Besoldung und Versorgung
Beamte erhalten kein Gehalt. Stattdessen wird ihnen eine Besoldung zugesprochen, deren Höhe sich nach den einschlägigen Besoldungsgesetzen und den dazugehörigen Tabellen richtet. Gehaltsverhandlungen sind nicht möglich, was für eine gleichmäßige und leistungsgerechte Bezahlung im öffentlichen Dienst sorgt. Durch Beförderungen und Dienstzeiten steigt das Einkommen von Lehrerinnen und Lehrern regelmäßig an (Gruppen- oder Stufenaufstieg).
Bei Dienstunfähigkeit und im Ruhestand haben Sie als Beamte einen Versorgungsanspruch. Dabei ist aber zwischen den einzelnen Arten des Beamtenverhältnisses zu unterscheiden:
- Als Beamte auf Lebenszeit werden Sie bei Dienstunfähigkeit nicht aus dem Dienst entlassen, sondern in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Ihr sogenanntes Ruhegehalt beträgt dann maximal 70 Prozent der letzten Dienstbezüge, im Regelfall aber deutlich weniger, wenn Sie den Höchstruhegehaltssatz (nach 40 aktiven Jahren) noch nicht erreicht haben.
- Als Beamte auf Widerruf werden Sie aus dem Dienst entlassen. Eine Ruhestandsversetzung kommt nur infrage, wenn Sie aufgrund eines Dienstunfalls dienstunfähig werden.
- Für Beamte auf Probe gelten die Vorgaben für Beamte auf Widerruf entsprechend. Sie werden aus dem aktiven Dienst entlassen.
Besonders in den ersten Jahren des Beamtenverhältnisses entsteht durch den vollständigen Wegfall des Einkommens eine erhebliche Versorgungslücke. Mit passendenden Versicherungen für Lehrer und Referendare wird diese geschlossen.