedarf angepasst werden. Wählen Sie die Absicherung, die Ihren Ansprüchen genügt. Sie haben die Wahl, ob Ihnen der Grundschutz reicht oder ob Sie sich mit dem optimalen Schutz bestmöglich absichern möchten.

Diese Versicherungssummen bietet Ihnen der leistungsstarke optimale Schutz:

  • 20 Millionen Euro für Personen und Sachschäden
  • 20 Millionen Euro für Schäden an fiskalischem Eigentum

Zusätzlich können Sie den von Ihnen gewählten Tarif für Ihren individuellen Schutz flexibel mit Bausteinen ergänzen. Verschiedene Bausteine stehen Ihnen ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen zur Verfügung.

Beispielweise der Baustein Vermögenschaden. Er sichert Sie unter anderem ab bei:

  • Vermögensschäden die bei der Ausübung der dienstlichen beziehungsweise beruflichen Tätigkeit entstehen
  • Nachhaftung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst für Schäden aus der bisherigen dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit für bis zu 5 Jahre

Mit dem Baustein Premium können Beamte der Feuerwehr den Schutz der BOXflex Diensthaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin erweitern.

Leistungen:

  • 50 Millionen Euro für Vermögens- und Sachschäden
  • Bis zu 100.000 Euro beim Verlust fremder Schlüssel

Wenn Sie der Geschädigte sind

Zusätzlich zur Absicherung bei einer Schadensverursachung profitieren Feuerwehrbeamte von der Forderungsausfalldeckung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin.

Denn im Umkehrschluss kann auch Ihnen möglicherweise ein Schaden zugefügt werden. Nicht ungewöhnlich ist, dass der Verantwortliche nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügt und nicht in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen. In diesem Fall springt die sogenannte Forderungsausfalldeckung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ein und ersetzt Ihnen den Schaden.

Falls Sie bereits bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert sind, besteht die Option der Ergänzungsdeckung. Sie können sofort zusätzlich die hervorragenden Leistungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin in Anspruch nehmen – und das bereits für 1% des Beitrages.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie möchten sich persönlich beraten lassen? Unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin beantworten Ihnen gern ausführlich Ihre Fragen zum Thema Privat- und Diensthaftpflichtversicherung.

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10785 Berlin
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