Dienstunfähigkeit – was nun?
Eine Dienstunfähigkeit liegt bei Ihnen als Beamter vor, wenn Sie wegen einem körperlichen oder geistigen Gebrechen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Die Unterstützung des Staates ist in diesem Fall nur mäßig, weshalb wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Ihnen den Abschluss einer sogenannten Dienstunfähigkeitsversicherung empfehlen. Gerade junge Lehrer sind statistisch betrachtet relativ oft von einer Dienstunfähigkeit betroffen. Viele Lehrer üben ihren Beruf gar nicht bis zur Pension aus, sodass finanzielle Lücken entstehen. Die DBV bietet seit über 140 Jahren maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den Öffentlichen Dienst.
Dienstunfähigkeitsversicherung im Detail
Gründe für eine Dienstunfähigkeit
- 31 % Nerven, psychische Erkrankungen
- 22 % Erkrankungen Bewegungsapparat
- 15 % sonstige Erkrankungen
- 14 % Krebs
- 10 % Unfälle
- 8 % Herz und Gefäße
Wie werden Sie versorgt?
Wenn Sie beispielsweise als verbeamtete Lehrerin ein früheres Nettoeinkommen von 2.460 Euro bezogen, steht Ihnen aufgrund einer Dienstunfähigkeit als Versorgung des Dienstherrn nun ein Nettoruhegehalt von 1.429 Euro zu. Wie Sie sehen, fällt das Ruhegehalt nicht besonders üppig aus und Sie haben plötzlich 1.031 Euro weniger in der Tasche. Es wird wahrscheinlich schwierig damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin schlägt Ihnen vor, die Versorgungslücke mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu schließen.
- Beamter auf Probe oder Widerruf
Beamte auf Probe oder Widerruf sind bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit ihren Job los und werden ohne Leistungen des Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. - Beamter auf LebenszeitIn Abhängigkeit der geleisteten Dienstzeit kann ein verbeamteter Lehrer bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit und nach einer Wartezeit von fünf Jahren Ruhegehalt beanspruchen, das sich jährlich steigert.
Tarifvergleich
Welche Faktoren beeinflussen die Beiträge?
- EintrittsalterDa in jungem Lebensalter eine Dienstunfähigkeit kaum zu erwarten ist, profitieren Sie von niedrigeren Beiträgen.
- RentenhöheDie monatlichen Beiträge variieren, denn Sie bestimmen Ihre monatliche Rente im Falle einer Dienstunfähigkeit selbst.
- RisikozuschlägeManche Versicherungsunternehmen verlangen bei speziellen Vorerkrankungen eine höheren Beitrag oder schließen ein bestimmtes Risiko direkt aus.
- KrankenakteDas Versicherungsunternehmen möchte über Ihre Krankenvorgeschichte informiert sein, um das Risiko einer möglichen Dienstunfähigkeit einschätzen zu können.
- LaufzeitMit zunehmendem Alter steigt die Möglichkeit einer Dienstunfähigkeit. Für eine kürzere Laufzeit zahlen Sie günstigere monatliche Beiträge.
- BerufJe nach Beruf werden Sie in eine Risikogruppe eingestuft. Als Lehrer zahlen Sie in der Regel weniger als Dachdecker, aber mehr als Bürokaufleute.
Was passiert bei einer Dienstunfähigkeit?
Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung
- Richtige Klausel“…Bei einem Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit…”
- Falsche Klausel
“…Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze…”
Benötigen Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
In vielen Studien werden Nervenkrankheiten als eine der häufigsten Gründe für die Dienstunfähigkeit von Lehrern genannt, was als Folge von großem Stress gesehen werden kann. Ihre Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin beraten Ihnen gern unverbindlich in einem Beratungsgespräch zu den besten Angeboten empfiehlt den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung bereits in jungen Jahren, um sich günstige Beiträge zu sichern. Die Stiftung Warentest-Finanztest und der Bund der Versicherten rät ergänzend zu einer Absicherung Ihrer Arbeitskraft.
FAQ zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
09:00 bis 18:00
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