Das ist die gesetzliche Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte
Im Grunde besteht für Beamte keine Pflicht, Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Insofern sich Beamte für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, beläuft sich dieses Verfahren auf die sogenannte „freiwillige Mitgliedschaft“. Hier entfällt allerdings der Anspruch auf Beihilfe des Dienstherrn und die meisten Leistungen zur Gesundheit werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Ähnlich wie beim regulären Arbeitnehmer.
Derzeit beträgt der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 Prozent Ihres Bruttoeinkommens. Allerdings kann ein „Zusatzbeitrag“ veranschlagt werden. Der Beitragssatz erhöht sich dann für Beamte auf maximal 15,5 Prozent. Nun müssen Sie gegenrechnen. Wie hoch wäre der Beitrag im Vergleich zur privaten Krankenversicherung auf Basis Ihres Bruttoeinkommens? Aber nicht nur auf den Beitrag kommt es an. Sondern auch auf die spezifischen Leistungen der Krankenkassen.
Natürlich könnten Sie jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln. Allerdings ist diese Entscheidung in den meisten Fällen nicht mehr rückgängig zu machen. Was das für Beamte bedeutet? Es besteht kaum noch eine Möglichkeit, wieder zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln.
Angenommen, Sie werden aus dem Dienst entlassen und die private Krankenversicherung wird zu teuer. Was passiert dann?
In diesem speziellen Fall bieten die private Krankenversicherung in der Regel eine Art Sozialbeitrag an. Auch das Jobcenter übernimmt die Beiträge zur pKV. Schließlich herrscht in der Bundesrepublik die einheitliche Krankenversicherungspflicht. Ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung für Beamte ist also mit keinen sonderlichen Risiken verbunden.
Hinsichtlich der Leistungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung erwartet Sie das grundlegende Spektrum. Allerdings dürfen Sie keine „Extras“, wie beispielsweise eine Chefarztbetreuung, erwarten. Hier haben die privaten Versicherer mehr zu bieten.