DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Polizeivollzugsbeamte

Polizeivollzugsbeamte

Polizeivollzugsbeamte im mittleren Dienst

Polizeivollzugsbeamte im mittleren Dienst sind für die Sicherheit der Bevölkerung zuständig. Die Aufgabenbereiche sind vielfältig: sie übernehmen Wach- und Streifendienste, sind in Gefahren- und Notsituationen und bei Unfällen mit als erste zur Stelle, regeln den Verkehr, nehmen Anzeigen auf und sind auch an der Aufklärung von Straftaten beteiligt.

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst ist der mittlere Reife- oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung.

Gefordert werden in der Regel eine bestimmte Körpergröße und ein bestimmtes Mindestalter darf nicht überschritten werden. Das Höchstalter im mittleren Dienst sind 25 Jahre. Selbstverständlich sollten die Anwärter ein tadelloses Führungszeugnis besitzen und in geordneten Verhältnissen leben.

Ausbildung

Streifendienst

Auf dem Revier

Verkehrsüberwachung

Polizeivollzugsbeamte im gehobenen Dienst

Die Ansprüche an Polizeivollzugsbeamte im gehobenen Dienst sind außerordentlich hoch. Deshalb müssen vor Ausbildungsbeginn mehrere Tests erfolgreich absolviert werden und auch die psychische Qualifikation muss unter Beweis gestellt werden.

Einige Bundesländer bilden zukünftige Polizeivollzugsbeamte im mittleren Dienst nicht mehr aus. Hier ist es möglich, auch mit Realschulabschluss und einer Zusatzqualifikation für das Studium zugelassen zu werden. Bestenfalls verfügt der Bewerber über die Hochschul- oder die Fachhochschulreife. Das Studium eignet sich als Zusatzausbildung für Polizeivollzugsbeamte im mittleren Dienst zum Aufstieg in den gehobenen Dienst. Die Ausbildung in Form eines dualen Studiums vereint Theorie und Praxis und kann nach drei Jahren mit dem Bachelor abgeschlossen werden.

Zulassung und Ausbildung

Schutzpolizei

Kriminalpolizei

Wasserschutzpolizei

Polizeivollzugsbeamte im höheren Dienst – die höchste Laufbahn für Beamte in Deutschland

Voraussetzung für das Studium sind neben dem Abitur oder einem gleichwertigen Bildungsabschluss:

  • Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule für den öffentlichen Dienst oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung, abgeschlossene Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst, vorhandene Berufspraxis im Polizeidienst
  • Bestandenes Auswahlverfahren

oder:

  • Abschlusszeugnis von einer wissenschaftlichen Hochschule
  • Bestandenes Auswahlverfahren

Ausbildung

Mögliche Aufgabenbereiche

Dienstgrade

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben Fragen zu Poilzeivollzugsbeamten? Dann wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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