Nach der Ausbildung oder dem dualen Studium, abgeleistet im Beamtenverhältnis auf Widerruf, erfolgt die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Probe. Die laufbahnrechtliche Probezeit dient dem Dienstherrn dazu, die persönliche und charakterliche Eignung der Beamtin oder des Beamten festzustellen. Im Mittelpunkt steht dabei die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben durch den Beamten, auf deren Grundlage der Dienstherr eine Prognose abgeben kann.
Während der Probezeit haben Sie bereits alle Rechte und Pflichten eines „vollwertigen“ Beamten. Sie sind also zur Erledigung des Dienstgeschäfts verpflichtet, erhalten die volle Besoldung, Beihilfe und erwerben Dienstzeiten für Ihren späteren Pensionsanspruch. Im Unterschied zum Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, das sich an die Probezeit anschließt, können Sie allerdings jederzeit und insbesondere wegen Leistungs- oder gesundheitlicher Mängel entlassen werden.
Sprich: Der Dienstherr kann das Beamtenverhältnis auf Probe jederzeit beenden, etwa, wenn er feststellt, dass Sie den Anforderungen des Dienstes voraussichtlich nicht gewachsen sein werden. Entsprechendes gilt, wenn Ihre gesundheitliche Eignung infrage gestellt wird, etwa bei einer länger anhaltenden Krankheit.
Mit den richtigen Versicherungen für Beamte auf Probe der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart stellen Sie sicher, dass Sie auch während der Probezeit umfassend abgesichert sind. Unsere Policen schließen vorhandene Deckungslücken in der Versorgung durch den Dienstherrn.