Mit der Beihilfe werden die Aufwendungen nur noch zu einem bestimmten Prozentsatz getragen. In der Regel sind das für ledige Beamte ohne Kinder 50 %, für Beamte mit mindestens zwei Kindern, beihilfeberechtigte Ehepartner und Beamte im Ruhestand 70 % und für Kinder 80%.
Die von der Beihilfe nicht abgedeckten Kosten müssen mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Eine der wenigen Anbieter beihilfekonformer Krankenversicherungen ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin.
Leider treten im Laufe der Jahre Krankheiten und Beeinträchtigungen auf. Der Gesundheitszustand, der bei der Gesundheitsprüfung festgestellt wird, das Alter und der gewählte Leistungsumfang sind Basis bei der Berechnung des monatlichen Versicherungsbeitrages. Die Beiträge, die in fortgeschrittenem Alter ermittelt werden, übersteigen die in jungen Jahren berechneten Beiträge enorm.
Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet jeden Antragsteller aufzunehmen, wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Zeigen sich bei der Gesundheitsprüfung Krankheiten oder Beeinträchtigungen, die für das Versicherungsunternehmen ein zu großes Risiko darstellen, kann die Aufnahme verweigert, beziehungsweise nur im Basistarif oder mit hohen Risikozuschlägen verbundenen monatlichen Beiträgen möglich sein.
Nach § 12 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind die privaten Versicherer dazu verpflichtet „alle Personen im sogenannten Basistarif aufzunehmen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.”