Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Beamtinnen und Beamte, und als solche werden Verwaltungsbeamte meist beschäftigt, sind versicherungsfrei. Das bedeutet, sie können selbst zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Nicht möglich ist allerdings, sich komplett gegen einen Krankenversicherungsschutz zu entscheiden – denn der Abschluss einer entsprechenden Police ist durch SGB V verbindlich vorgeschrieben. Ausgenommen sind lediglich Beamte und Soldaten, die freie Heilfürsorge erhalten.
Dabei bestehen die wesentlichen Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung in folgenden Punkten:
- Die GKV ist ein Solidarsystem. Das bedeutet, dass alle Versicherten einen einheitlichen Prozentsatz ihres Einkommens als Versicherungsbeitrag einzahlen. Gleichzeitig erhalten sie unabhängig von ihrem Verdienst dieselben, also gleichwertige, Leistungen aus der Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenkasse kann Antragsteller nicht wegen Vorerkrankungen ablehnen oder Risikozuschläge erheben, gleichzeitig bestehen hinsichtlich der versicherten Leistungen kaum Auswahlmöglichkeiten
- Die PKV arbeitet nach dem Grundsatz der Kapitaldeckung. Der Beitrag richtet sich daher nicht nach dem Einkommen, sondern nach Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Beruf. Dadurch können Versicherte ihre Leistungen frei wählen und ihren Vertrag mit Zusatzbausteinen erweitern. Entsprechendes gilt auch dann, wenn es um das Entfernen von Leistungen aus dem Versicherungsschutz geht
Verwaltungsbeamte erhalten Beihilfe. Dadurch übernimmt der Dienstherr einen Teil, mindestens aber 50 Prozent, der anfallenden Krankheitskosten. Die private Krankenversicherung muss dann nur noch den verbleibenden Anteil der Aufwendungen übernehmen. Dadurch ist sie für Beamte in der Regel günstiger als beispielsweise für Arbeitnehmer und Selbstständige.
Das Beamtenrecht kennt keinen klassischen „Arbeitgeber-Anteil“, wie er beispielsweise aus der freien Wirtschaft bekannt ist. Entscheiden Sie sich als Verwaltungsbeamtin oder Verwaltungsbeamter daher für den Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung, müssen Sie den gesamten Versicherungsbeitrag aus Ihrem Bruttogehalt zahlen. Gleichzeitig erhalten Sie nur in wenigen Fällen Beihilfe, weil der Dienstherr diese stets auf Grundlage der tatsächlichen Krankheitskosten (Rechnungen vom Arzt) auszahlt.