Beihilfekonforme Krankenversicherung für Polizisten: So funktioniert die Beihilfe
Die Beihilfe des Dienstherrn, die mit der beihilfekonformen Krankenversicherung für Polizisten der DBV ergänzt wird, ist ein eigenständiges und auch einzigartiges Fürsorgesystem. In ihrem Rahmen übernimmt der Bund oder das jeweilige Land einen Teil der krankheitsbedingten Aufwendungen. Erstattet wird dabei nach sogenannten Beihilfesätzen, die sich wiederum nach individuellen Faktoren bestimmen. In der Regel (Abweichungen zwischen einzelnen Dienstherren sind möglich) gilt:
- Beamte mit weniger als zwei Kindern erhalten 50 Prozent Beihilfe
- Ab dem zweiten Kind steht Beamten 70 Prozent Beihilfe zu
- „Beamtenkinder“ und Ehegatten erhalten 70 oder 80 Prozent Beihilfe, wobei im Einzelfall weitere Voraussetzungen gelten
- Im Ruhestand steht Beamtinnen und Beamten der Polizei eine Beihilfe in Höhe von 70 Prozent zu
Der Beihilfesatz gibt an, zu welchem Anteil sich der Dienstherr an den anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten beteiligt. Erhalten Sie beispielsweise 70 Prozent Beihilfe, würde der Dienstherr eine Rechnung über 1.000 Euro zu 700 Euro erstatten. In Höhe der übrigen 30 Prozent, hier 300 Euro, entsteht eine Deckungslücke. Diese gilt es mit der beihilfekonformen Krankenversicherung für die Polizei der DBV zu schließen.