Was ist eine Dienstunfähigkeit?
§ 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG):
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“
Auszug § 26 Dienstunfähigkeit:
„Von der Versetzung in den Ruhestand soll abgesehen werden, wenn eine anderweitige Verwendung möglich ist“
Bei Dienstunfähigkeit kann der Beamte der Polizei seinen Dienst nicht mehr ausüben. Berufsunfähigkeit hingegen bedeutet, dass nur der Beruf nicht mehr ausgeübt werden, wohl aber eine andere Tätigkeit ausgeführt werden kann.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherungen kann eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel einschließen, was bedeutet, dass nur die Beamten berufsunfähig sind, die durch Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden. Anspruch auf die zustehende Rente haben nur Beamte auf Lebenszeit.
Es kann aber auch eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten sein, was wiederum heißt, dass die Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden muss, bevor der dienstunfähige Beamte eine Rente erhält. Hier besteht das Risiko, dass die durch den Amtsarzt festgestellte Dienstunfähigkeit nicht als Berufsunfähigkeit anerkannt wird und damit auch kein Anspruch auf Rente besteht.
Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit. Nur mit dieser echten Dienstunfähigkeitsklausel hat der Beamte der Polizei den vollen Versicherungsschutz. Die Dienstunfähigkeitsprüfung muss durch einen Amtsarzt erfolgen.
Beamte im Vollzugsdienst und Sicherheitsbereich, Beamte im Polizei-, Bundespolizei- oder Strafvollzugsdienst sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt und benötigen entsprechend hohen Schutz. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet Ihnen eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung an, die noch über das zu versichernde Risiko einer allgemeinen Dienstunfähigkeit hinausgeht.
Dies ist der Fall, wenn beispielsweise der Polizeivollzugsbeamte nicht mehr in der Lage ist, bestimmte spezielle Aufgaben auszuüben, wie z.B. der Gebrauch von Schusswaffen („ …wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an seinen Dienst nicht mehr genügt und seine Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres wiederhergestellt werden kann.“).
Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf und Probe
Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit ohne jeglichen Versorgungsanspruch aus dem Dienst entlassen. Nur wenn die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls oder Dienstbeschädigung entstand, ist es möglich, dass ein Unterhaltsbeitrag gezahlt wird.
Beamte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit ebenfalls entlassen. Bei einem Dienstunfall erhalten Beamte der Polizei in der Probezeit ein Unfallruhegehalt und werden in den Ruhestand versetzt. Bei einer Dienstbeschädigung werden sie mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt. Da sie bei Entlassung aus dem Dienstverhältnis in der Regel keine gesetzlichen Versorgungsansprüche haben, benötigen Sie einen besonders hohen Versicherungsschutz. Dieses finanzielle Risiko können Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin absichern.
Mit der Dienstanfänger-Police der DBV sichern Sie sich von Beginn an eine hohe Dienstunfähigkeitsrente, gleichzeitig sind die Beiträge insbesondere in den ersten Jahren niedrig.
Diese Einkommensabsicherung bietet den Vorteil, dass sie mit einer privaten Altersvorsorge verbunden wird. Die Relax Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist eine Altersvorsorge, die Sicherheit und Rendite optimal kombiniert. Drei Tarife stehen Ihnen zur Auswahl Classic, Comfort und Chance.
Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit
Beamte der Polizei auf Lebenszeit werden in den Ruhestand versetzt und beziehen ein Ruhegehalt. Anspruch haben Sie allerdings erst nach einer fünfjährigen Wartezeit. Nach der Wartezeit liegt das Ruhegehalt bei rund 35 Prozent der letzten Bezüge und steigt mit jedem Dienstjahr. Die Höhe hängt demzufolge davon ab, wie lange Sie im Dienst waren. Junge Beamte der Polizei haben nur geringe Ansprüche. Aber auch bei langjährigen Beamten entsteht eine Versorgungslücke, die gefüllt werden muss, damit der Lebensstandard beibehalten werden kann. Die maximale Höhe von 71,75 % des letzten Solds wird erst nach mindestens 40 Dienstjahren erreicht.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin zahlt eine monatliche Rente als Ergänzung zum Ruhegehalt.
Die Ruhegehaltsansprüche wurden durch die Reformgesetze der letzten Jahre immer wieder gekürzt. Es ist absehbar, dass sie kontinuierlich weiterhin sinken werden. Diese Versorgungslücke können Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bestmöglich schließen. Optimal abgesichert sind Sie, wenn Sie Ihren Vertrag bis zum Eintritt in den Ruhestand abschließen. Das wären bei Polizisten 63 Jahre.