Beihilfekonforme Krankenversicherung für Polizisten

der DBV MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart

Beamtinnen und Beamte der Polizei erhalten von ihrem Dienstherrn die sogenannte Beihilfe. Diese deckt aber nur einen Teil der anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten ab. Für den verbleibenden Anteil der Aufwendungen benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Polizisten der DBV MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart. Sie wird auch als „Restkostenversicherung“ bezeichnet.

Sinn und Zweck der beihilfekonformen Krankenversicherung für Polizisten

Als Beamtin oder Beamter der Polizei erhalten Sie, wenn der Dienstherr keine freie Heilfürsorge gewährt, die sogenannte Beihilfe. Sie stellt ein eigenständiges System der Fürsorge dar, das es so nur im öffentlichen Dienst und lediglich für Beamte, Richter und Soldaten gibt. Denn der Dienstherr beteiligt sich im Rahmen der Beihilfe nicht an den Beiträgen für die Krankenversicherung, sondern an den tatsächlich anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten. Maßgeblich sind also die Rechnungen der jeweiligen Ärzte.
 
Eine Rechnung von der Apotheke, vom Krankenhaus oder vom Arzt erhalten Sie aber nur, wenn Sie privat krankenversichert sind. Denn bei Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung rechnet die jeweilige Stelle ihre Leistungen direkt mit der Kasse ab, ohne dass Sie hiervon etwas mitbekommen. Ausnahmen gelten nur bei Eigenanteilen und Selbstbehalten, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Beispiel bei Zahnleistungen anfallen.
 
Im Übrigen verzichten gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte aber auf die Beihilfe, weshalb sich nur rund 7 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Denn zusätzlich dazu, dass Sie die Beihilfe nicht nutzen können, erhalten Sie vom Dienstherrn auch keinen Arbeitgeber-Anteil. Damit wird der volle gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag von der zuständigen Bezügestelle einbehalten und abgeführt. Werden Sie befördert oder steigt Ihr Gehalt aus anderen Gründen, etwa aufgrund der Geburt Ihrer Kinder, steigt damit auch der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung.
 
Die beihilfekonforme Krankenversicherung für Polizisten der Deutschen Beamtenversicherung funktioniert nach anderen Grundsätzen. Da der Dienstherr zwischen 50 und 70 Prozent der Krankheitskosten übernimmt, muss die PKV nur noch für den verbleibenden Anteil der Aufwendungen aufkommen. Sie wird daher auch als „Restkostenversicherung“ bezeichnet. Als Beamtin oder Beamter zahlen Sie zwar den vollen Krankenversicherungsbeitrag, da die Krankenversicherung selbst aber nur einen Teil der Leistungen absichert, ist dieser entsprechend niedriger als bei einer vergleichbaren Vollversicherung.
 
Lassen Sie sich noch heute von den Experten der DBV MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart beraten und erfahren Sie mehr über die beihilfekonforme Krankenversicherung für Polizisten!

Beihilfekonforme Krankenversicherung für Polizisten: So funktioniert die Beihilfe

Die Beihilfe des Dienstherrn, die mit der beihilfekonformen Krankenversicherung für Polizisten der DBV ergänzt wird, ist ein eigenständiges und auch einzigartiges Fürsorgesystem. In ihrem Rahmen übernimmt der Bund oder das jeweilige Land einen Teil der krankheitsbedingten Aufwendungen. Erstattet wird dabei nach sogenannten Beihilfesätzen, die sich wiederum nach individuellen Faktoren bestimmen. In der Regel (Abweichungen zwischen einzelnen Dienstherren sind möglich) gilt:

  • Beamte mit weniger als zwei Kindern erhalten 50 Prozent Beihilfe
  • Ab dem zweiten Kind steht Beamten 70 Prozent Beihilfe zu
  • „Beamtenkinder“ und Ehegatten erhalten 70 oder 80 Prozent Beihilfe, wobei im Einzelfall weitere Voraussetzungen gelten
  • Im Ruhestand steht Beamtinnen und Beamten der Polizei eine Beihilfe in Höhe von 70 Prozent zu

Der Beihilfesatz gibt an, zu welchem Anteil sich der Dienstherr an den anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten beteiligt. Erhalten Sie beispielsweise 70 Prozent Beihilfe, würde der Dienstherr eine Rechnung über 1.000 Euro zu 700 Euro erstatten. In Höhe der übrigen 30 Prozent, hier 300 Euro, entsteht eine Deckungslücke. Diese gilt es mit der beihilfekonformen Krankenversicherung für die Polizei der DBV zu schließen.

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Leistungen und Vorteile der beihilfekonformen Krankenversicherung für Polizisten

Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung für Polizisten der DBV entscheiden Sie sich dem Grunde nach für eine klassische private Krankenversicherung. Diese ist lediglich an den besonderen Bedarf von Beamtinnen und Beamten der Polizei angepasst. Im Ergebnis profitieren Sie unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:

  • Weltweite Kostendeckung: Wir übernehmen weltweit alle anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten, wobei wir uns explizit nicht nur auf Europa und den EWR beschränken
  • Die DBV übernimmt Honorare auch dann, wenn sie über die Höchstsätze der GOÄ oder GOZ hinausgehen
  • Sie entscheiden selbst über den Umfang der mitversicherten Leistungen und können so auch bestimmte Zusatzleistungen im Krankenhaus, zum Beispiel Chefarztbehandlung und Einzelzimmer, mitversichern
  • Bei Zahnleistungen übernehmen wir ohne Eigenanteile auch hochwertigen Zahnersatz und kommen für die Kosten einer professionellen Zahnreinigung auf
  • Nehmen Sie während eines Kalenderjahres keine oder nur bestimmte Leistungen der PKV in Anspruch, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück

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