Sobald im Rahmen Ihrer beruflichen Ausübung Vermögensschäden Dritter entstehen, nimmt Sie der Dienstherr in Regress. Hierbei entstehen Kosten, die Sie kaum abschätzen können. Gewisse Berufsgruppen -u.a. auch Beamte- sind sogar verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dazu gehören beispielsweise:
- Rechtsanwälte
- Notare
- Steuerberater
- Buchprüfer
- Wirtschaftsverwalter
Aber auch Beamte, die prüfen, beurkunden, verwalten, beraten etc. sollten die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin abschließen. Allein aus dem guten Gefühl der beruflichen Sicherheit, sollten Sie niemals das potenzielle Risiko auch für Verwaltungsbeamte im öffentlichen Dienst unterschätzen!