Beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte – jetzt unverbindlich informieren und TOP Schutz genießen

Detaillierte Informationen

Beamte und Anwärter in der privaten Krankenversicherung

Für die allermeisten Beamten (Beamte auf Widerruf und Probe sowie Beamte auf Lebenszeit) besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Also wird der Wechsel in die pKV erleichtert. Trotzdem haben Beamte auch die Möglichkeit, eine freiwillige Mitgliedschaft (Achtung: Einkommenshöchstgrenzen beachten) bei einem der gesetzlichen Versicherer abzuschließen.
 
Wollen sie die Beihilfe des Dienstherrn nutzen, besteht Bedarf an einer zusätzlichen Krankenversicherung (private beihilfekonforme Krankenversicherung), weil der Dienstherr nur 50-80 Prozent der Kosten für medizinische Leistungen übernimmt.
 
Selbstverständlich sind auch Ehepartner und Kinder versicherbar.

  • Sobald der Ehepartner des Beamten nicht mehr als 18000 Euro Bruttogehalt pro Jahr verdient, hat auch dieser Anspruch auf Beihilfe (Ausnahmen gibt es allerdings in Hessen, Bremen und dem Saarland).

Allerdings muss auch der Ehepartner von der Krankenversicherungspflicht in einer der gesetzlichen Kassen befreit sein. Zudem können Beamte selbstverständlich auch ihre Kinder versichern:

  • Kinder haben Anspruch auf Beihilfe, wenn das 25. Lebensjahr noch nicht beendet wurde und Kindergeld bezogen wird.

Aber auch hier müssen die Eltern eine Berechtigung auf Beihilfe haben. Nur dann sind die eigenen Kinder für Beamte versicherbar. Insgesamt kann unter allen Bedingungen sogar die ganze Familie den Status eines Privatpatienten genießen. Erkundigen Sie sich doch unverbindlich bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin!

Beihilfekonforme Krankenversicherung: flexible Tarife und top Leistungen

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Beamte in der privaten Krankenversicherung nur die Leistungen, die Sie tatsächlich benötigen. In der gKV existiert der einheitliche Beitragssatz von maximal 15,5 Prozent vom Bruttogehalt. Selbst wenn Sie nicht zum Arzt gehen oder keine Medikamente benötigen. Damit könnte sich die gesetzliche Krankenversicherung als viel zu teuer herausstellen.
 
Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin erhalten Beamte die beihilfekonforme Krankenversicherung, bei der das Einkommen keine Rolle spielt. Folgende Faktoren beeinflussen den Beitragssatz:

  • Alter
  • Gesundheitszustand
  • Leistungsspektrum
  • eventuelle Anwartschaftsversicherung

Zudem existiert ein recht preiswerter Grundschutz für Beamte. Weitere Leistungen, wie Krankentagegeld oder erweiterte Zahnleistungen, lassen sich bequem zusätzlich buchen. Außerdem ergänzt Ihr Dienstherr den Schutz um die Beihilfe für Beamte. Anders als bei den gesetzlichen Krankenversicherern handelt es sich bei unserer privaten Krankenversicherung nicht um ein starres Produkt, sondern um flexible Tarife, die jederzeit anpassungsfähig sind.

Sie können noch nicht in die private Krankenversicherung wechseln? Kein Problem mit der Anwartschaftsversicherung!

Junge Beamte bzw. Anwärter, die noch der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse unterliegen, können sich den guten Gesundheitszustand mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin absichern. Wie das funktioniert?
 
Angenommen Sie haben noch kein Recht in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dann sollten Sie (in jungen Jahren und bei gutem Gesundheitszustand) die Anwartschaftsversicherung abschließen. Hier fällt natürlich eine Gesundheitsprüfung an. Später beim Wechsel in die private Krankenversicherung, wird diese Gesundheitsprüfung einfach übernommen und Beamte sparen viel Geld bei zukünftigen Beiträgen! Sobald innerhalb der Anwartschaft auf eine pKV gesundheitliche Probleme auftreten (Verletzung oder Krankheit), ist dies nicht relevant, weil keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Beihilfe und die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

Nicht selten stellen sich Beamte die Frage, ob Beihilfe auch bei der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt wird. Diese Frage muss konkret verneint werden. Weil die gKV nur den Höchstbeitrag von maximal 15,5 Prozent (inkl. Zusatzgebühren) kennt. Demzufolge übernehmen auch die gesetzlichen Versicherer ein Mindestmaß an medizinischer Versorgung zu 100 Prozent. Sie müssen also keine Vorkosten tragen oder Anträge stellen.
 
Allerdings existiert eine Ausnahme: Leistungen, welche von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Grundsätzlich beteiligt sich der Dienstherr nur an Kosten, die auch tatsächlich anfallen. Und zwar in Form von Beihilfe. Natürlich müssen diese Leistungen auch beihilfefähig sein. Dann zahlt Ihnen der Dienstherr eine Beihilfe von maximal 80 Prozent (je nach Situation) und den Rest begleicht unsere Restkostenversicherung (beihilfekonforme Krankenversicherung).

Setzen Sie die Kosten für die beihilfekonforme Krankenversicherung von der Steuer ab

Grundsätzlich sind seit dem Jahr 2019 die Kosten für Pflegeversicherung und private Krankenversicherung steuerlich absetzbar für Beamte. Allerdings nur im Rahmen der Grundversorgung. Als Sonderausgaben können Sie nur die grundlegenden medizinischen Leistungen absetzen. Gewisse Extras die Privatpatienten gern nutzen, wie Chefarztbehandlung und Einzelbettzimmer, sind nicht steuerlich absetzbar. Dennoch sollten Sie die Vorteile dieser Behandlungen nutzen, weil immerhin der Grundbedarf im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich absetzbar ist. Gern bespricht die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin mit Ihnen die genauen Konditionen!
 
Zudem ist eine private Krankenversicherung für Besserverdiener nicht selten trotz aller Extraleistungen sogar günstiger im Beitragssatz! Weil nicht das Bruttoeinkommen eine Rolle spielt. Sondern andere Faktoren wie Ihr Alter und Gesundheitszustand. Vergleichen Sie die Angebote und Modalitäten genau und schließen Sie sobald wie möglich unsere spezifische beihilfekonforme Krankenversicherung ab. Genießen Sie als Beamter einen top Schutz.

Ihr Dienstherr zahlt Ihnen auch im wohlverdienten Ruhestand weiterhin Beihilfe

Nachdem sich Ihr aktiver Dienst für Beamte dem Ende neigt und Sie in den wohlverdienten Ruhestand gehen, ist die Fürsorge des Dienstherrn längst nicht beendet. Als Pensionär im Ruhestand erhalten Sie sogar bis zu 70 Prozent der Kosten für medizinische Aufwendungen in Form der Beihilfe erstattet! Natürlich benötigen Sie auch weiterhin eine beihilfekonforme Krankenversicherung, um wirklich alle anfallenden Kosten zu decken. Speziell im Alter sollten Sie hier keine Kompromisse eingehen:

  • Reduzieren Sie den Selbstbehalt der privaten Krankenversicherung
  • Nutzen Sie die Vorteile der Chefarztbehandlung und Einzelbettzimmer
  • Spätestens zu diesem Zeitpunkt ergibt Krankentagegeld Sinn

Hier liegen auch die Vorteile einer privaten Krankenversicherung gegenüber den gesetzlichen Versicherern. Beim Thema Leistungsspektrum, auch für Beamte im Ruhestand, werden Sie spürbare Vorteile genießen. Im Verbund mit der Fürsorge des Dienstherrn in Form einer erhöhten Beihilfe, können Sie Ihren Ruhestand so richtig genießen. Kontaktieren Sie unverbindlich die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin zu allen Fragen zur Krankenversicherung für Beamte im Ruhestand.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Kontaktieren Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bezüglich aller Fragen zu den Themen Beihilfe, Anwartschaftsversicherung sowie beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte!

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