Das Beamtenverhältnis auf Widerruf
Es erfolgt eine Entlassung aus dem Staatsdienst, die mit dem Verlust aller Ansprüche und Leistungen des Dienstherrn verbunden ist
der DBV Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart
Als Lehrerin oder Lehrer sind Sie insbesondere in deinen ersten Dienstjahren kaum vor den teuren Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt. Die lückenhafte Absicherung durch den Dienstherrn umgehen Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart. Wir bieten Ihnen an den individuellen Bedarf angepassten Schutz – vom ersten Tag deines Dienstes an!
Lehrerinnen und Lehrer sind dienstunfähig, wenn folgende Punkte auf Sie zutreffen:
Für die Folgen dieser Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn kommt es auf deinen Beamtenstatus als Lehrerin oder Lehrer an. Zu unterscheiden ist zwischen Beamten auf Widerruf, Probe und Lebenszeit:
Aktuell sind Sie Studienrat und Beamter auf Probe. Durch eine schwere Krankheit werden Sie dienstunfähig, was zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führt. Ihr Einkommen von 3.200 Euro netto pro Monat, der Anspruch auf Beihilfe und die Versorgungsanwartschaft gehen verloren.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer setzt genau hier an. Sie zahlt Ihnen eine monatliche DU-Rente, deren Höhe Sie beim Abschluss selbst festlegen. Damit passen Sie die Rente genau an die entstehende Einkommenslücke an. Sind Sie erstmal Beamter auf Lebenszeit, können Sie die Versicherungsleistung entsprechend reduzieren.
Praktisch gibt es so etwas wie eine „Dienstunfähigkeitsversicherung“ nicht. Vielmehr handelt es sich bei ihr um eine an den Bedarf von Beamten angepasste Berufsunfähigkeitsversicherung. Besonders wichtig ist daher die DU-Klausel, denn nur wenn Ihr Vertrag eine solche enthält, sind Sie im Fall der Dienstunfähigkeit auch wirklich abgesichert.
Beachten Sie unbedingt, dass in Ihren Versicherungsvertrag eine „echte“ DU-Klausel enthalten ist. Stellt der Dienstherr die Dienstunfähigkeit fest, erkennt der Versicherer diese Feststellung als Berufsunfähigkeit an. Mit einer „unechten“ Klausel kann es Ihnen passieren, dass der Versicherer bei seiner Prüfung feststellt, dass Sie eigentlich nicht dienstunfähig sind. Ihnen stehen dann keinerlei Leistungen aus deiner Dienstunfähigkeitsversicherung zu!
Wegen der enormen Nachteile einer unechten Klausel erhalten alle Tarife der DBV eine echte DU-Klausel. So sind Sie in allen Stufen deiner Laufbahn als Lehrerin oder Lehrer immer auf der sicheren Seite!
Mit der DU-Versicherung für Lehrer der DBV entscheiden Sie sich für eine flexibel anpassbare Absicherung. Sie profitieren mit dem Abschluss unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:
Möchten Sie mehr über die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer erfahren? Zögere nicht und informieren Sie sich noch heute bei der DBV Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart. Unser Team ist gerne für Sie da!
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Dienstunfähigkeit liegt bei Beamten vor, wenn Sie ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben können. Hierbei ist die Prognose des Amtsarztes maßgeblich.
Ja, sowohl der Beamte als auch der Dienstherr kann die ärztliche Feststellung der Dienstunfähigkeit beantragen.
Gerade in den ersten Dienstjahren bekommst du vom Dienstherrn keine Leistungen, wenn du dienstunfähig wirst. Vielmehr droht dir die Entlassung und damit der Verlust aller laufenden und zukünftigen Ansprüche. Während du Beamtin oder Beamter auf Widerruf und Probe bist, spielt die DU-Versicherung daher die wichtigste Rolle.