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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Feuerwehrbeamte im höheren feuerwehrtechnischen Dienst

Feuerwehrbeamte im höheren feuerwehrtechnischen Dienst

Aufgaben des Feuerwehrbeamten im höheren feuerwehrtechnischen Dienst

Zentrale Funktionen sind die Personalführung und -entwicklung, das Erstellen von Einsatzplänen, die Führung von Besprechungen und das Erarbeiten von Organisationen, Grundsatzentscheidungen, die Finanzen sowie das Erstellen von Konzepten der Feuerwehrtaktik und -technik. Weitere wichtige Aufgaben sind: Vorgaben im vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz zu erstellen und die Feuerwehr nach außen gegenüber politischen Gremien, der Öffentlichkeit und anderen Behörden zu repräsentieren.

Sie werden in Führungsstäben und der technischen Einsatzleitung, in der Direktion oder als Leiter einer einzelnen beziehungsweise einer ganzen Feuerwache oder als Führungskraft in Ministerien eingesetzt.

Die Beamten initiieren und arbeiten an Forschungsprojekte auf verschiedenen Gebieten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr mit. Aktiv beteiligen Sie sich an der Ausbildung von Beamten der Feuerwehr und übernehmen zum Beispiel Funktionen in Prüfungsausschüssen.

Arbeitsbereiche

Beamte im höheren feuerwehrtechnischen Dienst leisten ihren Dienst bei Berufsfeuerwehren und der Feuerwehr der Bundeswehr, an Feuerwehrschulen oder bei Länderverwaltungen. Ein Großteil aller Beamter der Feuerwehr im höheren feuerwehrtechnischen Dienst sind in der Amts- oder Abteilungsleitung von Berufsfeuerwehren im gesamten Bundesgebiet beschäftigt.

Hier nehmen sie Aufgaben im Innendienst, im Einsatzdienst, bei der Vertretung nach Außen und weitere Aufgaben wahr.

Arbeitsorte

Beamte der Feuerwehr im höheren feuerwehrtechnischen Dienst arbeiten in erster Linie:

  • in Büros und Besprechungsräumen
  • im Außendienst, in der Einsatzleitung
  • in Unterrichtsräumen als Fachlehrer
  • in Prüflabors, Entwicklungsbüros und Werkhallen (Forschung)

Weitere Details

Wer kann Feuerwehrbeamter im höheren feuerwehrtechnischen Dienst werden?

Die Zugangsvoraussetzungen werden in den Verordnungen der Bundesländer geregelt.
Der Eintritt in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst ist auf zwei Wegen möglich:

  • Quereinstieg über das Referendariat
  • befähigte Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes können in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst aufsteigen

Grundsätzliche Voraussetzungen

Eine Grundvoraussetzung ist das Vorliegen einer Leistungsmessung des Deutschen Städtetages für den Zugang zum höheren feuerwehrtechnischen Dienst. Die Informations- und Beratungsstelle für die Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr des Deutschen Städtetages (IBS-Feu) führt auf Wunsch Leistungsmessungen durch. Diese Ergebnisse können Sie Ihrer Bewerbung beifügen.

Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, sind ebenso erforderlich.

Weiterhin ist ein geeigneter Diplom- oder Masterabschluss einer Universität, einer technischen Hochschule oder einer anderen gleichstehenden Hochschule oder Masterabschluss in einem Akkreditierungsverfahren als für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst geeignet eingestuften Fachhochschulstudiums eine grundsätzliche Voraussetzung.

Hier eignet sich ein Studium mit den Schwerpunkten:

  • Ingenieurwissenschaften
  • Naturwissenschaften
  • Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr
  • Informationstechnologie
  • Pädagogik mit medizinischer Ausrichtung

Eine Voraussetzung ist das Votum vom Annahmeausschuss des Deutschen Städtetages. Vorab müssen Sie umfangreiche Unterlagen einreichen:

  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • 2 Lichtbilder
  • letztes Schulzeugnis
  • Zeugnis des Studienabschlusses (kann nachgereicht werden)
  • Zeugnisse über die Zeiten nach dem Studium
  • Nachweis über die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Führungszeugnis
  • Kopie des deutschen Sportabzeichens und Rettungsschwimmers
  • Gesundheitszeugnis (eine Untersuchung ist auch durch die Dienststelle möglich)
  • vollständig ausgefüllter Personalbogen

sowie Erklärungen über:

  • Vorstrafen und Fahrerlaubnisse
  • Schulden (Schufa-Auskunft)

Für ein persönliches Vorstellungsgespräch sollten Sie sich vorbereiten, beispielsweise bei Informationsveranstaltungen der Informations- und Beratungsstelle für die Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr des Deutschen Städtetages (IBS-Feu). Hier erhalten Sie durch Vorträge und persönliche Gespräche viele wichtige und wertvolle Informationen. In der Regel beteiligen sich Referendarinnen und Referendare an diesen Veranstaltungen, die Ihnen Ihre Fragen beantworten und auch ihre persönlichen Erfahrungen direkt an Sie weitergeben können.

Persönlichen Voraussetzungen

  • technisches Verständnis
  • analytisches Denken von Ingenieuren und Naturwissenschaftlern
  • soziale Kompetenz, die Personalführung gehört zu Ihren späteren Aufgaben
  • Fähigkeit zu interdisziplinärem Arbeiten

Es gelten abhängig vom Bundesland Höchstaltersgrenzen.

Auswahlverfahren

Der genaue Ablauf des Auswahlverfahrens kann von Dienststelle zu Dienststelle variieren. Möglich sind Vorstellungsgespräche, Assessmentcenter oder eine Auswahl anhand der Prüfung praktischer und sportlicher Fähigkeiten.

Ausbildung

Während der Ausbildung sind Sie Brandreferendar. Die Laufbahn beginnt mit dem Amt als Brandrat. Bei entsprechenden Leistungen und Fortbildungen können Sie bis zum leitenden Branddirektor aufsteigen. Die Ausbildung des Brandreferendars dauert in der Regel zwei Jahre, in denen sich Unterrichts- und Praxisabschnitte abwechseln und ermöglichen, dass die erworbenen theoretischen Kenntnisse zeitnah in der Praxis angewendet werden können. Zwischen den Abschnitten finden meist Prüfungen statt.

Zu Beginn durchlaufen Sie ein einwöchiges Einführungsseminar, hier erfahren Sie die Details zum Ablauf des Referendariates und der Laufbahn. Sie bekommen einen Einblick in das deutsche und europäische Feuerwehrwesen und haben die Gelegenheit, andere Referendare kennenzulernen und eventuell erste Kontakte zu knüpfen.

Feuerwehrbeamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes steigen aufgrund ihrer Vorbildung nach der Einführungswoche direkt in die zweite Hälfte der Ausbildung ein. Damit halbiert sich die Ausbildungszeit und schon nach einem Jahr kann der Anwärter zum Brandrat ernannt werden.

Teil 1

Für alle anderen beginnt nach dem Einführungsseminar eine etwa 25wöchige Feuerwehrgrundausbildung bei einer Berufsfeuerwehr oder Freiwilligen Feuerwehr. Hier lernen Sie Ihren späteren Dienstalltag kennen und absolvieren den Grundausbildungslehrgang mit theoretischer Ausbildung zum Rettungssanitäter, erwerben das Sportabzeichen und das Rettungsschwimmerabzeichen. Sie hospitieren als Truppmann und Truppführer und nehmen aktiv am allgemeinen Dienstbetrieb der Feuerwache und am Brandsicherheitswachdienst teil. In Lehrgängen und bei Wachfortbildungen erwerben Sie erste theoretische Kenntnisse.

Anschließend absolvieren Sie den neunwöchigen Führungslehrgang I an einem Institut der Feuerwehr.

Im Führungslehrgang I werden Ihnen alle Fähigkeiten vermittelt, die zum Führen einer Gruppe sowie eines Zuges in verschiedenen Einsätzen erforderlich sind. Neben Brand- und Hilfeleistungseinsätzen zählen hierzu auch ABC-Einsätze sowie rettungsdienstliche Einsätze. Die Inhalte werden im Unterricht, bei Planübungen und Einsatzübungen vermittelt.

13 Wochen dauert Ihr Einsatzpraktikum I bei einer Berufsfeuerwehr oder der Freiwilligen Feuerwehr, bei dem es darum geht, den Dienst in den Abteilungen und Sachgebieten kennenzulernen. Dazu gehören:

  • Mitarbeit in den Abteilungen „Einsatzorganisation“ und „Technik“ sowie im Nachrichtenwesen
  • Hospitation in einer Leitstelle
  • Erfahrungen sammeln als Gruppen- und Zugführer im Einsatz- und Übungsdienst
  • Einarbeitung in die Organisation der Feuerwehr, inkl. des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Mitwirkung bei Beschaffungen und der Erstellung von Fahrzeugkonzepten
  • Teilnahme an Fahrzeug- und Geräteprüfungen sowie an Plan- und Einsatzübungen
  • Zusammenarbeit mit der Personalvertretung
  • Vertiefung der Kenntnisse der allgemeinen sowie der Personalverwaltung

Danach legen Sie die erste Laufbahnprüfung, die Zugführerprüfung, ab.

Teil 2

Weiter geht es für die Dauer von acht Wochen mit einem Kurs an einer Verwaltungsakademie, an der jetzt auch die Beamten der Feuerwehr des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes teilnehmen.

Inhalte des Lehrgangs sind Betriebswirtschaft sowie alle Rechtsgrundlagen, die zur Leitung einer Abteilung oder eines Amtes im höheren feuerwehrtechnischen Dienst erforderlich sind:

  • Disziplinarrecht
  • Allgemeine Rechtslehre
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Personalvertretungsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Brandschutzrecht einschließlich Katastrophenschutz- und Rettungsdienstrecht
  • Haushaltsrecht
  • Ziviles Vertragswesen

Danach folgt das nächste Praktikum: Ein Verwaltungspraktikum über neun Wochen an einer höheren oder der obersten Aufsichtsbehörde für das Feuerwehrwesen, wo Sie wieder die theoretischen Kenntnisse umsetzen können.

Sie erhalten Einblicke in die Arbeitsbereiche anderer Einrichtungen und Behörden, wie zum Beispiel der Kriminalpolizei, der Gewerbeaufsicht und bereiten sich auf eine eventuelle Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen vor. Sie erlangen Kompetenzen auf den Gebieten:

  • Aufbau und Organisation der Landesverwaltung
  • Finanzierung des Feuerwehrwesens
  • Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse

Und erhalten Einblicke in die Arbeit in einer Feuerwehrschule.

Anschließend geht es für vier Wochen mit dem Führungslehrgang II an einer Landesfeuerwehrschule weiter.

In dieser Zeit erwerben Sie die Fähigkeit zur Übernahme der Leitung von Einsätzen bei Großschadenslagen. Sie lernen außerdem Ihre Aufgaben als Ausbilder kennen.
Themen des Seminars:

  • Grundlagen der Stabsarbeit
  • Methodik und Didaktik in der Erwachsenenbildung
  • Stressvermeidung durch geeignete Ausbildung
  • Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
  • Brandverhalten von Baustoffen und -teilen
  • Sonderbauvorschriften

Im Einsatzpraktikum II über 14 Wochen üben Sie sich als Einsatzleiter in der Ausbildung von Beamten der Feuerwehr. Ihre Tätigkeiten:

  • Arbeit als Einsatzleiter und Direktionsdienst
  • Mitarbeit in der Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“
  • Durchführen und Anlegen von Einsatz- und Planübungen
  • Erteilen von Fachunterricht
  • Planung und Organisation von Fortbildungsveranstaltungen

Der letzte theoretische Abschnitt ist der Führungslehrgang III an einer Landesfeuerwehrschule über sechs Wochen, in dem Sie wesentliche Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Personal- und Menschenführung erwerben:

  • Personalführung
  • Moderation und Verhandlung
  • Beurteilungswesen
  • Stressbewältigung
  • Zeit- und Selbstmanagement
  • Suchtbewältigung
  • Qualitätsmanagement

Das letzte Praktikum über fünf Wochen ist ein Wahlpraktikum bei einer Feuerwehr, einer Behörde, einer Werkfeuerwehr, einem Wirtschaftsunternehmen oder einer Landesfeuerwehrschule.

Bestehen Sie die zweite Laufbahnprüfung, haben Sie es geschafft. Sie werden zum Feuerwehrbeamten des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes, zum Brandrat ernannt. Weiterbilden können Sie sich darauf aufbauend bis zum leitenden Branddirektor.

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