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DBV  Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin Beamte im Ruhestand

Beamte im Ruhestand

Nach vielen Dienstjahren oder bei Dienstunfähigkeit – irgendwann geht es für Beamte in den wohlverdienten Ruhestand. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn endet mit dem Ruhestand nicht. Zwischen Dienstherrn und Beamten bestehen Rechte und Pflichten, die ein Leben lang gelten. Bedingt durch das besondere, öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Ihrem Dienstherrn ist dieser verfassungsrechtlich verpflichtet, den Beamten und seine Familie ein Leben lang finanziell abzusichern. Beamte im aktiven Dienst haben unter anderem das Recht auf Besoldung und Krankheitsfürsorge. Beamte im Ruhestand haben ebenfalls Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation, dem Ruhegehalt und der Krankheitsfürsorge in Form der Beihilfe.

Zur Alimentation gehören:

  • Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
  • Beihilfe
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • familien- und pflegebezogene Leistungen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

Der Anspruch auf die beamtenrechtliche Versorgung erlischt beispielsweise bei Entlassung eines Beamten auf Widerruf, Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten oder Entfernung aus dem Dienst aufgrund einer Entscheidung des Disziplinargerichts.

Bund und Bundesländer sind zuständig für die Versorgung Ihrer Beamten. Die Pensionen für Beamte im Ruhestand werden aus dem laufenden Haushalt des Dienstherrn, also Bund, Länder, Gemeinden und Kommunen, finanziert.

Das Niveau des Ruhegehalts wird wie die gesetzliche Rente immer weiter herabgesetzt. So wurde 2001 der Versorgungshöchstsatz für Beamte im Ruhestand von 75 % auf 71,75 % reduziert. Deshalb wird es immer wichtiger, frühzeitig und ausreichend für das Alter oder für den Fall der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand bei Dienstunfähigkeit vorzusorgen.

Wie wird das Ruhegehalt ermittelt?

Berechnungsgrundlage des Ruhegehaltssatzes sind:

  • ruhegehaltfähige Dienstbezüge
  • ruhegehaltfähige Dienstzeit
  • Besoldungstabellen von Bund und Ländern

Das Ruhegehalt ergibt sich aus den Dienstbezügen, dem Grundgehalt mit Familienzuschlag und gegebenenfalls weiterer Bezüge, multipliziert mit dem Ruhegehaltssatz. Der Ruhegehaltssatz ergibt sich aus ruhegehaltfähiger Dienstzeit multipliziert mit 1,79375 und beträgt maximal 71,75 % der Bezüge der letzten zwei Jahre in ein und demselben Amt.

Kein Anrecht auf Ruhegehalt besteht bei:

  • Entlassung
  • Verlust der Beamtenrechte
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Altersrente und Ruhegehalt

Ein direkter Vergleich zwischen der Altersrente eines Arbeitnehmers und der Versorgung für Beamte im Ruhestand ist schwierig. Grundsätzlich aber ist der Beamte im Ruhestand bessergestellt. Das Niveau der Pensionen liegt weit über dem Niveau der gesetzlichen Renten. Außerdem haben Beamte mit mindestens fünf Dienstjahren Anspruch auf eine Mindestversorgung, in der gesetzlichen Versicherung unvorstellbar.

Für die Pension von Beamten wird ganz einfach der Verdienst der letzten zwei Dienstjahre im Amt der Berechnung zu Grunde gelegt. Beiträge müssen Sie dafür vorher nicht entrichten. In der gesetzlichen Rentenversicherung dagegen gilt das Äquivalenzprinzip. Wer viel und lang in die Kasse einzahlt, bekommt später eine relativ hohe gesetzliche Rente, wer nur geringe Beiträge leisten kann, erhält auch später weniger.

Vorteil Mindestversorgung

Das Ruhegehalt Beamter im Ruhestand darf einen fest definierten Mindestwert nicht unterschreiten. Ziel ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Beamten zu erhalten. Die sogenannte amtsabhängige Mindestversorgung beträgt 35% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.

Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt mindestens fünfundsechzig Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich 30,68 €.

Der höhere Betrag wird als Mindestversorgung gezahlt. Führt ein Dienstunfall zur vorzeitigen Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand, gilt ein Mindestsatz von 66,67 %.

Bis zum Erreichen des Höchstversorgungssatz von 71,75 % werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und weitere Erwerbseinkommen nicht auf das Ruhegehalt angerechnet.

Wann gehen Beamte in den Ruhestand?

Erreicht der Beamte die Regelaltersgrenze wird er in den Ruhestand versetzt. Versetzung in den Ruhestand kann außerdem erfolgen:

  • Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit
  • Wenn der Beamte das 65. Lebensjahr vollendet hat und eine Dienstzeit von mindestens 45 Jahren vorweisen kann
  • Ab dem 63. Lebensjahr auf eigenen Wunsch des Beamten
  • Ab dem 60. Lebensjahr bei Schwerbehinderten auf eigenen Antrag

Beamte, die schon früher in Pension gehen, müssen genau wie gesetzlich Rentenversicherte, Abschläge hinnehmen: 0,3 % pro Monat, maximal 14,4 %.

Beamte auf Lebenszeit die auf Grund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden und deren Gesundheit und damit die Dienstfähigkeit vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze wiederhergestellt wird, können wieder in das Amt berufen werden.

Finanzielle Ansprüche

Es kann vorkommen, dass Beamte ihre Beamtenlaufbahn von Ihrer Seite aus beenden möchten, ohne dass dienstliche Gründe vorliegen. Sie können sich in diesem Fall vom Dienstherrn Altersgeld auszahlen lassen oder werden in der gesetzlichen Krankenversicherung nachversichert. Anspruch auf Altersgeld haben Beamte auf Lebenszeit, die sieben Jahre ihren Dienst geleistet haben, davon mindestens fünf beim Dienstherrn Bund. Die Höhe des Altersgeldes wird aus den letzten Bezügen und der geleisteten Dienstzeit ermittelt. Altersgeld erhalten Sie, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen.

Anspruch auf Ruhegehalt besteht bei Beamten auf Lebenszeit erst nach fünfjähriger Dienstzeit. Es sei denn, eine Dienstbeschädigung, die sich der Beamte ohne eigenes Verschulden zugezogen hat, ist die Ursache für die Versetzung in den Ruhestand, dann gilt die Wartezeit als erfüllt. Beamte, die innerhalb der ersten fünf Dienstjahre dienstunfähig werden oder die gesetzliche Altersgrenze erreichen sowie Beamte auf Probe, welche die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllen, werden aus dem Dienst entlassen. Da kein Anspruch auf ein Ruhegehalt besteht, kann nach Ermessen ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehaltes gewährt werden.

Das Ruhegehalt abzüglich des Versorgungsbeitrages unterliegt der Einkommenssteuer.

Hinterbliebenenversorgung

Der Dienstherr hat versprochen, seine Beamten und deren Familie lebenslang zu versorgen. Stirbt der Beamte, endet die Alimentationspflicht für den Dienstherrn nicht. Er ist verpflichtet, die Hinterbliebenen weiterhin zu unterstützen.

Hinterbliebene Ehepartner, die nach dem 31.12.1961 geboren wurden, erhalten 55 % des Ruhegehaltes als Witwen- beziehungsweise Witwergeld, vor diesem Datum Geborenen stehen 60 % zu. Hinterbliebene Kinder erhalten für die Zeit, in der eine Unterhaltspflicht gegenüber dem verstorbenen Beamten bestanden hätte, in der Regel maximal bis zum 27. Lebensjahr Waisengeld - Halbwaisen 12 % des Ruhegehaltes, Vollwaisen 20 %.

Private Altersvorsorge für Beamte

Wie für Arbeitnehmer ist es auch für Beamte wichtig, zusätzlich privat vorzusorgen, um den Lebensstandard auch im Alter beibehalten zu können. Obwohl die Altersversorgung von Beamten immer noch weit über dem Niveau der Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft liegt, Versorgungslücken tun sich auch für Beamte auf. Mit den Produkten zur Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin können Sie diese Lücken perfekt schließen.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet Ihnen mehrere Varianten der Altersvorsorge an. Das sind unter anderem:

Die Relax-Rente, die Sicherheit mit der Chance auf Rendite vereinbart. Während der Laufzeit kann die Rentenversicherung jederzeit flexibel an den persönlichen Bedarf angepasst werden.

  • Eine attraktive Möglichkeit, steueroptimiert fürs Alter vorzusorgen
  • Steuerersparnis durch jährliche Zuzahlung in frei wählbaren Höhen
  • Ein steuerlich geförderter Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz kann zusätzlich vereinbart werden

Die Privat Renten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin.

Die Klassik Privatrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist eine individuelle und flexible Vorsorgemöglichkeit. Einerseits wächst Ihr Guthaben mit 0,9 % Verzinsung, andererseits profitieren Sie von der Chance auf Beteiligung an den erzielten Überschüssen. Die Höhe der Beträge, die Sie einzahlen oder entnehmen, entscheiden Sie selbst. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Kombination mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung sowie Hinterbliebene abzusichern.

Mit der Relax Privat Rente kombinieren Sie Sicherheit mit Renditechancen und bleiben dank des Baukastenprinzips flexibel.

Die Fonds-Privat Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist die Anlage in einen individuellen Fonds-Mix aus bis zu drei Investmentstrategien. Die Fonds-Privatrente ist eine variable und renditestarke Altersvorsorge, die ebenfalls eine Dienstunfähigkeitsversicherung sowie die Versorgung von Hinterbliebenen einschließen und Ihnen eine lebenslange Rente garantieren kann.

Mit der Portfolio Plus Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin können Sie Ihr Geld ganz nach Ihrem Wunsch anlegen und dabei Steuern sparen. Je nach persönlichem Sicherheitsbedarf investieren Sie in unterschiedliche Aktionsfonds aus zehn verschiedene Vermögensmanagement-Klassen. Ihre Nachlassreglung kann nach Ihren Vorstellungen gestaltet werden.

Auch Beamte können riestern

Die RiesterRente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist für Beamte als Altersvorsorge bestens geeignet. Die Riester-Rente lohnt sich durch Zulagen und Steuervorteile. Voraussetzung der staatlichen Förderung ist lediglich, dass Sie sich von der Versicherungspflicht freistellen lassen. Mit dieser Form der Altersvorsorge sichern Sie sich eine lebenslange, stabile Rente im Ruhestand.

Abgerundet werden die Angebote zur Altersversorge mit der Rürup-Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin.

Die Vorteile der steuerlich begünstigten Rürup Rente als private Altersvorsorge genießen vor allem Beamte mit einem hohen zu versteuernden Einkommen während der Ansparphase. Die Beiträge können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Ausgezahlt wird die Rente ab dem Eintritt in den Ruhestand monatlich bis ans Lebensente. Eine einmalige Kapitalabfindung ist nicht möglich.

Für den optimalen Durchblick - plan360° Ruhestand der DBV

Auf den Ruhestand sollten Sie sich sorgfältig vorbereiten. Wir bieten Ihnen mit dem umfassenden Beratungs- und Leistungskonzept plan360º Ruhestand detaillierte, ausführliche Antworten auf Fragen zu Ihrem Ausstieg aus dem Berufsleben.

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Sprechen Sie uns an. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin sind gern für Sie, Ihre Fragen, Probleme und Wünsche da.

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