DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Beihilfe

Beihilfe

Beihilfe im Detail

Die Bemessungssätze der Beihilfe

Beamte mit mehr als einem Kind, der mitversicherte Ehepartner oder Beamte in Ruhestand bekommen 70 % erstattet, bei den Kindern werden die Aufwendungen zu 80 % übernommen.

In Bremen und Hessen gilt ein familienbezogenes Bemessungssystem. Basis sind hier 50 % Kostenerstattung für alle beihilfeberechtigten Familienmitglieder. Verheiratete Beamte bekommen je 55 %, wenn der Partner nicht selbst beihilfeberechtigt ist. Für jedes berücksichtigungsfähige Kind steigt der Satz um 5 %. Obergrenze sind 70 %. Für Beamte in Ruhestand erhöht sich der Bemessungssatz um weitere 10 % und für Empfänger von Witwen- oder Witwergeld um nochmals 5 %.

Der maximale Bemessungssatz beträgt in Bremen und Hessen 85 %. In Ausnahmefällen ist eine Erhöhung auf 90 % möglich.

Beihilfe und Erstattungen

Der Dienstherr beteiligt sich anteilmäßig an den Kosten der Feuerwehrbeamten im Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfall sowie an Aufwendungen für Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen.

Welche Aufwendungen des Beamten notwendig und angemessen sind, liegt im Ermessen der zuständigen Beihilfestelle. Die Entscheidungen können zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den einzelnen Bundesländern stark variieren.

Grundsätzlich beihilfefähig sind Kosten, die notwendig und in der Höhe angemessen sind. Die Kostenerstattung darf nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
Erstattet werden beihilfeberechtigten Feuerwehrbeamten Kosten für ambulante Behandlungen durch:

  • Arzt- und Zahnarzt
  • Heilpraktiker
  • Psychotherapeuten

Sowie für:

  • Arznei- und Verbandmittel
  • Krankenhausleistungen
  • häusliche Krankenpflege
  • Fahrten und Unterkunft, wenn auswärtige ambulante Leistungen in Anspruch genommen werden

Die Restkosten müssen im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgedeckt werden.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet Ihnen eine private beihilfekonforme Krankenversicherung mit speziellen Beamtentarifen an, mit der Sie Aufwendungen, die nicht von der Beihilfe getragen werden, optimal und kostengünstig absichern können.

Für Feuerwehrbeamte mit Beihilfe ist die Krankenversicherung also keine Vollkostenversicherung, sondern nur eine Restkostenversicherung. Die Versicherten profitieren von dementsprechend niedrigen Beiträgen.

Bemessungsgrenzen für Ehepartner

Beihilfeberechtigt sind Ehepartner, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten beziehungsweise nicht sozialversicherungspflichtig tätig sind. Ausschlaggebend sind die Faktoren des vorletzten Kalenderjahres. Auch hier gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen. Die Einkommensgrenzen liegen in den einzelnen Ländern zwischen 18.000 € und unter 10.000 €. Jährlich muss nachgewiesen werden, ob die Bedingungen für den Anspruch auf Beihilfe noch gegeben sind.

Die Beihilfeerstattung

Die medizinischen Leistungen bei ambulanten oder stationären Behandlungen sowie weitere Aufwendungen werden dem Feuerwehrbeamten vom Leistungserbringer privat in Rechnung gestellt. Medikamente müssen Sie gleich in der Apotheke bezahlen. Um die Rechnungen des Leistungserbringers zu begleichen, haben Sie in der Regel vier Wochen Zeit.

Für jede Kostenerstattung durch die Beihilfestelle muss ein schriftlicher, vom Beihilfeempfänger unterzeichneter Antrag gestellt werden. Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem Dienstherrn, der zuständigen Beihilfestelle oder als Download im Internet.

Bei der ersten Beantragung der Beihilfe möchte die Beihilfestelle von Ihnen umfassende Angaben, dazu gehören beispielsweise:

  • Art und Umfang Ihrer Tätigkeit
  • Beurlaubungen in den letzten 12 Monaten
  • Krankenversicherung

beigefügt werden. Alle Kosten müssen explizit aufgeführt und nachgewiesen werden, mit Angabe der ärztlichen Diagnose, der Leistungen und den Ziffern der Gebührenordnung.

Bei Rezepten sollten Sie darauf achten, dass die Pharmazentralnummer angegeben wird. Nur dann kann der Antrag akzeptiert werden. Die Pharmazentralnummer ist ein bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Hilfsmittel und andere in der Apotheke erhältlichen Produkte.

Ihren Antrag, Rechnungen, Quittungen reichen Sie bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung ein, die Ihnen den entsprechenden Kostenanteil erstatten.
Rechnungen und Nachweise sollten in Kopie eingereicht werden. Alle Belege werden, nachdem sie erfasst wurden, vernichtet.

Beachten Sie auch die Fristen, in denen Sie Erstattungen geltend machen können. In der Regel sind das 12 Monate. Maßgebend ist das Kaufdatum bei Rezepten und das Rechnungsdatum bei Rechnungen.

Vor der Behandlung

Abwarten bis zur Bagatellgrenze (Einreichungsgrenze)

Eigenanteil oder Kostendämpfungspauschale

Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?

Privat oder gesetzlich versichern?

Vorteile Beihilfe und DBV

Mit der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sind Sie auf einen Krankheits- oder Pflegefall gut vorbereitet und optimal abgesichert.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet Ihnen maßgeschneiderte, individuelle Versicherungskonzepte mit umfangreichen Leistungen und günstigen Beiträgen. Beihilfeberechtigte Feuerwehrbeamte werden bei Ärzten und in Krankenhäusern wie ein Privatpatient behandelt.

Pflicht für gesetzlich Versicherte, Privatversicherte und Heilfürsorgeberechtigte ist der Abschluss einer Pflegeversicherung.

Unser Komfortangebot für Beihilfeberechtigte des Bundes und der Länder ist der Tarif Vision B. Außerdem bieten wir Feuerwehrbeamten eine Pflegeversicherung, die Sie in jedem Alter und für jede Pflegestufe perfekt absichert: die Pflegevorsorge Vario.

Beamtenanwärter profitieren von besonders preiswerten Ausbildungskonditionen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Wenn Sie noch Fragen zur Beihilfe für Feuerwehrbeamte haben, wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin. Wir beraten Sie gern!

FAQ zur Beihilfe

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Wo liegen die Unterschiede zwischen privater und gesetzlich Krankenversicherung?

Was erstattet die Beihilfe?

Was ändert sich, wenn ich in Pension gehe?

Wie lange zahlt mein Dienstherr für meine Kinder Beihilfe?

Bekommt mein Ehepartner auch Beihilfe?

Wie hoch ist die Beihilfe für Leistungen in der Pflege?

Wann gelten Festbetragsregelungen für Arzneimittel?

Erhalte ich Beihilfe für Osteopathie-Behandlung durch einen Heilpraktiker?

Sind Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig?

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
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