DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Beihilfe für Polizei, Justiz & Zoll

Beihilfe für Polizei, Justiz & Zoll

Zwischen Beamten der Polizei und ihrem Dienstherrn besteht ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis. Aus diesem Grund ist der Dienstherr gesetzlich verpflichtet, lebenslang für das Wohl des Beamten der Polizei sowie seiner Familie zu sorgen.

Die Pflicht der Krankenfürsorge erfüllt er, indem er sich an den Kosten von Krankheit, Pflege, Geburt und Vorsorgemaßnahmen beteiligt. Er gewährt seinen Beamten Beihilfe oder unter bestimmten Bedingungen freie Heilfürsorge.

Das Recht auf Beihilfe oder auf Heilfürsorge ist abhängig vom Bundesland und deren Regelungen:

  • Beamte der Bundespolizei haben generell Anspruch auf freie Heilfürsorge
  • In acht Bundesländern bekommen alle Beamte der Polizei freie Heilfürsorge
  • Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz gewähren nur Beamten der Bereitschaftspolizei freie Heilfürsorge, alle anderen erhalten Beihilfe
  • Polizeianwärter erhalten fast überall während ihrer Ausbildungszeit freie Heilfürsorge
  • Nach dem aktiven Dienst erhalten alle Beamte der Polizei Beihilfe
  • berücksichtigungsfähige Angehörige können ebenfalls Beihilfe in Anspruch nehmen
  • Um Beihilfe zu beziehen, muss die Mitgliedschaft einer beihilfekonformen Krankenversicherung nachgewiesen werden

Beihilfe im Detail

Die Bemessungssätze der Beihilfe

In der Regel werden 50 % der beihilfefähigen Kosten von der Beihilfestelle erstattet. Beamte mit mehr als einem Kind, der mitversicherte Ehepartner oder Beamte in Ruhestand bekommen 70 % erstattet. Bei den Kindern werden die Aufwendungen zu 80 % übernommen.

Die Beihilfe für Beamte der Polizei ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Jedes Bundesland hat seine eigene Beihilfeverordnung. Viele Länder halten sich an die Beihilfevorschriften des Bundes. Teilweise gibt es Abweichungen. Die Bundesländer Bremen und Hessen haben beispielsweise ein familienbezogenes Bemessungssystem: Für den Beihilfeberechtigten gilt ein Bemessungsgrundsatz von 50 % als Basis. Der Satz für verheiratete Paare erhöht sich um 5 %. Für jedes Kind steigt der Satz ebenfalls um 5%, jedoch auf maximal 70 %.

Die Höhe der Beihilfesätze sind in der jeweiligen Beihilfeverordnung festgelegt.

Welche Aufwendungen erstattet die Beihilfe?

Der Dienstherr beteiligt sich anteilmäßig an den Kosten der Beamten der Polizei in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen sowie an Aufwendungen für Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen.
Allgemein gilt: Beihilfefähig sind Aufwendungen, die notwendig und in der Höhe angemessen sind sowie die Beihilfefähigkeit nicht ausgeschlossen wird. Über die Notwendigkeit und Angemessenheit entscheidet die Beihilfestelle.
In Krankheitsfällen erhalten beihilfeberechtigte Beamte der Polizei Zuschüsse für:

Ambulante Leistungen:

  • Arzt- und Zahnarztkosten
  • Behandlung durch Heilpraktiker
  • Kosten Psychotherapeuten

Sonstige Aufwendungen:

  • Arznei- und Verbandmittel
  • Krankenhausleistungen
  • Aufwendungen für die häusliche Krankenpflege
  • Fahrkosten und Unterkunftskosten, wenn auswärtige ambulante Leistungen in Anspruch genommen werden

Der verbleibende Kostenanteil muss im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt werden. Beihilfekonform ist die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin.

Bemessungsgrenzen für Ehepartner

Der Beihilfeberechtigung für Ehepartner sind Grenzen gesetzt. Allerdings variieren auch diese von Bundesland zu Bundesland. Die Einkommensgrenzen liegen zwischen 18.000 € und unter 10.000 €. Jährlich muss nachgewiesen werden, dass diese Grenze im vorletzten Kalenderjahr nicht überschritten wurde.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Die entstandenen Krankheitskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt und von Ihnen beglichen. Sie sammeln alle Rechnungen und Belege, bis sie mindestens die Bagatellgrenze erreichen. Anschließend reichen Sie Ihren Antrag bei der Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin ein, um den entsprechenden Kostenanteil erstattet zu bekommen.

Um von der Beihilfestelle eine Kostenerstattung zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Hierfür müssen die jeweils aktuellen Formblätter genutzt und vom Beihilfeempfänger selbst unterschrieben werden.

Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem Dienstherrn, den zuständigen Beihilfestellen oder als Download im Internet. Bei der ersten Beantragung der Beihilfe benötigen die Beihilfestellen umfassende Angaben von Ihnen, wie z.B.:

  • Umfang der Beschäftigung
  • Beurlaubungen in den letzten 12 Monaten
  • Kontodaten

Auch zu den beihilfeberechtigten Angehörigen, wie Ehepartner oder Kinder, müssen genaue Angaben gemacht werden. Teilweise müssen Nachweise beigefügt werden. Rechnungen und Belege können in der Regel in Kopie eingereicht werden. Alle Aufwendungen müssen explizit nachgewiesen werden - und zwar unter Angabe der ärztlichen Diagnose, der Leistungen und der Ziffern der Gebührenordnung. Bei Rezepten sollten Sie darauf achten, dass die Pharmazentralnummer (PZN) angegeben wird. Nur so wird der Antrag akzeptiert. Die PZN ist der bundeseinheitliche Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Hilfsmittel und andere in der Apotheke erhältlichen Produkte.

Behandlungen, deren Übernahme geklärt werden muss

Bei manchen Maßnahmen benötigt der Beamte der Polizei zuvor die Zusage der Kostenübernahme durch die Beihilfestelle. Sie lassen sich einen Heilkostenplan erstellen und reichen diesen bei Ihrer Beihilfestelle ein.

Einen Heil- und Kostenplan benötigen Sie bei:

  • Verhaltenstherapien
  • Psychotherapeutischen bzw. psychosomatischen Behandlungen
  • Auslandsaufenthalten, wenn der dort erzielte Behandlungserfolg in Deutschland nicht realisierbar ist
  • Kieferorthopädischen Behandlungen
  • Zahnersatzmaßnahmen

Behandlungen, die nicht von der Beihilfe übernommen werden, sind:

  • Aufwendungen für wissenschaftlich allgemein nicht anerkannte Behandlungsmethoden

Abwarten bis zur Bagatellgrenze (Einreichungsgrenze)

Erst wenn die durch Sie beantragte Kostenerstattung die Bagatellgrenze überschreitet, wird die Beihilfe gewährt. Die Bagatellgrenzen sind zwar nicht bundeseinheitlich, aber in der Regel liegt sie bei 200 €.

Weiterführende Informationen

Eigenanteil oder Kostendämpfungspauschale

Viele Bundesländer haben eine sogenannte Kostendämpfungspauschale eingeführt oder ziehen wie der Bund von bestimmten Aufwendungen Eigenbehalte ab. Die Höhe ist abhängig von der Besoldungsgruppe, also sehr unterschiedlich. Obergrenze sind 2 % der Bruttojahresbezüge im Vorjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 %.

Die Beihilfe wird in jedem Kalenderjahr um eine Kostendämpfungspauschale gekürzt. Für die Berechnung der Pauschale ist das Ausstellungsdatum des jeweils gültigen Belegs entscheidend.

Stehen dem Beamten der Polizei oder dessen berücksichtigungsfähigem Familienmitglied beispielsweise von Rechtsvorschriften oder arbeitsvertraglichen Regelungen Ansprüche auf Heilfürsorge, Krankenhilfe, Geldleistungen oder Kostenerstattung zu, werden diese Leistungen vor der Berechnung der Beihilfe von den beihilfefähigen Aufwendungen in Abzug gebracht. Unabhängig davon, ob die zustehenden Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen wurden.

Warum ein Beihilfeergänzungstarif?

Ursprünglich sollte die Kombination aus der Eigenvorsorge und ergänzender Beihilfe die Krankheitskosten zu 100% abdecken. So wie die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen gekürzt werden, werden auch die Beihilfeleistungen immer mehr eingeschränkt, sodass zunehmend Versorgungslücken entstehen. Wird die Beihilfe vom Leistungsumfang und den Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht angepasst, können für den beihilfeberechtigte Beamten der Polizei ernsthafte finanzielle Probleme entstehen, beispielsweise durch horrende Kosten, für die sich niemand verantwortlich fühlt. Schlimmstenfalls bleibt der Beihilfeberechtigte auf den Kosten sitzen. Hier greift ein Beihilfeergänzungstarif.

Die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin

Beamte sind, anders als Arbeitnehmer, nicht sozialversicherungspflichtig. Also nicht verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Vielmehr steht Beamten der Polizei und allen anderen Beamten, die Anspruch auf Beihilfe haben, frei, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten.

Entscheiden Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung, erhalten Sie weder einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen noch besteht ein Anrecht auf Beihilfe.

Beamte deren Krankheitskosten durch die freie Heilfürsorge getragen werden, benötigen keine Krankenversicherung. Endet der Anspruch auf Heilfürsorge, was spätestens bei der Pensionierung der Fall ist, besteht Anspruch auf Beihilfe. Nur als Mitglied einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung erhalten Beamte der Polizei Beihilfe.

Ein Teil der Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt und Tod wird durch die Beihilfe abgedeckt. Über die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin können nur die Restkosten und nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung pauschal alle Leistungen abgesichert werden. Für Beamte mit Beihilfe ist die Krankenversicherung also keine Vollkostenversicherung, sondern nur eine Restkostenversicherung. Die Versicherten profitieren von dementsprechend niedrigen Beiträgen. Beihilfeberechtigte Beamte der Polizei werden bei Ärzten und in Krankenhäusern wie ein Privatpatient behandelt. Pflicht ist der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung. 

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen zur Absicherung durch die Beihilfe?  Wir sind gerne für Sie da. Vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten unverbindlichen Beratungstermin  bei uns in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin.

FAQ - Fragen und Antworten zur Beihilfe

Zahlt die Beihilfe auch bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Wie hoch sind die Beihilfesätze?

Bekomme ich weiterhin Beihilfe, wenn ich in Pension gehe?

Wie lang zahlt mein Dienstherr für meine Kinder Beihilfe?

Bekommt mein Ehepartner auch Beihilfe?

Wie hoch ist die Beihilfe für Leistungen in der Pflege?

Wann gelten Festbetragsregelungen für Arzneimittel?

Erhalte ich Beihilfe für Osteopathie-Behandlung?

Sind ambulante Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig?

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
Termin vereinbaren 030 208492410 030 208492411 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen