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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Beamte auf Widerruf

Beamte auf Widerruf

Beamte stehen Ihrem Dienstherrn, dem Staat, gegenüber in einem öffentlich-rechtlichem Dienst- und Treueverhältnis und nehmen hoheitliche Aufgaben war. Daraus ergeben sich besondere Pflichten, aber auch Rechte.

Während Beamte auf Widerruf der Dienst- und Treuepflicht unterliegen, besteht seitens des Dienstherren die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten.

Sie haben Anspruch auf eine lebenslange Alimentation und Leistungen der Krankheitsfürsorge, die den Beamten in Form von Heilfürsorge oder Beihilfe gewährt wird. Anspruch auf Heilfürsorge haben Beamte, die einem besonders hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Das sind vorwiegend Beamte von Polizei, Justiz und Zoll sowie Beamte der Feuerwehr.

Der Bedarf an Nachwuchskräften ist vor allem im gehobenen Dienst groß. Die Ansprüche, welche an zukünftige Beamte gestellt werden, sind hoch. Bevor ein Bewerber zur Ausbildung zugelassen wird, werden verschiedenen Tests durchgeführt, in denen die Befähigung unter Beweis gestellt werden muss.

Wer eine Beamtenlaufbahn anstrebt, muss zudem gewisse beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllen, dazu gehören:

  • deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
  • Bekennen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und für deren Erhaltung eintreten
  • einwandfreies Führungszeugnis, nicht verschuldet, entmündigt oder vorbestraft
  • teilweise gilt ein Mindest- oder Höchstalter

Welche Laufbahn passt zu Ihnen?

Abhängig von Ihrer Vorbildung haben Sie Zugang zu vier Laufbahnen für Beamte. In den Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden sind Beamte im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst anzutreffen.

In der Regel sind Bewerber mit einem Hauptschulabschluss für die Ausbildung im einfachen Dienst geeignet. Mit einem Real- oder Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung steht Ihnen der mittlere Dienst offen.

In den nichttechnischen gehobenen Dienst können Sie mit Hochschulzugangsberechtigung, in den technischen gehobenen Dienst mit Hochschulabschluss oder Bachelor einsteigen.

Die Voraussetzung für eine Laufbahn im höheren Dienst erfüllen Sie mit einem Masterabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss.

Die ersten Schritte

Wurden die Prüfungen erfolgreich abgeschlossen und erfüllen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, können Sie die ersten Schritte in Richtung Beamter auf Lebenszeit gehen. Sie werden mit einer Ernennungsurkunde zum Beamten auf Widerruf. In der Ausbildungs- oder Vorbereitungszeit spricht man beim einfachen, mittleren und gehobenen Dienst auch vom Beamtenanwärter. Im höheren Dienst sind Sie Referendar.

Mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf haben Sie das Recht auf eine Besoldung. Zum Sold gehören der Anwärtergrundbetrag sowie gegebenenfalls ein Familienzuschlag und vermögenswirksamen Leistungen. Der Anwärtergrundbetrag richtet sich entweder nach den Regelungen des Bundes oder der Länder.

Ihr Dienstherr beteiligt sich zu einem bestimmten Prozentsatz an den Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt und Vorsorgemaßnahmen.

Schon vor der Ausbildung zum Beamten sollten Sie sich mit den Themen Krankheit, Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Altersvorsorge auseinandersetzen und mit Beginn der Ausbildung Ihren Versicherungsschutz regeln.

Dazu gehören:

  • private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Amts- und Diensthaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Schlüsselverlustversicherung

Bereits als Anwärter beziehungsweise Referendar haben Sie Ihrem Dienstherrn gegenüber Ansprüche. Seine Fürsorgepflicht erfüllt Ihr Dienstherr, indem er Ihnen Beihilfe gewährt.

Beihilfe als Krankenfürsorge

In Form der Beihilfe beteiligt sich Ihr Dienstherr zum Teil an Ihren beihilfefähigen Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Vorsorgemaßnahmen. Beihilfefähig sind Kosten, die notwendig und angemessen sind. Die Beihilfesätze richten sich nach den jeweiligen Beihilfevorschriften des Bundes oder des Bundeslandes, in dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren.

In der Regel werden Ihnen 50 % Ihrer Aufwendungen erstattet. Haben Sie mindestens zwei Kinder, steigt der Beihilfesatz auf 70 %, beihilfeberechtigte Ehepartner und Beamte im Ruhestand haben ebenfalls Anspruch auf 70 % Kostenerstattung. Für die Kosten beihilfeberechtigter Kinder kommt Ihr Dienstherr zu 80 % auf.

Anspruch auf Beihilfe haben Beamte, die Mitglied einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung sind. Beamte, die sich dafür entscheiden der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten, verlieren ihren Anspruch auf Krankenfürsorge ihres Dienstherrn. Die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung tragen Sie in voller Höhe, ohne finanzielle Beteiligung des Dienstherrn.

Beihilfeberechtigte Beamte benötigen lediglich eine Restkostenversicherung für den Teil der Aufwendungen, den die Beihilfe nicht abdeckt. Das heißt, Sie müssen nur 20-50% Ihrer Kosten absichern. Daraus resultieren besonders niedrige monatliche Prämien.

Ist es medizinisch notwendendig, erhalten Sie die bestmögliche Behandlung, die geeignetsten Therapien und Medikamente.

Der Beamtentarif Vision B

Beihilfeberechtigten Beamten bieten wir eine private beihilfekonforme Krankenversicherung mit speziell auf Beihilfe abgestimmten Tarifen an. Den Tarif Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium.

Vorteile von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin im Überblick:

  • Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
  • Kurze Wartezeit in Arztpraxen
  • Bevorzugte Terminvergabe
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %

Die Behandlungskosten werden Ihnen vom Leistungserbringer in Rechnung gestellt, die Sie ganz normal bezahlen. Anschließend reichen Sie Ihre Rechnungen bei Ihrer Beihilfestelle und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ein. Die jeweils erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen daraufhin überwiesen.

Pflegepflichtversicherung

Seit 1995 sind alle gesetzlich und privat Krankenversicherten verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Gesetzlich Versicherte werden grundsätzlich von der gesetzlichen Pflegeversicherung erfasst. Privat krankenversicherte Beamte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Leistungsunterschiede gibt es kaum. Die hohen Kosten, die im Pflegefall aufgebracht werden müssen, werden nur zu einem geringen Teil abgedeckt.

Mit einer Pflegezusatzversicherung können Sie die Leistungen der Pflegeversicherung sinnvoll ergänzen.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie innerhalb der letzten sechs Monate mehr als drei Monate Ihren Dienst nicht ausüben konnten und Sie in den nächsten sechs Monaten nicht wieder vollkommen dienstfähig werden.

Bei Dienstunfähigkeit in der Vorbereitungszeit werden Sie ohne jegliche Versorgungsansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das kann Sie in große finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Ansprüche auf ein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit haben erst Beamte auf Lebenszeit nach einer fünfjährigen Wartezeit. Deshalb ist gerade für Anwärter, Beamte auf Probe und Dienstanfänger eine Absicherung dringend zu empfehlen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet Ihnen optimalen Schutz vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit. Vor dem Abschluss der Versicherung müssen Sie zur Feststellung des Gesundheitszustandes einige Fragen beantworten. Umso weniger Vorerkrankungen vorliegen, desto geringer sind die Beiträge zur Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin. Ein Grund, warum die Versicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden sollte. Mit jedem Jahr steigt die Anfälligkeit für Krankheiten oder chronische Leiden. Die Wahrscheinlichkeit von Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen nimmt stetig zu. Schlimmstenfalls ist eine Absicherung nicht mehr möglich.

Beantworten Sie die Fragen zur Gesundheit gewissenhaft und lassen Sie nichts außenvor. Sollten Sie dienstunfähig werden, wird Ihre Krankengeschichte geprüft. Ihre Ärzte sind von der Schweigepflicht befreit. Werden Unstimmigkeiten offenkundig, kann das den Anspruch auf Leistungen zunichtemachen. Auch wenn verschwiegenen Krankheiten nicht der Grund der Dienstunfähigkeit sind. Vielleicht ist Ihnen Ihr Arzt beim Ausfüllen behilflich.

Dienstanfänger-Police

Speziell für junge Beamte bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin die Dienstanfänger-Police an. Mit dieser Police sichern Sie sich von Beginn an eine hohe Dienstunfähigkeitsrente, gleichzeitig sind die Beiträge insbesondere in den ersten Jahren niedrig. Ihre finanzielle Absicherung wird mit einer privaten Altersvorsorge kombiniert, der Relax Rente der DBV. Sie schaffen sich zusätzlich schon frühzeitig eine gute Grundlage, auf der Sie Ihre Altersvorsorge aufbauen können.

Diensthaftpflichtversicherung/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Im Unterschied zu Arbeitnehmern können Sie für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, persönlich haftbar gemacht werden.

Für Beamte besteht die Gefahr, dass sie anderen einen Schaden zufügen. Primär haftet Ihr Dienstherr, der Sie allerdings im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) in Regress nehmen kann. Bereits für Beamte auf Widerruf besteht dieses Risiko. Beamte können Dritte in erster Linie finanziell schädigen. Sie benötigen deshalb eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung. Im Ernstfall können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen, für die Sie ohne Absicherung in voller Höhe aufkommen müssen.

Mit der kombinierten BOXflex Privat- und Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sichern Sie sich schon als Beamter auf Widerruf perfekt ab. Die DBV bietet Ihnen eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme von bis zu 10 Millionen Euro- sowohl für den dienstlichen als auch für Ihren privaten Bereich.

Altersvorsorge

Wenn Sie früh mit dem Aufbau Ihrer privaten Rente beginnen, zahlt es sich später für Sie aus. Ihre Rente kann nach Ihrer Verbeamtung Ihrem veränderten Bedarf angepasst werden.

Verschiedene Vorsorgeprodukte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin stehen Ihnen zur Auswahl, die Dank des Bausteinsystems individuell und jederzeit flexibel Ihrer Lebenssituation angeglichen werden können.

  • Rürup-Rente
  • Riester-Rente
  • Relax-Rente
  • Privat-Rente

Ihre Rente passt sich über die gesamte Laufzeit ganz flexibel Ihren Bedürfnissen an. Denn dank eines Bausteinsystems eröffnen sich Ihnen verschiedene Anlagemöglichkeiten, die Sie – entsprechend Ihrer individuellen Lebenssituation – jederzeit ändern können.

Die erste Hürde haben Sie gemeistert

Nach bestandener Laufbahnprüfung oder nach dem zweiten Nichtbestehen endet Ihr Vorbereitungsdienst. Ihre Ausbildung setzten Sie jetzt als Beamter auf Probe fort beziehungsweise kann jetzt beendet werden.

Nach dem Bundesbeamtengesetz können Beamte auf Widerruf während der Ausbildung entlassen werden. Willkürliche Kündigungen sind allerdings verboten. So lange Sie sich nichts zu Schulden kommen lassen, müssen Sie in der Regel nichts befürchten.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch offene Fragen, wie Sie sich optimal absichern können? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit den Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin. Gemeinsam finden wir Ihren individuellen Schutz.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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Kemperplatz 1a
10785 Berlin
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