Der Absicherungsbedarf von Beamten der Bundesverwaltung
Als Bundesverwaltungsbeamtin oder Bundesverwaltungsbeamter arbeiten Sie beispielsweise bei der Bundeswehr, der Bundespolizei, diversen Bundesämtern und natürlich im Ministerium. Für all diese Personen gelten dieselben Gesetze, insbesondere das Bundesbeamtengesetz (BBG) und das Beamtenversorgungsrecht (BeamtVG). Demnach haben Beamte Anspruch auf lebenslange Beschäftigung, eine feste Besoldung, Pension und diversen Leistungen bei Krankheit und Dienstunfähigkeit.
Hierzu gehört beispielsweise die Beihilfe. Der Dienstherr erstattet 50 bis 80 Prozent der anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten, wofür er die vom Arzt ausgestellten Rechnungen als Grundlage hernimmt. Für den verbleibenden Teil der Kosten benötigen Sie eine private Krankenversicherung, denn aus eigener Tasche dürfen Sie die Aufwendungen nicht tragen.
Sind Sie voraussichtlich dauerhaft nicht mehr dienstfähig, stellt der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit fest. Diese führt zur frühzeitigen Versetzung in den Ruhestand (Pensionierung). Entsprechend erhalten Sie eine Pension, die aber regelmäßig deutlich unter den früheren Dienstbezügen liegt und rund 1.800 Euro brutto (Stand 2023) beträgt. Hierauf zahlen Sie neben Lohnsteuer auch Beiträge für die private Krankenversicherung.
Sie sehen also: Trotz der guten Absicherung von Bundesverwaltungsbeamten gibt es Stellen, an denen Nachbesserungsbedarf besteht. Als Versicherer für den öffentlichen Dienst hat sich die Deutsche Beamtenversicherung genau auf diese Bereiche spezialisiert. Wir bieten Ihnen für alle Stufen Ihrer Laufbahn in der Bundesverwaltung die richtigen Versicherungslösungen an; und das alles aus einer Hand!