Diensthaftpflichtversicherung

Für Beamte der Polizei gehören zum berufstypischen Alltag ein hohes Arbeitspensum, Zeitdruck und kritische Situationen. Aus diesem Grund benötigen Sie zwingend eine Diensthaftpflichtversicherung. Für Schadenersatzforderungen, die bedingt durch fahrlässiges Verschulden im Dienst entstehen, kommt Ihr Dienstherr auf, der Sie anschließend im Rahmen der sogenannten Amtshaftung in Regress nehmen kann.

So sehr ein Fehlverhalten vermieden werden soll – Irrtümer und kleine Missgeschicke passieren jedem von uns. Neben der inneren Belastung, wenn ein Fehler im Dienst unterlaufen ist und zu einer Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn führt, sollten wenigstens die finanziellen Folgen nicht zur Last werden oder zum finanziellen Ruin führen.

Das Risiko für Beamte der Polizei, einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen, ist groß. Ob beim Gebrauch der Dienstwaffe oder des Dienstwagens – es gibt viele gefährliche Situationen. Schon ein kleiner Fehler oder ein Missgeschick kann schnell zu einem großen Schaden führen, für den der Beamte der Polizei in voller Höhe mit seinem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haftbar gemacht werden kann.

Ihr Dienstherr, Kollegen, Bürger und andere betroffene Personen können Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen. Vor allem bei Schäden an Sachwerten oder Personenschäden können enorme Schadensersatzforderungen auf Beamte der Polizei zukommen, die durchaus in die Millionen gehen können: Langwierige oder gar lebenslange Verletzungen können unbezahlbare Forderungen nach sich ziehen, beispielsweise für die Zahlung von Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, Verdienstausfall oder lebenslangen Renten.

Schadenersatzforderungen können auch durch das Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum (z. B. Dienstkleidung oder Ausrüstungsgegenstände) entstehen.

Das Bundesbeamtengesetz (§78 Haftung) sowie §839 BGB besagen, dass Beamte sowie alle Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes für Schäden haften, die aufgrund einer sogenannten Dienstpflichtverletzung entstehen.

Im Artikel 34 – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist verankert:
„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegender Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“

Deshalb sind die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unverzichtbar für alle, die voll im Berufsleben stehen. Vor allem Tarife im Bereich Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der Polizei werden nur von wenigen Versicherungen in Deutschland angeboten.

Die Diensthaftpflichtversicherung im Detail

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin kommt für Schäden an Einsatzfahrzeugen des Dienstherrn, beispielsweise bei falscher Betankung oder Beschädigung im Einsatz, Schäden am fiskalischen Eigentum, Schlüsselverlust oder ähnliche Risiken auf. Die Diensthaftpflicht der DBV übernimmt die Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.

Absicherungen im Grundschutz von bis zu 10 Millionen Euro für den privaten Bereich, da auch hier schnell etwas schiefgehen kann, sowie den dienstlichen Bereich können vereinbart werden.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den Öffentlichen Dienst spezialisiert. Unsere BOXflex Diensthaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung lässt sich im Leistungsumfang durch individuelle Vereinbarungen an die persönlichen Bedürfnisse von Beamten der Polizei anpassen und sichert Sie gegen Schadenersatzforderungen Dritter zuverlässig ab. Die DBV bietet Ihnen weltweiten Versicherungsschutz im dienstlichen Bereich ohne zeitliche Begrenzung.

Bei Beamten der Polizei werden abgesichert:

Schäden

  • bei Einsätzen im Streifendienst
  • bei der Verkehrsüberwachung
  • während des Wachdienstes
  • bei Ausbildungsmaßnahmen
  • bei Aufgaben im Bereich der Grenz- und Bahnpolizei, der Luftsicherheit und dem Schutz von Bundesorganen

Zollbeamte sind gegen Schadenersatzforderungen, die während ihrer kontrollierenden, überwachenden und leitenden Aufgaben geschützt. Das sind beispielsweise Schäden bei:

  • der Zollabfertigung
  • der Erhebung und Verwaltung von Zöllen und Verbrauchssteuern
  • der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping
  • der Bekämpfung von Zoll- und Steuerkriminalität

Bei Justizvollzugsbeamten greift der Versicherungsschutz im Dienstbetrieb der Justizvollzugsanstalt, bei Verwaltungsaufgaben sowie der Betreuung und Berufsausbildung von Gefangenen.

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin

Die DBV tritt bei Ansprüchen geschädigter Dritter und bei Regressionsforderungen des Dienstherrn ein. Die Forderungen werden von uns auf Rechtmäßigkeit geprüft. Berechtigte Forderungen werden zuverlässig reguliert. Sollten die Forderungen unberechtigt sein, wehren wir diese ab. Sie genießen den sogenannten passiven Rechtsschutz, denn notfalls gehen wir auch vor Gericht. Kosten für Gericht, Anwälte oder Gutachten trägt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin.

Die Versicherungsleistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin können maßgeschneidert an Ihren individuellen Bedarf angepasst werden. Zu Auswahl steht Ihnen der optimale Schutz und der Grundschutz.

Zu den Leistungen zählen beispielsweise beim optimalen Schutz:

  • 20 Millionen € für Personen und Sachschäden
  • 20 Millionen € für Schäden durch Diensthunde und -pferde
  • 20 Millionen € für Schäden an fiskalischem Eigentum
  • 20 Millionen € für Schäden durch Waffengebrauch, Munition sowie durch Sprengungen oder Entschärfen von Munition

Den gewählten Tarif können Sie für Ihren individuellen Schutz flexibel mit Bausteinen ergänzen. Verschiedene Bausteine stehen Ihnen ganz nach Ihrem Bedarf zur Verfügung.

Baustein Vermögensschaden

Der Baustein Vermögensschaden sichert Sie unter anderem ab bei:

  • Vermögensschäden die bei der Ausübung der dienstlichen bzw. beruflichen Tätigkeit entstehen
  • Nachhaftung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst bzw. Beruf für Schäden aus der bisherigen dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit für bis zu fünf Jahre

Baustein Premium

Mit dem Baustein Premium können Beamte der Polizei den Schutz der BOXflex Diensthaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin erweitern. Abgedeckt werden:

  • 50 Millionen € für Vermögens- und Sachschäden
  • Bis zu 100.000 € beim Verlust fremder Schlüssel

Wenn Sie Gewerkschafts- oder Verbandsmitglied sind, profitieren Sie von besonders günstigen Konditionen der DBV für Gewerkschafts- und Verbandsmitglieder.

Zusätzlich profitieren Beamte der Polizei von der Forderungsausfalldeckung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin: Möglicherweise wird Ihnen selbst während des Dienstes ein Schaden zugefügt, der Verantwortliche verfügt jedoch nicht über ein  Haftpflichtschutzversicherung und kann den entstandenen Schaden nicht mit seinen finanziell Mitteln abdecken. In diesem Fall springt die sogenannte Forderungsausfalldeckung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ein und ersetzt Ihnen den Schaden.

Falls Sie bereits bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert sind, besteht die Option der Ergänzungsdeckung und Sie können sofort zusätzlich die hervorragenden Leistungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin in Anspruch nehmen – und das bereits für 1 % des Beitrages.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ausführlich zum Thema Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der Polizei.

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