Anwartschaftsversicherung

 
Ob Sie als Beamter der Polizei der freien Heilfürsorge unterliegen oder ob Sie im Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfall Anspruch auf Beihilfe haben, hängt maßgeblich vom Dienstherrn, dem Dienstverhältnis, dem Beamtenstatus und der Art der Tätigkeit ab.

Heilfürsorge

Beihilfe

Um dieses Problem zu umgehen, sollten Beamte der Polizei so früh wie möglich eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Bestenfalls zu Ausbildungsbeginn.

Beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung müssen Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden. Der festgestellte Zustand dient später, wenn die Anwartschaft in eine private Krankenversicherung umgewandelt wird, als Berechnungsgrundlage der monatlichen Beiträge.

Ohne erneute Risikoprüfung werden Sie garantiert in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin aufgenommen und können sofort von den Vorteilen der privaten Versicherung profitieren, ohne Wartezeiten erfüllen zu müssen.

Alle Erkrankungen, die zwischen Abschluss der Anwartschaft und dem Wunsch sich in der privaten Krankenkasse zu versichern auftreten, egal wie schwer diese sind, werden in den Versicherungsschutz mit einbezogen, ohne dass die Beiträge davon beeinflusst werden. Genau das ist der Sinn und Zweck der Anwartschaftsversicherung - die Absicherung des eventuell verschlechternden Gesundheitszustandes.

Sie genießen sofort nach der Umwandlung vollen Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen. Dies gilt auch für Ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen.

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Bei Abschluss innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn verzichtet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin auf eine Gesundheitsprüfung.

Anwartschaftsversicherung und Krankenversicherung

Die Beihilfe ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Auf Grund der Funktionsweise der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Bezug für gesetzlich Versicherte bis auf einige Ausnahmen nicht möglich. Entscheidet sich der Beamte der Polizei für die gesetzliche Krankenversicherung, verfällt der Anspruch auf Beihilfe.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Sachleistungsversicherung. Der Leistungserbringer (Arzt oder Krankenhaus) rechnen direkt mit der Versicherung ab. Die monatlichen Beiträge sind pauschale Zahlungen - unabhängig davon, ob Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden oder nicht. Abgedeckt werden damit alle Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung gegebenenfalls übernommen werden würden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Solidaritätsprinzip: Der Beitrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Versicherten, der Gesundheitszustand hat keinen Einfluss. Das bedeutet, dass gut Verdienende mehr bezahlen, ohne Anspruch auf bessere Leistungen zu haben als Personen, die nur geringe Beiträge zahlen.

Private Krankenversicherung

Die Funktionsweise der privaten Krankenversicherung beruht auf dem sogenannten Äquivalenzprinzip: Der vereinbarte Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem individuellen Risiko des Versicherten, dem Alter und dem gewünschten Versicherungsschutz. Die Beiträge werden so berechnet, dass nur die Leistungen abdeckt werden, die der Versicherungsnehmer aller Voraussicht nach benötigen könnte.

Nimmt der Versicherte Leistungen in Anspruch, erhält er dafür eine Rechnung, die von ihm beglichen wird. Rechnungen und Belege werden bei der Beihilfestelle eingereicht und diese erstattet daraufhin die erstattungsfähigen Kosten. Die restlichen Kosten trägt die private Krankenversicherung, sofern die Leistungen im vereinbarten Versicherungsumfang enthalten sind.

Nur für diesen Anteil zahlt der Beamte der Polizei seine Beiträge. Die Versicherungsleistungen müssen dabei mindestens dem Niveau der ambulanten und stationären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Unterschied kleine Anwartschaftsversicherung – große Anwartschaftsversicherung

Generell gilt:

  • Bei der Umwandlung von der Anwartschaft in den gewählten Tarif wird das ursprüngliche Eintrittsalter der Beitragsberechnung zugrunde gelegt
  • Beim Übergang erfolgt keine erneute Risikoprüfung
  • Keine Wartezeit im Leistungsfall, hier wird die Dauer der Anwartschaft angerechnet
  • Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch
  • Jeder muss eine eigene Versicherung abschließen

Kleine Anwartschaftsversicherung

Große Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaftsversicherung wird grundsätzlich nur von privaten Krankenversicherungen angeboten. In der gesetzlichen Krankenkasse kennt man einen solchen Vertrag nicht. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden auf Basis des Einkommens ermittelt, sodass Versicherungsnehmer keine Kostenvorteile durch eine Anwartschaft erlangen können.

Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ermöglicht schon frühzeitig vorzusorgen und sich so zu einem späteren Zeitpunkt eine angemessene Versorgung zu günstigen Konditionen zu sichern.

Pflegeversicherung

Auch auf die Pflegeversicherung kann für max. fünf Jahre eine Anwartschaft abgeschlossen werden. Auf Antrag des versicherten Beamten der Polizei kann eine Verlängerung der Versicherungsdauer vereinbart werden.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben Fragen zur Anwartschaftsversicherung? Dann vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Beratungstermin bei der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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