DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Beamte auf Widerruf

Beamte auf Widerruf

Beamte stehen Ihrem Dienstherrn, dem Staat, gegenüber in einem öffentlich-rechtlichem Dienst- und Treueverhältnis und nehmen hoheitliche Aufgaben war. Daraus ergeben sich besondere Pflichten, aber auch Rechte.

Während Beamte auf Widerruf der Dienst- und Treuepflicht unterliegen, besteht seitens des Dienstherren die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten.

Sie haben Anspruch auf eine lebenslange Alimentation und Leistungen der Krankheitsfürsorge, die den Beamten in Form von Heilfürsorge oder Beihilfe gewährt wird. Anspruch auf Heilfürsorge haben Beamte, die einem besonders hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Das sind vorwiegend Beamte von Polizei, Justiz und Zoll sowie Beamte der Feuerwehr.

Der Bedarf an Nachwuchskräften ist vor allem im gehobenen Dienst groß. Die Ansprüche, welche an zukünftige Beamte gestellt werden, sind hoch. Bevor ein Bewerber zur Ausbildung zugelassen wird, werden verschiedenen Tests durchgeführt, in denen die Befähigung unter Beweis gestellt werden muss.

Wer eine Beamtenlaufbahn anstrebt, muss zudem gewisse beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllen, dazu gehören:

  • deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
  • Bekennen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und für deren Erhaltung eintreten
  • einwandfreies Führungszeugnis, nicht verschuldet, entmündigt oder vorbestraft
  • teilweise gilt ein Mindest- oder Höchstalter

Welche Laufbahn passt zu Ihnen?

Abhängig von Ihrer Vorbildung haben Sie Zugang zu vier Laufbahnen für Beamte. In den Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden sind Beamte im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst anzutreffen.

In der Regel sind Bewerber mit einem Hauptschulabschluss für die Ausbildung im einfachen Dienst geeignet. Mit einem Real- oder Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung steht Ihnen der mittlere Dienst offen.

In den nichttechnischen gehobenen Dienst können Sie mit Hochschulzugangsberechtigung, in den technischen gehobenen Dienst mit Hochschulabschluss oder Bachelor einsteigen.

Die Voraussetzung für eine Laufbahn im höheren Dienst erfüllen Sie mit einem Masterabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss.

Die ersten Schritte

Wurden die Prüfungen erfolgreich abgeschlossen und erfüllen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, können Sie die ersten Schritte in Richtung Beamter auf Lebenszeit gehen. Sie werden mit einer Ernennungsurkunde zum Beamten auf Widerruf. In der Ausbildungs- oder Vorbereitungszeit spricht man beim einfachen, mittleren und gehobenen Dienst auch vom Beamtenanwärter. Im höheren Dienst sind Sie Referendar.

Mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf haben Sie das Recht auf eine Besoldung. Zum Sold gehören der Anwärtergrundbetrag sowie gegebenenfalls ein Familienzuschlag und vermögenswirksamen Leistungen. Der Anwärtergrundbetrag richtet sich entweder nach den Regelungen des Bundes oder der Länder.

Ihr Dienstherr beteiligt sich zu einem bestimmten Prozentsatz an den Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt und Vorsorgemaßnahmen.

Schon vor der Ausbildung zum Beamten sollten Sie sich mit den Themen Krankheit, Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Altersvorsorge auseinandersetzen und mit Beginn der Ausbildung Ihren Versicherungsschutz regeln.

Dazu gehören:

  • private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Amts- und Diensthaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Schlüsselverlustversicherung

Bereits als Anwärter beziehungsweise Referendar haben Sie Ihrem Dienstherrn gegenüber Ansprüche. Seine Fürsorgepflicht erfüllt Ihr Dienstherr, indem er Ihnen Beihilfe gewährt.

Beihilfe als Krankenfürsorge

Der Beamtentarif Vision B

Pflegepflichtversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstanfänger-Police

Diensthaftpflichtversicherung/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Altersvorsorge

Die erste Hürde haben Sie gemeistert

Nach bestandener Laufbahnprüfung oder nach dem zweiten Nichtbestehen endet Ihr Vorbereitungsdienst. Ihre Ausbildung setzten Sie jetzt als Beamter auf Probe fort beziehungsweise kann jetzt beendet werden.

Nach dem Bundesbeamtengesetz können Beamte auf Widerruf während der Ausbildung entlassen werden. Willkürliche Kündigungen sind allerdings verboten. So lange Sie sich nichts zu Schulden kommen lassen, müssen Sie in der Regel nichts befürchten.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch offene Fragen, wie Sie sich optimal absichern können? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit den Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin. Gemeinsam finden wir Ihren individuellen Schutz.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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