Haftungsrisiken
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass Schäden, die einem Dritten vorsätzlich oder fahrlässig zugefügt wurden, vom Verursacher mit seinem gesamten persönlichen Vermögen zu ersetzen sind. Sogar als Referendar sind Sie von diesem Haftungsrisiko nicht ausgenommen, selbst in der Vorbereitungszeit, wenn Sie als Beamter auf Widerruf arbeiten. Sie unterliegen denselben Haftungsrisiken und Gefahren des täglichen Lebens wie jeder andere bei der Ausübung seines Berufs. Daran erkennen Sie leicht, dass es beim Versicherungsbedarf keinen Unterschied zwischen auszubildenden und berufstätigen Lehrern gibt. In den folgenden Abschnitten erklärt Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin die Charakteristik und Besonderheiten der Diensthaftpflichtversicherung für Referendare, die sich kaum von der Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer unterscheidet.