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DBV Deutsche Beamtenversicherung  Fink & Wagner GmbH in Berlin Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Die Risiken eines Beamten der Feuerwehr im Dienst und im Privatleben unterscheiden sich von den Risiken eines Arbeitnehmers in der freien Wirtschaft. Aufgrund Ihrer besonderen Haftungssituation benötigen Sie einen speziellen Rechtsschutz. Mit der Privathaftpflichtversicherung können Ihre Risiken nicht abgedeckt werden.

Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dienstherren sind Bund, Länder, Gemeindeverbände oder Gemeinden. Auch zwischen Beamten der Feuerwehr und dem Dienstherrn kann es zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommen. Die Klagen, die vor Gericht verhandelt werden, nehmen beständig zu.

Arbeitsrechtliche Differenzen
 

Die Klage des Feuerwehrbeamten richtet sich nicht, wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis, an den Vorgesetzten oder Geschäftsführer, sondern direkt an den Dienstherrn, den Staat. Durch bleibt die Anonymität gewahrt und die Streitigkeiten belasten nicht den Arbeitsalltag.

Die häufigste Klageform ist die Anfechtungsklage, mit der der Beamte der Feuerwehr direkt gegen eine ihm erteilte Maßnahme klagt, beispielsweise gegen eine Versetzung. Ziel der Klage ist, die Maßnahme bzw. den Verwaltungsakt wieder aufzuheben.

Bei der Verpflichtungsklage klagt der Beamte gegen einen abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakt. Erwirkt werden soll eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zulassung. Mit der Feststellungsklage verfolgt der Beamte das Ziel, ein Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festzustellen. Die Leistungsklage soll den Dienstherrn zu einer Leistung oder Unterlassung einer Leistung verurteilen.

Vorgehensweise

Sind Sie mit einer Entscheidung Ihres unmittelbaren Vorgesetzten nicht einverstanden, müssen Sie einen vorgeschriebenen Dienstweg gegen diese Entscheidung gehen. Der erste Schritt ist, Widerspruch einzulegen und die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Wird der Widerspruch zurückgewiesen oder kann innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung getroffen werden, können Sie vor dem Verwaltungsgericht klagen.


Dieses Widerspruchsverfahren gilt nicht in allen Bundesländern. Teilweise kann auch sofort Klage erhoben werden. Anlaufstellen sind Verwaltungsbehörden und -gerichte.

Im dienstlichen Bereich

Pflichtverletzungen sind im Außen- oder Innenverhältnis möglich

Im Außenverhältnis

Der große Unterschied zwischen Arbeitnehmer und Beamten ist, dass Beamte für Schäden, die sie im Dienst verursachen, verantwortlich sind. Die Ansprüche von Dritten richten sich an den Dienstherrn. Hat der Beamte der Feuerwehr während des Dienstes eine Pflichtverletzung begangen, kann der Dienstherr den Beamten im Rahmen der Amtshaftung in Regress nehmen.

Bei einem vermuteten Dienstvergehen oder bei einer gravierenden privaten Verfehlung kann er gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren einleiten. Nach § 48 Beamtenstatusgesetz kommt das jedoch nur in Betracht, wenn der Beamte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Vorsätzliche Schäden sind absichtlich und im Bewusstsein der Strafbarkeit herbeigeführt Ereignisse, deren mögliche Folgen billigend in Kauf genommen werden. Grob fahrlässig handelt der Beamte der Feuerwehr, wenn er seine Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße verletzt und offensichtliche Folgen außer Acht lässt.

Im Innenverhältnis

Im Innenverhältnis können Beamte der Feuerwehr dem Dienstherrn unmittelbare oder mittelbare Pflichtverletzungen zufügen.

Mittelbar zugefügte Schäden, für die der Beamte der Feuerwehr haftet, sind beispielsweise die Beschädigung von dienstlich genutzten Gegenständen.
Unmittelbare Schäden sind Folgeschäden, die der Beamte durch sein Handeln verursacht.

Privater Bereich

Natürlich kommt es auch im privaten Bereich schnell zu Differenzen und Streitigkeiten. Unerwartet sieht man sich vor Gericht. Hier muss noch nicht einmal ein Verschulden vorliegen. Sie können in einen Autounfall verwickelt werden, mit dem Vermieter, dem Nachbarn Probleme haben oder eine Scheidung wünschen.

Ohne fachmännischen Beistand steht der Beamte der Feuerwehr schnell auf der Verliererseite und muss alle, auch die Kosten der gegnerischen Seite zahlen, dazu gehören unter anderem: Kosten für den eignen und gegnerischen Anwalt, Sachverständige, Gutachter und Zeugen.

Fazit

Auch Feuerwehrbeamte sind vor Rechtsstreitigkeiten nicht gewappnet. Ob verschuldet oder unverschuldet, die Möglichkeiten von Auseinandersetzungen, bei denen der Rechtsbeistand eines Anwalts von Nöten ist, sind mannigfaltig.

Ohne die professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts ist es schwer, sein Recht durchzusetzen. Jeder der schon einmal einen Rechtsanwalt beauftragt hat, weiß, dass die Kosten für einen Anwalt hoch sind und zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden können. Viele scheuen den Weg zum Anwalt und nehmen Entscheidungen hin, mit denen sie nicht einverstanden sind.

Mit der Rechtschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin müssen Sie nicht auf Ihr Recht verzichten bzw. werden Sie nicht bei der Durchsetzung wegen Ihrer mangelnden Rechtskenntnisse scheitern.

Gesetze und Rechte sind umfangreich und komplex - für einen Laien undurchsichtig. Fachkompetente Anwälte sind daher bei rechtlichen Auseinandersetzungen unverzichtbar.

Rechtsschutz vom Spezialisten

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist Spezialist für Versicherungen im Öffentlichen Dienst und arbeitet auf dem Gebiet Rechtschutz mit den Experten von ROLAND zusammen. Das garantiert Beamten den bestmöglichen Schutz und die hervorragende Vertretung der Interessen von Beamten der Feuerwehr zu günstigen Konditionen.
Die Leistungen der ROLAND Rechtsschutzversicherung können Sie flexibel an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.

Einige Vorteile der ROLAND Rechtsschutzversicherung im Überblick:

  • flexibles Baustein-System
  • Familienversicherung: Ehe-/Lebenspartner können mitversichert werden, unter Umständen auch die Eltern
  • Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet sind und keine dauerhafte Berufstätigkeit ausüben
  • beitragsreduzierte Single-Verträge für Alleinerziehende
  • Selbstbeteiligungen können in verschiedenen Varianten vereinbart werden

Leistungen der ROLAND Rechtsschutzversicherung

  • Kostenübernahme von bis zu 1 Mio. € für einen unabhängigen Anwalt, für das Gerichtsverfahren, Gutachter und Zeugen
  • weltweite Absicherung möglich
  • ein Anwalt besucht Sie bei Bedarf zu Hause oder im Krankenhaus
  • Bonus-Rechtsberatung: nach drei schadenfreien Jahren haben Sie Anspruch auf persönliche Beratung zu einem Thema Ihrer Wahl – für bis zu 1.000 € im Jahr
  • Kostenübernahme von bis zu 10.000 € jährlich für einen Mediator
  • JurLine – kostenlose telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich

Die Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin prüft Klagen, die gegen Sie erhoben werden und weist ungerechtfertigte Anschuldigungen, die auch Ihrem Ruf als Beamten schaden können, professionell zurück.

Feuerwehrbeamte profitieren von einem individuellen Rechtsschutz mit maßgeschneidertem Service. Roland bietet eine Rechtsschutzversicherung mit dem innovativen Baustein-System und gewährt Ihnen genau den Schutz, der optimal zu Ihren Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation passt.

Mögliche Bausteine

  • Beruf – beispielsweise Verteidigung gegen den Vorwurf eines Dienstvergehens
  • Verkehr - bei Schadenersatzforderungen nach einem Verkehrsunfall
  • Immobilie – zum Beispiel bei überhöhten Mietforderungen Ihres Vermieters oder plötzlicher Kündigung Ihres Mietvertrages

Ergänzungsbausteine:

  • Plus Privat – höhere Versicherungssummen
  • JurWay privat - Service-Paket für alle Rechtsfragen auf verschiedenen Kommunikationswegen
  • StrafrechtPlus privat - wenn man Ihnen eine vorsätzliche Straftat vorwirft
  • 55+ Zielgruppenbaustein – greift zum Beispiel, wenn Ihnen zustehende Leistungen aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung oder Ihrer Beihilfe verweigert werden

Es ist nicht nur die Frage, ob Sie Ihre Rechte genau kennen oder Recht haben, sondern ist es vielmehr auch die Frage, ob Sie es sich leisten können, Ihr Recht durchzusetzen. Die Kosten für Rechtsanwälte, Sachverständige und Gerichte sind hoch. Aus Angst vor den finanziellen Folgen verzichten viele, für Ihr Recht zu kämpfen. Mit ROLAND müssen Sie nicht vor hohen finanziellen Belastungen fürchten. Sie haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der sich optimal für Ihre Anliegen einsetzt.

Schnell können Sie vor ungerechtfertigten Vorwürfen stehen, die Sie mit der Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin abwehren können, ohne Ihr Privatvermögen dafür einzusetzen.

Die Rechtsschutzversicherung von ROLAND übernimmt Ihre Kosten für Gerichts-, Zeugen-, Gutachter-, Sachverständigen- und Anwaltskosten – bei Bedarf auch die Ausgaben der gegnerischen Partei - durch alle Instanzen.

Ihre Vorteile:

  • ROLAND ist immer für Sie erreichbar – 24 Stunden, sieben Tage die Woche, auch über den Online-Kunden-Service
  • ohne Kostenrisiko: Übernahme der Kosten eines unabhängigen Anwalts, des Gerichtsverfahrens, Gutachter und Zeugen
  • schnelle Rechtsauskunft durch JurLine - telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt

Besonderes Angebot der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin für angehende Beamte

Eine Kündigung des Dienstverhältnisses müssen Feuerwehrbeamte auf Lebenszeit kaum befürchten. Das Risiko ist bei Beamten auf Widerruf oder Probe jedoch hoch. Sie sind bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kaum geschützt und können sich nicht auf die gleichen Rechte wie Beamte auf Lebenszeit berufen. Beamte in Ausbildung oder Probezeit benötigen häufig die Unterstützung von Versicherungsspezialisten bei ihren Rechts- und Arbeitsrechtsfragen, zum Beispiel bei einer Kündigung.

Die Rechtsschutzversicherung unseres Partners ROLAND bietet Dienstanfängern und Berufseinsteigern im Öffentlichen Dienst umfassende Leistungen, die sich flexibel und individuell an die jeweilige persönliche Situation anpassen lassen.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin persönlich und ausführlich bei allen Fragen zur Rechtsschutzversicherung von ROLAND. Zu einer ausführlichen Beratung sind Sie jederzeit herzlich willkommen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
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