stage-background.jpg

DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Warum eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Beamte der Polizei?

Die Risiken eines Beamten der Polizei im Dienst und Privatleben unterscheiden sich von den Risiken eines Arbeitnehmers in der freien Wirtschaft. Aufgrund Ihrer Haftungssituation für Personen-, Sach- und Vermögensschäden benötigen Sie einen speziellen Rechtsschutz. Mit der Privathaftpflichtversicherung können diese Risiken nicht abgedeckt werden.

Beamte der Polizei müssen jederzeit mit Vorwürfen von Vergehen im dienstlichen und privaten Bereich rechnen.

Die spezielle Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin kann die Beamten vor unberechtigten Vorwürfen und deren Folgen schützen.

Im dienstlichen Bereich

Im dienstlichen Bereich kann der Beamte eine Pflichtverletzung im Außen- oder Innenverhältnis begehen.

Im Außenverhältnis

Hat der Beamte der Polizei während des Dienstes, also im während seiner hoheitlichen Tätigkeit, eine Pflichtverletzung begangen, haftet grundsätzlich der Dienstherr, der den Beamten im Rahmen der Amtshaftung in Regress nehmen kann.

Haftbar gemacht werden kann ein Beamter bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Vorsätzlich heißt, dass der Schaden absichtlich und im Bewusstsein der Strafbarkeit herbeigeführt wurde - die möglichen Folgen werden billigend in Kauf genommen.

Grob fahrlässig handelt der Beamte der Polizei, wenn er seine Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße verletzt, indem er nicht beachtet, welche offensichtlichen Folgen sein Handeln haben wird.

Die Möglichkeiten der Vorwürfe gegenüber Beamten sind vielfältig. Schnell kann beispielsweise der Vorwurf der Körperverletzung durch den Beamten der Polizei erhoben werden. Die Behauptung, vom Beamten der Polizei wäre Gewalt und vorsätzliche Körperverletzung ausgegangen, ist schnell ausgesprochen. Daraufhin wird eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Dem Beamten drohen bis zu fünf Jahre Haft (§ 223 StGB) und ein Disziplinarverfahren (ggf. mit anschließendem Verlust des Beamtenstatus).

Dies macht deutlich, warum für Beamte der Polizei eine spezielle Rechtsschutzversicherung so wichtig ist. Es kann auch ohne Verschulden zu einem Rechtsstreit kommen. Der Rechtsverkehr jedoch ist komplex, ohne die professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts besteht kaum eine Chance, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Verlieren Sie dann vor Gericht, können die Folgen katastrophal sein - die berufliche und private Zukunft ruinieren.

Im Innenverhältnis

Im Innenverhältnis können dem Dienstherrn Pflichtverletzungen unmittelbar oder mittelbar zugefügt werden.

Mittelbar zugefügte Schäden für die der Beamte der Polizei haftet, können beispielsweise die Beschädigung dienstlich genutzter Gegenstände sein.

Unmittelbare Schäden sind Folgeschäden, die der Beamte durch sein Handeln verursacht.

Privater Bereich

Fehlerhaftes, standeswidriges Handeln im privaten Bereich kann dazu führen, dass beispielsweise der Ruf und das Ansehen der gesamten Dienststelle oder Behörde des Beamten der Polizei gefährdet wird.

In diesem Fall muss der Beamte damit rechnen, dass auf ihn neben einem Strafverfahren auch noch ein Disziplinarverfahren zukommt.

Weiterhin übernimmt die spezielle Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin für den Beamten bei Bedarf auch private Rechtsstreitigkeiten, das können beispielsweise Auseinandersetzungen mit dem Vermieter oder Schadenersatzforderungen, beispielsweise aus einem Verkehrsunfall sein.

Warum eine spezielle Rechtsschutzversicherung?

Der spezielle Rechtsschutz soll Beamte der Polizei gegen unberechtigte, schnell erhobene Vorwürfe schützen. Die Kosten für Gericht und Anwalt sind in Deutschland hoch und können ohne spezielle Absicherung finanziell untragbar werden. Ohne fachmännischen Beistand steht der Beamte schnell ohne eigenes Verschulden auf der Verliererseite und muss alle Kosten - auch die der gegnerischen Seite - zahlen. Dazu gehören unter anderem: Kosten für eignen und gegnerischen Anwalt, Sachverständige, Gutachter, Zeugen und Entschädigungskosten.

Im Rahmen des speziellen Rechtsschutzes der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin werden die gesamten, notwendigen Kosten für die Verteidigung sowie für Gutachten durch die Versicherung bis zur Beendigung des Verfahrens vorgestreckt. Sollte ein rechtskräftiges Urteil den Beamten schuldig sprechen, müssen die Auslagen von ihm erstattet werden.

Die Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin weist ungerechtfertigte Anschuldigungen, die auch den Ruf des Beamten schaden können, professionell zurück.

Viele Beamte, etwa Polizeivollzugsbeamte, sind aufgrund ihres Dienstes auf ihren Führerschein angewiesen. Auch hier kann mithilfe des Rechtsschutzes der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ein aus Sicht des Polizisten ungerechtfertigte Entzug verhindert werden.

Rechtsschutz vom Spezialisten

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist Spezialist für Versicherungen im Öffentlichen Dienst und arbeitet auf dem Gebiet Rechtschutz mit den Experten von Roland Rechtsschutz zusammen. Das garantiert Beamten den bestmöglichen Schutz und erstklassige Vertretung seiner Interessen zu günstigen Konditionen.

Beamte der Polizei profitieren von einem individuellen Rechtsschutz mit maßgeschneidertem Service. Roland bietet eine Rechtsschutzversicherung mit innovativem Baustein-System und gewährt genau den Schutz, der optimal zu den Bedürfnissen und der jeweiligen Lebenssituation des Beamten der Polizei passt.

Leistungen der Rechtsschutzversicherung

Generell bietet die Rechtsschutzversicherung von Roland:

  • Regulierung berechtigter Ansprüche
  • Zurückweisung unberechtigter Ansprüche, wenn es sein muss, auch vor Gericht
  • Versicherungsschutz weltweit ohne zeitliche Begrenzung
  • Nachhaftung bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst/Beruf

Baustein Diensthaftpflicht

  • Versicherungssumme pauschal 20 Mio. € für Personen- und Sachschäden z.B.
  • durch Diensthunde und Dienstpferde
  • durch Waffen/Munition
  • durch Maschinen, Geräte, Luft- und Wasserfahrzeuge
  • Absicherung gegen:
  • Regress bei nicht versicherungspflichtigen Dienstfahrzeugen, Geräteregress, Abhandenkommen von nicht persönlichen Ausrüstungsgegenständen bis jeweils 100.000 €
  • Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen bis 5.000 €

Baustein Vermögensschadenhaftpflicht

  • Versicherungssumme flexibel wählbar von 25.000 bis 500.000 €
  • Kassenfehlbeträge bis 2.000 €
  • Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung

Es ist nicht nur die Frage, ob Sie Recht haben oder nicht, es ist auch die Frage, ob Sie sich Ihr Recht leisten können. Die Kosten für Rechtsanwälte, Sachverständige und Gerichte sind hoch. Mit Roland haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite und müssen ungerechtfertigte Vorwürfe nicht mit Ihrem Privatvermögen abwehren.

Die Rechtsschutzversicherung von Roland übernimmt Ihre Kosten für Gerichts-, Zeugen-, Gutachter-, Sachverständigen- und Anwaltskosten durch alle Instanzen – bei Bedarf auch die Ausgaben der gegnerischen Partei.

Ihre Vorteile:

  • ROLAND ist immer für Sie erreichbar – 24 Stunden, sieben Tage die Woche, auch über den Online-Kunden-Service
  • ohne Kostenrisiko: Übernahme der Kosten eines unabhängigen Anwalts, des Gerichtsverfahrens, Gutachter und Zeugen
  • schnelle Rechtsauskunft durch JurLine - telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt
  • ein Anwalt kommt auf Wunsch zu Ihnen - bei Krankheit oder nach einem Unfall

Besonderes Angebot der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin für angehende Beamte

Beamte der Polizei auf Lebenszeit sind vor Kündigungen relativ sicher. Anwärter oder Beamte auf Probe sind hingegen bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten wenig geschützt und können sich nicht auf die gleichen Rechte wie Beamten auf Lebenszeit berufen. Beamte in Ausbildung oder auf Probe benötigen weitaus häufiger die Unterstützung von Versicherungsspezialisten bei ihren Rechts- und Arbeitsrechtsfragen.

Mit BOXflex hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin eine Haftpflichtkombination für Dienstanfänger und Berufseinsteiger im Öffentlichen Dienst entwickelt, die sich flexibel und individuell an die jeweilige persönliche Situation anpassen lässt.

Facebook
YouTube

Fordern Sie individuelle Beratung an

Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin beraten Sie gern ausführlich zu allen Fragen zur speziellen Rechtsschutzversicherung. Zu einem persönlichen Gespräch sind Sie uns jederzeit herzlich willkommen.

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Polizei, Justiz & Zoll

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
Termin vereinbaren 030 688123845 030 688123840 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen