Je nachdem, welchen Status Sie als Lehrerin oder Lehrer bereits erreicht haben, sieht die Absicherung des Dienstherrn unterschiedlich aus. Eine Dienstunfähigkeit liegt dabei immer dann vor, wenn der Amtsarzt feststellt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr für einen Einsatz im Staatsdienst geeignet sind.
Bei den Leistungen des Dienstherrn ist zwischen Beamten auf Widerruf und Probe auf der einen und Beamten auf Lebenszeit auf der anderen Seite zu unterscheiden:
- Beamte auf Widerruf werden aus dem Staatsdienst entlassen, wenn eine Dienstunfähigkeit vorliegt
- Auch bei Beamten auf Probe verfügt der Dienstherr die Entlassung, wenn eine Dienstunfähigkeit vorliegt
- Beamte auf Lebenszeit erhalten eine Pension, da sie bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Diese liegt bei mindestens 1.800 Euro brutto pro Monat
Da Sie gerade als Beamtin oder Beamter auf Widerruf und Probe bei Dienstunfähigkeit sämtliche Ansprüche verlieren, spielt die Dienstanfänger-Police hier eine wichtige Rolle. Sie zahlt Ihnen eine monatliche Rente, deren Höhe Sie selbst bestimmen. Außerdem enthält die Police einen Baustein für die private Altersvorsorge - einen Teil Ihrer Beiträge investieren wir also automatisch in Ihre Zukunft!
Beispiel: Sie sind Studienrat auf Probe und verdienen 3.400 Euro netto. Bei Dienstunfähigkeit entsteht eine Versorgungslücke in dieser Höhe. Außerdem fällt der Anspruch auf Beihilfe weg und Ihre bereits aufgebauten Pensionsansprüche gegen verloren.
Auch Beamte auf Lebenszeit müssen bei Dienstunfähigkeit auf viel Geld verzichten. Sie brauchen daher ebenfalls eine Dienstanfänger-Police, wenngleich Sie die Rente hier entsprechend niedriger ansetzen können.