DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin PKV und GKV im Vergleich

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Aufnahme in die Krankenversicherung

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Leistungen

Leistungen

Zahnarzt

Altersversorgung

Kuren

Vision B

Leistungen aller Tarife von Vision B
 

  • Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)
  • Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)

Der gesetzlich Versicherte geht mit seiner Versicherungskarte zum Arzt, der ihn daraufhin nach dem Sachleistungsprinzip behandelt. Der Arzt rechnet die Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab. Nur Zuzahlungen sind sofort zu zahlen.

Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin rechnet Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Zwischen Arzt und Patient wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Der Versicherte erhält vom Arzt eine Privatrechnung, die er ganz normal begleicht. Im Anschluss reicht er Rechnungen und Belege bei seiner Beihilfestelle und der Krankenkasse ein, welche die erstattungsfähigen Kosten nach Vereinbarung erstatten. Bei größeren Beträgen kann der Arzt die Rechnung auch direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen.

Weitere Vorteile:

Für Leistungen privat Versicherter gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ). Bis auf den Basistarif sind die Leistungen vielseitig und richten sich nicht nach der Wirtschaftlichkeit, sondern nach der medizinischen Notwendigkeit. Wie teuer die Leistungen sind, ist nicht relevant. Hier zählt, ob der Arzt sie für die sinnvollste hält. Genauso bei der Wahl des Krankenhauses oder der zahnärztlichen Versorgung.

Die private Versorgung erfolgt nach der Notwendigkeit. Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin haben Anspruch auf die Versorgung, die der Arzt für angemessen und notwendig erachtet. Er hat freien Zugang zu den geeignetsten Therapien und den besten Medikamenten. Ärzte und Krankenhaus können selbst gewählt werden.

Als Privatpatient profitieren Sie von geringen Wartezeiten in der Arztpraxis und einer bevorzugten Terminvergabe.

Während in der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen Jahren Leistungen stetig gekürzt oder gestrichen wurden, haben Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin einen lebenslangen, vertraglich geregelten Anspruch auf die vereinbarten Leistungen, ohne Kürzungen oder nachträglichem Ausschluss.

Der Versicherungsschutz besteht europaweit, auch eine weltweite Absicherung ist möglich.

Weitere nützliche Informationen

Abrechnung der kassenärztlichen Leistungen

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip. Der Versicherte geht mit seiner Chipkarte zu seinem Arzt oder Zahnarzt und kann behandelt werden. Der Arzt rechnet die Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab. Nur Zuzahlungen sind sofort zu zahlen.

Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin rechnet Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Vor der Behandlung wird zwischen Arzt und Patient ein Vertrag geschlossen. Der Versicherte erhält vom Arzt eine Privatrechnung über seine Leistungen. In der Regel hat er vier Wochen Zeit, die Rechnung zu begleichen. Währenddessen kann er die Rechnung bei seiner Beihilfestelle und der Krankenkasse einreichen, die daraufhin ihren Kostenanteil überweisen. Bei größeren Beträgen, beispielsweise einer Krankenhausbehandlung, kann der Arzt die Rechnung auch direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen.

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Als Familienversicherung kann der Versicherte in der Regel alle Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern. Das macht die gesetzliche Krankenversicherung für große Familien interessant.

Beamte der Feuerwehr deren Krankheitskosten fast vollständig über die freie Heilfürsorge abgedeckt werden, sollten bereits bei Ausbildungsbeginn eine Anwartschaft auf den späteren, problemlosen Eintritt in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin abschließen.

Anwartschaftsversicherung

Feuerwehrbeamte haben teilweise während der Ausbildung oder als Beamter auf Lebenszeit Anspruch auf freie Heilfürsorge. Die Heilfürsorge deckt die Kosten bei Krankheit zu fast 100 % ab, eine Krankenversicherung ist zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig.

Erst wenn der Anspruch auf Heilfürsorge übergeht zum Anspruch auf Beihilfe, müssen die von der Beihilfe nicht abgedeckten Kosten mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung abgesichert werden.

Mit einer Anwartschaftsversicherung können Feuerwehrbeamte garantiert und zu den Konditionen bei Abschluss der Anwartschaft in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin eintreten.

Gerade für Beamte lohnt sich eine private Krankenversicherung, die spezielle Beamtentarife anbietet.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch offene Fragen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung? Dann nehmen Sie Kontakt zu unserern Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin auf. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
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