stage-background.jpg

DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

Aufgaben

Die Aufgaben aller Feuerwehrbeamter sind interessant und abwechslungsreich, aber auch sehr verantwortungsvoll und fordernd. Die Verantwortung eines Feuerwehrbeamten im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst ist enorm.

Ein Beispiel: Schon kurz nach einem Feueralarm trifft der Zugführer mit seinem Löschzug vor Ort ein. Sind noch Personen im Haus, müssen unverzüglich, ohne langes Nachdenken Maßnahmen eingeleitet werden. Innerhalb von Sekunden sind Entscheidungen nötig, wie Menschen gerettet werden können, wie der Brand zu bekämpfen ist, wie die Mannschaft am sinnvollsten eingeteilt wird, wie die Fahrzeuge am günstigsten positioniert werden oder in welchem Umfang weitere Kräfte angefordert werden müssen.

Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst werden während ihrer Ausbildung darauf vorbereitet, mit extremen Situationen umgehen zu können und rational zu handeln. Sie müssen die Kontrolle über sich und ihre Mannschaft behalten und die Hauptaufgabe der Feuerwehr, das Retten von Menschenleben, vor Ort erfüllen.

Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst arbeiten entweder direkt bei Berufsfeuerwehren oder der Feuerwehr der Bundeswehr sowie an Feuerwehrschulen. Hier übernimmt der Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst Führungsaufgaben. Dazu gehören die Personalplanung, Organisation der Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter und deren Fort- und Weiterbildungen. Im aktiven Einsatz leiten Sie mehrere Staffeln und organisieren beispielsweise die Beseitigung von Gefahrgut und das Absichern von Gefahrenstellen. Sie können auch in Stabs- oder in Serviceeinheiten eingesetzt werden. Sie erstellen Schulungsunterlagen und erteilen den Unterricht. Als Sachbearbeiter konzentrieren sie sich auf das Personalmanagement, den vorbeugenden Brandschutz, die strategische Planung oder den Technikbereich. Zudem führen Feuerwehrbeamte Brandschauen durch und geben schriftliche Stellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren ab.

Voraussetzungen für den Dienst bei der Feuerwehr

Die Aufnahmebedingungen können sich von Bundesland zu Bundesland etwas unterscheiden. Grundvoraussetzungen sind hohes technisch Interesse, ausgezeichnete körperliche Fitness und uneingeschränkte Atemschutztauglichkeit.

Grundsätzlich ist ein direkter Einstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nur mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium in einem für die Laufbahn geeigneten Studiengang möglich.

Zu den Voraussetzungen gehören:

  • Mindestens Abschlusszeugnis in einer technischen Fachrichtung einer Fachhochschule (FH) oder in einem entsprechenden Studiengang einer Gesamthochschule
  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
  • Sie treten jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung ein
  • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B bis zur Einstellung
  • Einhaltung der Höchstaltersgrenzen des Bundeslandes
  • Einwandfreies Führungszeugnis (wird zum Einstellungsbeginn angefordert)
  • Brillen- und Kontaktlinsenträger werden ärztlich auf ihre Tauglichkeit untersucht

Die persönliche und fachliche Eignung wird vor der Einstellung in einem Auswahlverfahren geprüft. Ohne Studienabschluss kann der Beamte der Feuerwehr im mittleren Dienst bei entsprechender Qualifikation durch Weiterbildungen den Aufstieg in den gehobenen Dienst der Feuerwehr meistern. Es besteht unter Umständen auch die Möglichkeit, ein Studium bei der Feuerwehr zu absolvieren. Die Ausbildung ist in etwa mit einem dualen Studium in der Wirtschaft vergleichbar.

Auswahlverfahren

Ein Bereich ist die Teilnahme an einem Assessmentcenter zum Beispiel mit Präsentation, Gruppendiskussion oder einem Konfliktgespräch. Großen Stellenwert hat der praktisch-sportliche Eignungstest.

Anschließend erfolgt noch die arbeitsmedizinische sowie eine amtsärztliche Untersuchung. Sie dient der Feststellung der grundsätzlichen Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren wird der Bewerber zur Ausbildung zugelassen. Nur wenige erfüllen die Anforderungen, die an einen Feuerwehrbeamten im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst gestellt werden. Das harte Ausleseverfahren überstehen nur die Besten.

Ausbildung bei der Feuerwehr zum Brandoberinspektor

Eine bundeseinheitliche Regelung der Ausbildung gibt es nicht, sondern sie ist durch die Verordnungen des Bundes beziehungsweise der Bundesländer geregelt. Dadurch können die Inhalte und Abläufe in den einzelnen Bundesländern variieren. Den Abschluss bildet die Laufbahnprüfung.

Die duale Ausbildung zum Feuerwehrbeamten im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst dauert insgesamt 24 Monate und wird in mehrere Ausbildungsabschnitte unterteilt. Während dieser Zeit finden regelmäßig Praktika auf Feuer- und Rettungswachen beziehungsweise in Fachabteilungen der Feuerwehren statt.

Als erstes durchläuft der Anwärter die feuerwehrtechnische Grundausbildung an einer kommunalen Feuerwehrschule oder in einem Ausbildungszentrum der Feuerwehr.

Nach der Grundausbildung folgen die rettungsdienstliche Basisausbildung sowie eine Gruppenführer- und Zugführer-Ausbildung (Zugführer B4). Schwerpunkt der Ausbildung sind die Einsatztaktik und Einsatzleitung als Zugführer. Weitere Themen sind:

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Methoden und Didaktik der Gesprächsführung
  • Zeit- und Selbstmanagement
  • Führen einer Wachabteilung
  • Teambildung
  • Psychologie des Regel- und Einsatzdienstes
  • Ausbildung zum organisatorischen Leiter Rettungsdienst

Zum Verbandsführerteil (B5) gehören:

  • Planbearbeitung im vorbeugenden Brandschutz
  • Einsatztaktik als Verbandsführer
  • Verwaltungsrecht
  • Einführung in die Stabsarbeit

Das Retten ist ein Hauptbestandteil der Feuerwehr. Wichtige Grundkenntnisse und ‑fertigkeiten des Rettungsdienstes benötigt jeder Beamte der Feuerwehr. In einigen Bundesländern kann zusätzlich die Ausbildung zum Rettungshelfer oder zum Rettungssanitäter absolviert werden.

Aufgrund der Aufgaben muss der Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst über gute rechtliche Kenntnisse verfügen. Auf dem Ausbildungsplan stehen Rechtsgrundlagen, beispielsweise zum Feuerschutz-, Katastrophenschutz-, und Rettungsdienst-, Einsatz- sowie zum öffentlichen Dienstrecht.

Weitere Ausbildungsinhalte sind Betriebswirtschaftslehre, sowie Informations- und Kommunikationstechnik.

Da Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst auch für die Ausbildung verantwortlich sein können, lernen Sie didaktische Strategien sowie Ausbildungs- und Präsentationstechniken.

Selbstverständlich spielt der Sport während und nach der Ausbildung zum Brandoberinspektor eine wesentliche Rolle. Die körperliche Fitness bildet die Grundlage für einen erfolgreichen Einsatz zur Rettung von Menschenleben und Sachwerten.

Mit der Laufbahnprüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst wird die Ausbildung abgeschlossen.

Nach der Ausbildung

Das Spektrum an Einsatzmöglichkeiten ist weit gefächert.

Im Einsatzdienst übernehmen Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst unter anderem die Einsatzleitung bei der Brandbekämpfung, der Rettung von Personen und Tieren, der Bergung von Sachgütern, der Beseitigung von Hindernissen nach Unfällen und Unwettern sowie der Beseitigung von allgemeinen Gefahrenzuständen oder Gefahren für die Umwelt. An der Einsatzstelle erkunden Sie die Schadenslage, beurteilen sie und leiten die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen ein.

Mögliche Aufgaben im Innendienst:

  • Diensteinteilung und Erstellen von Einsatzplänen
  • Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Theorie und Praxis - Sie geben Erlerntes in Schulungseinrichtungen weiter, planen und organisieren die Laufbahn- und Fortbildungslehrgänge im gehobenen feuerwehrtechnischen Bereich
  • Kontrolle der Einsatzbereitschaft und Betriebsbereitschaft aller technischen Einrichtungen
  • Anordnen und Überwachen der Werkstattarbeiten
  • Mithilfe bei der Erledigung von Personalangelegenheiten
  • Sachbearbeiter in den Fachabteilungen
  • Wachleiter
  • Abteilungsleiter
  • Leiter von hauptamtlichen Feuerwehren

Haben Sie sich einige Jahre als Feuerwehrbeamter im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bewährt und sind fachlich sowie persönlich geeignet, ist der Aufstieg in die höchste Stufe, den höheren Dienst als Brandoberamtsrat möglich.

Facebook
YouTube

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben Fragen zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst und zu Ihren Versicherungsmöglichkeiten? Dann kontaktieren Sie die Mitarbeiter der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin. Wir stehen Ihnen mit Rat zur Seite!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
Termin vereinbaren 030 688123845 030 688123840 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen