Im dienstlichen Bereich
Im dienstlichen Bereich kann der Beamte eine Pflichtverletzung im Außen- oder Innenverhältnis begehen.
Im Außenverhältnis
Hat der Beamte der Polizei während des Dienstes, also im während seiner hoheitlichen Tätigkeit, eine Pflichtverletzung begangen, haftet grundsätzlich der Dienstherr, der den Beamten im Rahmen der Amtshaftung in Regress nehmen kann.
Haftbar gemacht werden kann ein Beamter bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Vorsätzlich heißt, dass der Schaden absichtlich und im Bewusstsein der Strafbarkeit herbeigeführt wurde - die möglichen Folgen werden billigend in Kauf genommen.
Grob fahrlässig handelt der Beamte der Polizei, wenn er seine Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße verletzt, indem er nicht beachtet, welche offensichtlichen Folgen sein Handeln haben wird.
Die Möglichkeiten der Vorwürfe gegenüber Beamten sind vielfältig. Schnell kann beispielsweise der Vorwurf der Körperverletzung durch den Beamten der Polizei erhoben werden. Die Behauptung, vom Beamten der Polizei wäre Gewalt und vorsätzliche Körperverletzung ausgegangen, ist schnell ausgesprochen. Daraufhin wird eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Dem Beamten drohen bis zu fünf Jahre Haft (§ 223 StGB) und ein Disziplinarverfahren (ggf. mit anschließendem Verlust des Beamtenstatus).
Dies macht deutlich, warum für Beamte der Polizei eine spezielle Rechtsschutzversicherung so wichtig ist. Es kann auch ohne Verschulden zu einem Rechtsstreit kommen. Der Rechtsverkehr jedoch ist komplex, ohne die professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts besteht kaum eine Chance, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Verlieren Sie dann vor Gericht, können die Folgen katastrophal sein - die berufliche und private Zukunft ruinieren.
Im Innenverhältnis
Im Innenverhältnis können dem Dienstherrn Pflichtverletzungen unmittelbar oder mittelbar zugefügt werden.
Mittelbar zugefügte Schäden für die der Beamte der Polizei haftet, können beispielsweise die Beschädigung dienstlich genutzter Gegenstände sein.
Unmittelbare Schäden sind Folgeschäden, die der Beamte durch sein Handeln verursacht.
Privater Bereich
Fehlerhaftes, standeswidriges Handeln im privaten Bereich kann dazu führen, dass beispielsweise der Ruf und das Ansehen der gesamten Dienststelle oder Behörde des Beamten der Polizei gefährdet wird.
In diesem Fall muss der Beamte damit rechnen, dass auf ihn neben einem Strafverfahren auch noch ein Disziplinarverfahren zukommt.
Weiterhin übernimmt die spezielle Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin für den Beamten bei Bedarf auch private Rechtsstreitigkeiten, das können beispielsweise Auseinandersetzungen mit dem Vermieter oder Schadenersatzforderungen, beispielsweise aus einem Verkehrsunfall sein.
Warum eine spezielle Rechtsschutzversicherung?
Der spezielle Rechtsschutz soll Beamte der Polizei gegen unberechtigte, schnell erhobene Vorwürfe schützen. Die Kosten für Gericht und Anwalt sind in Deutschland hoch und können ohne spezielle Absicherung finanziell untragbar werden. Ohne fachmännischen Beistand steht der Beamte schnell ohne eigenes Verschulden auf der Verliererseite und muss alle Kosten - auch die der gegnerischen Seite - zahlen. Dazu gehören unter anderem: Kosten für eignen und gegnerischen Anwalt, Sachverständige, Gutachter, Zeugen und Entschädigungskosten.
Im Rahmen des speziellen Rechtsschutzes der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin werden die gesamten, notwendigen Kosten für die Verteidigung sowie für Gutachten durch die Versicherung bis zur Beendigung des Verfahrens vorgestreckt. Sollte ein rechtskräftiges Urteil den Beamten schuldig sprechen, müssen die Auslagen von ihm erstattet werden.
Die Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin weist ungerechtfertigte Anschuldigungen, die auch den Ruf des Beamten schaden können, professionell zurück.
Viele Beamte, etwa Polizeivollzugsbeamte, sind aufgrund ihres Dienstes auf ihren Führerschein angewiesen. Auch hier kann mithilfe des Rechtsschutzes der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ein aus Sicht des Polizisten ungerechtfertigte Entzug verhindert werden.