Der Zoll gehört als „Finanzamt des Bundes“ zum Bundesfinanzministerium (BMF). Er übernimmt zahlreiche Aufgaben im Bereich der Steuer- und Abgabenfestsetzung, soweit diese dem Bund obliegt. Anders als die Landesfinanzbehörden, ist der Zoll damit bundesweit und insbesondere an den Grenzen tätig. Er erhebt beispielsweise Einfuhrabgaben, die Kfz- oder auch die Tabaksteuer. An Häfen und Flughäfen kontrollieren Zollbeamte, ob Wareneinfuhren ordnungsgemäß versteuert wurden.
Wie bei anderen Behörden auch, existieren für Zollbeamte insgesamt vier Laufbahnen. Die Beamten werden entweder direkt beim Zoll oder extern ausgebildet, wobei sie nach ihrer Ausbildung oder dem Studium in die Zollverwaltung wechseln:
- Einfacher Dienst (ab Besoldungsgruppe A3): Beamte des einfachen Dienstes arbeiten beispielsweise in der Hausverwaltung, der Poststelle oder im Verwaltungsbereich eines Zollamtes
- Mittlerer Dienst (ab Besoldungsgruppe A6): Zollbeamte des mittleren Dienstes erstellen Steuerbescheide, führen Kontrollen und Betriebsprüfungen durch. Bei vielen Dienststellen arbeiten sie außerdem im Streifendienst
- Gehobener Dienst (ab Besoldungsgruppe A9): Beamte des gehobenen Dienstes übernehmen viele Aufgaben, die auch von Beamten des mittleren Dienstes wahrgenommen werden. Dabei prüfen sie beispielsweise komplexere Fälle oder haben zusätzlich eine Position als Ausbildungs- oder Teamleiter inne
- Höherer Dienst (ab Besoldungsgruppe A13): Zollbeamte des höheren Dienstes sind regelmäßig Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung mit der Befähigung zum Richteramt. Sie übernehmen in Hauptzoll- und Zollfahndungsämtern sowie im Ministerium unterschiedlichste Führungsaufgaben. Außerdem leiten sie gegebenenfalls das jeweilige Amt oder Referat
Voraussetzung für den Einstieg im einfachen Dienst ist eine (extern) abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens der qualifizierte Abschluss der Mittelschule. In der Regel kommt danach eine direkte Einstellung ins Beamtenverhältnis in Betracht. Auch Zollbeamte des einfachen Dienstes durchlaufen dabei zunächst die drei Jahre dauernde Probezeit und werden anschließend in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen.
Beamte des mittleren Dienstes haben nach der mittleren Reife eine Ausbildung in der Zollverwaltung absolviert. Diese dauert zwei Jahre. Anschließend erfolgt die Berufung ins Beamtenverhältnis auf Probe, das später in ein solches auf Lebenszeit umgewandelt wird. Der Werdegang von Beamten des gehobenen Dienstes ist vergleichbar. Allerdings absolvieren diese, wenn sie mindestens die Fachhochschulreife innehaben, ein dreijähriges duales Studium in der Zollverwaltung.
Zollbeamte des höheren Dienstes studieren extern auf Master-Niveau, beispielsweise BWL mit Schwerpunkt Steuern oder Jura. Ihre Einstellung erfolgt anschließend ebenfalls als Beamte auf Probe.
Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgen Beförderungen nach Eignung und fachlicher Leistung. Im gehobenen Dienst ist dabei eine Beförderung bis Besoldungsgruppe A13 (Zolloberamtsrat) möglich.