Beamte der Polizei im Ruhestand

Wichtige Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart

Beamte im Ruhestand haben den aktiven Dienst hinter sich gelassen. Sie erhalten eine Pension, entweder altersbedingt oder aufgrund einer Dienstunfähigkeit. Außerdem gewährt der Dienstherr Beihilfe. Als Ergänzung ist eine private Krankenversicherung notwendig, bereits während des aktiven Dienstes sollten Sie außerdem eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Sofern Sie freie Heilfürsorge erhalten haben, ist die Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart unverzichtbar. Wir geben einen Überblick!

Absicherung und Versorgung von Beamten der Polizei im Ruhestand

Der Ruhestand stellt sozusagen die „letzte Stufe“ der Beamtenlaufbahn bei der Polizei dar. Beamtinnen und Beamte werden in den Ruhestand versetzt, wenn sie entweder dienstunfähig sind oder das jeweils vorgeschriebene Alter erreichen. Bei den meisten Dienstherren ist dies das 60. oder 62. Lebensjahr. Eine Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit erfolgt unabhängig vom Alter; sie hängt ausschließlich vom Vorliegen einer Dienstunfähigkeit (DU) ab.
 
Beamte der Polizei haben im Ruhestand keinerlei dienstliche Pflichten mehr zu erfüllen. Sie müssen zwar über die ihnen bekannt gewordenen Sachverhalte Stillschweigen bewahren, im Übrigen erhalten sie ihre Pension aber ohne weitere Gegenleistung. Die Berechnung der Pension (des Ruhegehalts) erfolgt auf Grundlage der erbrachten Dienstjahre und der letzten Dienstbezüge vor der Pensionierung. Dabei gilt:

  • Für jedes geleistete Dienstjahr wird, beginnend mit der Berufung zum Beamten auf Widerruf, 1,8 Prozent angesetzt. Jahre einer Teilzeitbeschäftigung sind anteilig zu berücksichtigen
  • Die Höchstpension ist auf rund 72 Prozent der letzten Bezüge vor der Ruhestandsversetzung (ruhegehaltfähige Dienstbezüge) begrenzt
  • Bei den meisten Dienstherren bleiben Beförderungen innerhalb der letzten zwei Dienstjahre außen vor, der Berechnung der Pension wird dann die vorherige Besoldungsgruppe zugrunde gelegt

Beispiel: Sie werden mit 60 Jahren in den Ruhestand versetzt. Ihr Gehalt betrug 5.000 Euro brutto monatlich. Insgesamt haben Sie 30 Jahre bei der Polizei verbracht, da Sie erst mit 30 Lebensjahren den Dienst dort begonnen haben. Die Pension berechnet sich mit 5.000 Euro x 1,8 x 30 Jahre. Ihnen steht damit ein Ruhegehalt von 2.700 Euro zu.
 
Die Pension ist voll zu versteuern. Außerdem müssen Beamte im Ruhestand den Beitrag für ihre private Krankenversicherung selbst tragen, wobei der Beihilfeanspruch im Ruhestand stets bei 70 Prozent liegt.

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Beihilfe und Krankenversicherung für Beamte im Ruhestand

Beamtinnen und Beamte der Polizei im Ruhestand erhalten die sogenannte Beihilfe. Dabei gewährt der Dienstherr regelmäßig Leistungen in Höhe von 70 Prozent (Beihilfesatz). Der Beihilfesatz gibt an, welchen Anteil der anfallenden Krankheitskosten der Dienstherr übernimmt und welcher Teil der Aufwendungen in der Folge für die Übernahme durch den Berechtigten verbleibt. Haben Sie bislang bereits Beihilfe erhalten, ändert sich nichts. Für Beamte, die während des aktiven Dienstes aber freie Heilfürsorge erhalten haben, findet nun ein Systemwechsel statt.
 
Denn Beamte im Ruhestand müssen zwingend eine private Krankenversicherung abschließen. Hintergrund ist, dass die Beihilfe immer nur einen Teil der anfallenden Krankheitskosten abdeckt. Liegt der Beihilfesatz beispielsweise bei 70 Prozent, verbleiben nach den Leistungen des Dienstherrn 30 Prozent der Kosten zur Selbstübernahme. Durch die Krankenversicherungspflicht ist es allerdings verboten, diese Kosten selbst zu übernehmen. Sie müssen zwingend mit einer Krankenversicherung abgedeckt werden.
 
Die private Krankenversicherung kann an die Beihilfe angepasst werden. Sie versichern mit ihr also genau die 30 Prozent der Aufwendungen, die nach den Leistungen des Dienstherrn verbleiben. Im Ergebnis werden 100 Prozent der Krankheitskosten übernommen. Versicherungsbeiträge zahlen Sie aber nur für die Leistungen, die Sie auch tatsächlich in Anspruch nehmen (können).
 
Gleichzeitig sind Sie Privatpatientin oder Privatpatient. Dadurch können Sie die meisten Leistungen der Krankenversicherung selbst zusammenstellen und Bausteine hinzu- sowie abwählen. Zu unserem Portfolio gehören beispielsweise:

  • Vollständige Übernahme aller Behandlungs- und Krankheitskosten, auch wenn diese im Ausland anfallen
  • Übernahme von Aufwendungen auch dann, wenn die Summe über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegt; das ist etwa bei Honorarvereinbarungen der Fall
  • Die DBV übernimmt Kosten für Sehhilfen, Behandlungen beim Heilpraktiker und Psychotherapie grundsätzlich in voller Höhe
  • Zahnleistungen sind versichert, das gilt insbesondere für die professionelle Zahnreinigung und hochwertigen Zahnersatz sowie den Einsatz einer Zahnspange
  • Nehmen Sie während eines Kalenderjahres keine oder nur bestimmte Leistungen in Anspruch, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. So belohnen wir ein gesundheitsbewusstes Verhalten
  • Beiträge für Ihre private Krankenversicherung können Sie in voller Höhe steuerlich geltend machen

Zusätzlich ist die Vereinbarung von Wahlleistungen möglich. Die Deutsche Beamtenversicherung kommt beispielsweise für Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus auf. Außerdem zahlen wir Ihnen ein Krankenhaustagegeld, dessen Höhe Sie selbst bestimmen können.

Wir beraten Sie gern

DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH

Möchten Sie mehr über Beamte im Ruhestand, ihre Ansprüche gegen den Dienstherrn und die Absicherungsmöglichkeiten der DBV erfahren? Dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie – auch wenn Sie aktuell noch im aktiven Dienst stehen – einen ersten Beratungstermin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart!

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