Beihilfe vs. Kostenteilung
Der Dienstherr übernimmt bei seinen Angestellten die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung. Beamten steht eine sogenannte Beihilfe zu, die zu Unrecht als anteilige Übernahme der Versicherungsbeiträge gilt. Ein Anteil der Krankheitskosten werden übernommen. Beamte oder verbeamtete Lehrer müssen immer einen Teil Ihrer Kosten selbst übernehmen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin rät Ihnen zu einer privaten Krankenversicherung, denn als Lehrer sollten Ihre Restkosten abgedeckt sein. Damit wird die Beihilfe berücksichtigt und Sie halten die Pflicht zur Krankenversicherung ein. Sie genießen bessere und umfassendere Leistungen und stellen sich besser, als durch die übliche Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.