stage-background.jpg

DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung - die fünfte Säule der Sozialversicherung

Gesetzlich oder privat absichern?

Sowohl gesetzlich krankenversicherte als auch privat versicherte Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und auch Heilfürsorgeberechtigte sind verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Gesetzlich Versicherte werden automatisch von der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung erfasst. Privat Versicherte müssen einen separaten Vertrag bei ihrer Krankenkasse oder einem anderen Anbieter, beispielsweise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, abschließen.

Nach Einführung der erweiterten Pflegeversicherungspflicht sind nahezu alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zum Teil gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert.

Während in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Sachleistungen gewährt werden, wird bei der Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin das Prinzip der Kostenerstattung angewandt.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung ist klar definiert und in etwa identisch. Das Recht auf Leistungen besteht, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens sechs Monaten bestehen
  • Benötigt wird Hilfe beispielsweise etwa beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung
  • Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten Unterstützung am Tag
  • 45 Minuten davon für die Grundversorgung
  • Pflege ambulant, teilstationär oder stationär

Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung. Geprüft werden sechs Lebensbereiche des Antragstellers. Von wem, wo und in welcher Form der Bedürftige gepflegt werden möchte, entscheidet er selbst. Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, umso höher sind auch die Leistungsansprüche.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden genau wie Beiträge zur Krankenversicherung anhand des Einkommens ermittelt und die Leistungen ebenso als Sachleistung gewährt.

Arbeitnehmern leisten die Arbeitgeber Zuschüsse zur Pflegepflichtversicherung.  Der Arbeitgeber oder Dienstherr übernimmt die Hälfte der Kosten. Freiberufliche und Selbstständige tragen die gesamten Kosten allein.

Genau wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung zeichnet sich für die Zukunft ab, dass mit den finanziellen Mitteln der sozialen Pflegekasse in Zukunft immer weniger Kosten abgedeckt werden können. Die Anzahl an älteren und pflegebedürftigen Menschen nimmt stetig zu, während jüngere, zahlende Versicherte weniger werden. Die Folge ist eine erhebliches Finanzloch in der Kasse der sozialen Pflegeversicherung.

Private Pflegeversicherung

Die Kostenerstattung der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin erfolgt nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip. Ein modifiziertes Verfahren der Kapitaldeckung, mit dem die zu erwartende Zunahme an Leistungsansprüchen durch die Bildung von Altersrückstellungen gedeckt wird. Beamte zahlen einen ermäßigten (beihilfekonformen) Tarif, für die nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kosten.

Der individuelle Beitrag privat Versicherter wird nicht nach Einkommen, sondern der Situation bei Versicherungsabschluss, also Alter und Gesundheitszustand, ermittelt. Demzufolge steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter, da noch Altersrückstellungen gebildet werden müssen, um höhere Pflegekosten im Alter abzufedern und die Beiträge konstant zu halten.

Die private Absicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist ein tragbares System. Altersrückstellungen, die im Versicherungslauf gebildet werden, sichern die vereinbarte Kostendeckung im Pflegefall ab.

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, können meist problemlos von der gesetzlichen in eine private Pflegekasse der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin wechseln. Die Aufnahmebedingungen und Leistungen von gesetzlichen und privaten Pflegekassen unterscheiden sich nicht voneinander.

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bringt einige Probleme mit sich. Denn:

  • Die Versicherungsbeiträge der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sind abhängig von dem individuellen Gesundheitszustand des Versicherten. Zurückgegriffen wird auf ärztliche Befunde und Gutachten bzw. erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Dementsprechend zahlen chronisch kranke oder ältere Versicherungsnehmer weit höhere Beiträge als gesunde und junge Privatversicherte
  • Eine kostenfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, ist in der privaten Pflegeversicherung nicht möglich. Jedes Familienmitglied muss einen separaten Vertrag abschließen

Ort der Pflege

Ambulant

Die ambulante Versorgung übernehmen ehrenamtliche Personen, die pauschale Leistungen erhalten. Bei der Pflege durch die Angehörigen wird ein steuerfreies Pflegegeld gewährt.
Wird ein Pflegedienst nötig, werden Pflegegeld und die Erstattung für Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag getragen. Die Differenz muss privat aufgebracht werden.

Tages- oder Nachtpflege

Möglich ist eine stundenweise professionelle Pflege des Pflegebedürftigen, der zu Hause lebt. Pflegebedürftigen in einer Tages- oder Nachtpflege-Einrichtung gewähren die Pflegekassen Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld für die Pflege durch die Familie oder zu den Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Stationär

Bei stationärer Pflege werden die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.

Die Vorteile der Pflegepflichtversicherung

  • Alle Versicherungspflichtigen und -berechtigten haben Anspruch auf die Aufnahme in die Pflegeversicherung, was bei Krankenkassen nicht der Fall ist.
  • Die Aufnahme darf auch bei Vorerkrankungen und bestehenden Beeinträchtigungen nicht verwehrt werden.
  • Solange die Versicherungspflicht besteht, darf die Krankenversicherung keine Kündigung aussprechen.
  • Angehörige ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen können in der sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert werden.

Normalerweise wird die Pflegepflichtversicherung gemeinsam mit der Krankenversicherung abgeschlossen.

Freiwillig gesetzlich Versicherte sind nicht verpflichtet, ihre Pflegeversicherung ebenfalls gesetzlich abzuschließen. Hier kann auch eine private Versicherung, beispielsweise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, in Betracht kommen. Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenkassen werden automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Nur wenn das Einkommen ein Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, dürfen sie die gesetzlichen Kassen verlassen und sich privat versichern.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Soziale Pflegepflichtversicherung

Jeder gesetzlich Versicherte, der Antrag auf Pflegeleistungen stellt, wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere anerkannte Prüfdienste begutachtet. Der Gutachter gibt daraufhin eine Empfehlung, in welche der fünf Pflegegrade (Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5) der Versicherte eingestuft werden sollte. Im Ermessen der Pflegekasse liegt es, der Empfehlung des MDK nachzukommen und den Pflegegrad verbunden mit den Leistungen zu genehmigen.

Private Pflegepflichtversicherung

Hier übernimmt ein Gutachter der MEDICPROOF GmbH den Auftrag der privaten Pflegekassen, den Antragsteller auf Pflegeleistungen einem der Pflegegrade zuzuordnen. Letztlich entscheidet ebenfalls die Pflegekasse, ob sie der Empfehlung nachkommt und die beantragten Leistungen dem Pflegebedürftigen gewährt.

Die Pflegezusatzversicherung

Ergänzend zur Pflegepflichtversicherung kann eine Pflegezusatzversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin abgeschlossen werden. Eine Pflegebedürftigkeit ist meist mit hohen Kosten verbunden. Die Kosten der Pflege werden mit der Pflegepflichtversicherung nur zum Teil abgedeckt und sind an Höchstgrenzen gebunden. Die restlichen Kosten müssen aus dem privaten Vermögen, der Grundsicherung vom Sozialamt oder von Angehörigen, zum Beispiel von unterhaltspflichtigen Kindern, getragen werden. Die Pflegebedürftigkeit birgt ein hohes finanzielles Risiko. Die Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin kann Sie gegen dieses Risiko absichern.

Es gibt drei Arten von privaten Pflegezusatzversicherungen: die Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung und die Pflegekostenversicherung.

  • Die Pflegerentenversicherung stellt eine besondere Variante der Lebensversicherung dar. Auf Basis des monatlichen Beitrags zahlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin dem Versicherungsnehmer später eine lebenslange steuerfreie Rente, wenn die versicherte Person pflegebedürftig wird. Die Rentenansprüche sind meist nach Pflegegraden abgestuft. Oft kann zusätzlich ein Todesfallschutz (zur Absicherung hinterbliebener Angehöriger) integriert werden. Hier reicht der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades.
  • Die Pflegekostenversicherung erstattet ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den realen Kosten auf Grundlage des Leistungskataloges der Pflegepflichtversicherung. Erstattungsfähige Kosten sind die rein für die Pflege notwendige Kosten. Unterbringung und Verpflegung gehören nicht dazu. Hauptsächlichst greift die Versicherung bei professioneller Pflege. Die Kosten müssen nachgewiesen werden, bevor sie erstattet werden können.
  • Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Pflegebedürftige einen frei verwendbaren Tagessatz in der vertraglich vereinbarten Höhe. Sobald die Pflegebedürftigkeit eintritt, wird das Tagesgeld ausbezahlt. Notwendig ist nur der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad. Wofür der finanzielle Zuschuss genutzt wird ist nicht relevant.

Großer Vorteil der Pflegetagegeldversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin: Möglicherweise kann eine staatliche Förderung in Anspruch genommen werden. Landläufig wird die Förderung auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet.

Voraussetzungen für die staatliche Förderung:

  • Der Versicherte muss mindestens zehn Euro im Monat selbst in die Pflegekasse einzahlen
  • Die Pflege­Zusatzversicherung muss alle Pflegegrade absichern, erforderlich für Pflegegrad 5 ist eine Deckung von mindestens 600 € im Monat
  • Erlaubt sind weder Gesundheitsprüfung, noch Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge
  • Anspruch hat jeder, der volljährig, pflegepflichtversichert und noch keine Pflegeleistungen erhält
  • Versicherungsunternehmen müssen jede Person aufnehmen, die einen Anspruch auf die staatliche Zulage hat
Facebook
YouTube

Fordern Sie inividuelle Beratung an

Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin beraten Sie gern ausführlich in Sachen Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
Termin vereinbaren 030 688123845 030 688123840 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen