Dienstunfähigkeitsversicherung

Das Risiko dienstunfähig zu werden, ist bei Beamten der Polizei hoch. Es werden große psychische und körperliche Anforderungen an Sie gestellt. Etwa jeder fünfte Beamte wird wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

Dienstunfähigkeit bringt immer finanzielle Einbußen mit sich - egal, ob Sie junger Beamter sind oder Ihre Dienstzeit in naher Zukunft endet. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist darum unverzichtbar.

Was ist eine Dienstunfähigkeit?

§ 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG):
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“

Auszug § 26 Dienstunfähigkeit:
„Von der Versetzung in den Ruhestand soll abgesehen werden, wenn eine anderweitige Verwendung möglich ist“

Bei Dienstunfähigkeit kann der Beamte der Polizei seinen Dienst nicht mehr ausüben. Berufsunfähigkeit hingegen bedeutet, dass nur der Beruf nicht mehr ausgeübt werden, wohl aber eine andere Tätigkeit ausgeführt werden kann.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherungen kann eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel einschließen, was bedeutet, dass nur die Beamten berufsunfähig sind, die durch Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden. Anspruch auf die zustehende Rente haben nur Beamte auf Lebenszeit.

Es kann aber auch eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten sein, was wiederum heißt, dass die Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden muss, bevor der dienstunfähige Beamte eine Rente erhält. Hier besteht das Risiko, dass die durch den Amtsarzt festgestellte Dienstunfähigkeit nicht als Berufsunfähigkeit anerkannt wird und damit auch kein Anspruch auf Rente besteht.

Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit. Nur mit dieser echten Dienstunfähigkeitsklausel hat der Beamte der Polizei den vollen Versicherungsschutz. Die Dienstunfähigkeitsprüfung muss durch einen Amtsarzt erfolgen.


Beamte im Vollzugsdienst und Sicherheitsbereich, Beamte im Polizei-, Bundespolizei- oder Strafvollzugsdienst sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt und benötigen entsprechend hohen Schutz. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet Ihnen eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung an, die noch über das zu versichernde Risiko einer allgemeinen Dienstunfähigkeit hinausgeht.

Dies ist der Fall, wenn beispielsweise der Polizeivollzugsbeamte nicht mehr in der Lage ist, bestimmte spezielle Aufgaben auszuüben, wie z.B. der Gebrauch von Schusswaffen („ …wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an seinen Dienst nicht mehr genügt und seine Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres wiederhergestellt werden kann.“).

Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf und Probe

Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit ohne jeglichen Versorgungsanspruch aus dem Dienst entlassen. Nur wenn die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls oder Dienstbeschädigung entstand, ist es möglich, dass ein Unterhaltsbeitrag gezahlt wird.

Beamte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit ebenfalls entlassen. Bei einem Dienstunfall erhalten Beamte der Polizei in der Probezeit ein Unfallruhegehalt und werden in den Ruhestand versetzt. Bei einer Dienstbeschädigung werden sie mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt. Da sie bei Entlassung aus dem Dienstverhältnis in der Regel keine gesetzlichen Versorgungsansprüche haben, benötigen Sie einen besonders hohen Versicherungsschutz. Dieses finanzielle Risiko können Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin absichern.

Mit der Dienstanfänger-Police der DBV sichern Sie sich von Beginn an eine hohe Dienstunfähigkeitsrente, gleichzeitig sind die Beiträge insbesondere in den ersten Jahren niedrig.

Diese Einkommensabsicherung bietet den Vorteil, dass sie mit einer privaten Altersvorsorge verbunden wird. Die Relax Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist eine Altersvorsorge, die Sicherheit und Rendite optimal kombiniert. Drei Tarife stehen Ihnen zur Auswahl Classic, Comfort und Chance.

Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit

Beamte der Polizei auf Lebenszeit werden in den Ruhestand versetzt und beziehen ein Ruhegehalt. Anspruch haben Sie allerdings erst nach einer fünfjährigen Wartezeit. Nach der Wartezeit liegt das Ruhegehalt bei rund 35 Prozent der letzten Bezüge und steigt mit jedem Dienstjahr. Die Höhe hängt demzufolge davon ab, wie lange Sie im Dienst waren. Junge Beamte der Polizei haben nur geringe Ansprüche. Aber auch bei langjährigen Beamten entsteht eine Versorgungslücke, die gefüllt werden muss, damit der Lebensstandard beibehalten werden kann. Die maximale Höhe von 71,75 % des letzten Solds wird erst nach mindestens 40 Dienstjahren erreicht.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin zahlt eine monatliche Rente als Ergänzung zum Ruhegehalt.

Die Ruhegehaltsansprüche wurden durch die Reformgesetze der letzten Jahre immer wieder gekürzt. Es ist absehbar, dass sie kontinuierlich weiterhin sinken werden. Diese Versorgungslücke können Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bestmöglich schließen. Optimal abgesichert sind Sie, wenn Sie Ihren Vertrag bis zum Eintritt in den Ruhestand abschließen. Das wären bei Polizisten 63 Jahre.

Was bietet Ihnen die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung?

  • eine garantierte, vertraglich festgelegte Rente
  • Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung werden für die gesamte Laufzeit übernommen
  • Nachversicherungen sind möglich
  • Anpassung, wenn sich Ihr Absicherungsbedarf ändert, z.B. bei Heirat oder Hausbau
  • die Rentenhöhe können Sie flexibel nach Ihren persönlichen Bedürfnissen vereinbaren
  • zukünftig sind auch Teilversicherungen möglich
  • attraktive und risikogerechte Beiträge durch Einteilung in Berufsklassen
  • bedarfsgerechter Dienstunfähigkeitsschutz speziell für Beamte der Polizei auf Probe beziehungsweise auf Widerruf
  • hohe Absicherung möglich in Abhängigkeit der Besoldungsgruppe
  • Dienstunfähigkeitsschutz ist mit der Relax Rente, der Klassik-Rente oder der Fonds-Rente kombinierbar
  • Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien

Mit der Option der Dynamik können beispielsweise Verluste durch die Inflation ausgeglichen werden, damit am Ende das Ersparte nicht von der Inflation aufgefressen wird.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin zahlt auch dann ein Ruhegehalt, wenn Sie bei Dienstunfähigkeit noch einen anderen Beruf ausüben könnten.

Berechnung

Wie hoch die Dienstunfähigkeitsrente ausfällt, ist abhängig vom Familienstand und welcher Besoldungsgruppe der Beamte der Polizei angehört. Idealerweise sollte eine Versicherungssumme von 75 % des Nettogehalts vereinbart werden. Der Bund der Versicherten oder Stiftung Warentest raten, mindesten 50 % des letzten Solds zu vereinbaren beziehungsweise mindestens 1.000 € pro Monat anzusetzen.

Mit 75 % kann der Lebensstandard annähernd erhalten bleiben. Demzufolge sollten Ruhegehalt und Dienstunfähigkeitsrente bei Beamten der Polizei mindestens 75 % der letzten Bezüge ergeben.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Stiftung Warentest rät zu einem Vertragsabschluss bis zum 35. Lebensjahr. Aufgrund dessen, dass mit jedem Jahr die Anfälligkeit für Krankheiten steigt, steigen mit zunehmendem Alter bei Versicherungsabschluss auch die monatlichen Beiträge. Hinzukommt, dass auch das Risiko von Vorerkrankungen oder chronischen Krankheiten zunimmt. Folglich muss mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen gerechnet werden. Schlimmstenfalls ist eine Absicherung nicht mehr möglich.

Wichtig ist, dass die Fragen zur Gesundheit bei der Antragstellung ganz korrekt und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Denn im Leistungsfall überprüft der Versicherer der Krankengeschichte. Selbst wenn diese Krankheit gar nicht der Grund der Dienstunfähigkeit ist, kann die Auszahlung verweigert werden. Nehmen Sie sich unbedingt ausreichend Zeit zur Beantwortung der Fragen oder ziehen Sie Ihren Arzt beim Ausfüllen zurate. So können Sie sich schon im Vorfeld absichern.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sichern Sie sich vor finanziellen Problemen bei einer Dienstunfähigkeit optimal ab.

Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ausführlich zum Thema Dienstunfähigkeit und weiteren Versicherungsmöglichkeiten für Beamte der Polizei.

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